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FG Köln - 11 K 827/03

Finanzgericht Köln vom 17.02.2006
Inhalt
  • für die Überlassung der Trikots vereinbart oder erbracht worden sei. Es sei keine Vereinbarung mit
  • Unternehmer betätigt, weil er durch zahlreiche Spiele mit den Spielertrikots Werbeleistungen erbracht
  • von Einnahmen tätig geworden.Der Kläger habe steuerbare Werbeleistungen gegen Entgelt erbracht und
  • Werbeaufdruck keine steuerbaren Werbeleistungen gegen Entgelt erbracht. 19Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
  • das Tragen der Trikots eine Werbeleistung erbracht wurde, ist zu berücksichtigen, dass die Spiele

LSG Bayern - L 5 KR 33/05

Bayerisches Landessozialgericht vom 07.11.2006
Inhalt
  • Beklagte zugunsten des Klägers erbracht hat. Der 1970 geborene Kläger ist irakischer Staatsangehöriger
  • zur Begründung aus, sie habe stationäre Leistungen erbracht und dies dem Kläger bekanntgegeben, so
  • - wie hier - zu Unrecht erbracht worden sind, müssen sie erstattet werden, wobei §§ 45 und 48 SGB X
  • Sachleistungen im Werte von 5.065,07 EUR erbracht hat sind damit ebenso zu Unrecht erbracht worden wie die

BPatG - 30 W (pat) 90/09

Bundespatentgericht vom 11.03.2010
Inhalt
  • kommen bzw. in der für die Pflege vorgesehenen Zeit erbracht würden. Die grafische Gestaltung halte
  • werden oder für Pflege vorgesehen sind, erbracht werden. Der Begriff „Pflegezeit, Zeit für die
  • mit Pflegezeit verbunden erbracht werden. Im Zusammenhang mit den vom Anmelder beanspruchten
  • , die in Pflegeeinrichtungen erbracht werden bzw. zusammen mit Pflegedienstleistungen erbracht werden

Rechtsanwalt Agron Berisha

Bruckmann Germer und Scholten - Rechtsanwälte und Notare -
Familienrecht Arbeitsrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Bietet
  • Familienrecht Arbeitsrecht Erbrecht Handels-und Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Verkehrszivilrecht

§ 13 MalerLackAusbV

Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
Inhalt
  • bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht
  • ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der fachbezogenen Prü
  • ;fungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 15 MalerLackAusbV

Gesellenprüfung für die Berufsausbildung Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
Inhalt
  • bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind
  • ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der fachbezogenen Prü
  • ;fungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 118 SGB 6

Fälligkeit und Auszahlung
Inhalt
  • vom 30.3.2012, S. 22) gilt, überwiesen wurden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Das
  • ;ckzuüberweisen, wenn diese sie als zu Unrecht erbracht zurückfordern. Eine Verpflichtung zur
  • Tod des Berechtigten zu Unrecht erbracht worden sind, sind sowohl die Personen, die die Geldleistungen

§ 27 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • ;fungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prü
  • (Absatz 3 Nr. 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem
  • darf in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 32 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungen
  • und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der
  • fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 37 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so
  • eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der fachbezogenen Prü
  • ;fungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 42 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • üfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der
  • schriftlichen Teil (Absatz 3 Nr. 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Au
  • ßerdem darf in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 92 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungen
  • 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der
  • fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 97 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung
Inhalt
  • erbracht sind. Wird die Leistung in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prü
  • (Absatz 3 Nr. 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem
  • darf in keiner der praktischen Aufgaben und in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 62 BauWiAusbV 1999

Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Inhalt
  • ;fungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einer der
  • ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keiner der praktischen Aufgaben und in keinem der
  • fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.

§ 3 AsylbLG

Grundleistungen
Inhalt
  • Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht
  • , wird die Leistung anteilig erbracht; dabei wird der Monat mit 30 Tagen berechnet. Geldleistungen dü
  • ;rfen längstens einen Monat im Voraus erbracht werden. Von Satz 3 kann nicht durch Landesrecht abgewichen werden.