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FG Köln - 11 K 827/03
Finanzgericht Köln vom 17.02.2006
- Inhalt
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- für die Überlassung der Trikots vereinbart oder erbracht worden sei. Es sei keine Vereinbarung mit
- Unternehmer betätigt, weil er durch zahlreiche Spiele mit den Spielertrikots Werbeleistungen erbracht
- von Einnahmen tätig geworden.Der Kläger habe steuerbare Werbeleistungen gegen Entgelt erbracht und
- Werbeaufdruck keine steuerbaren Werbeleistungen gegen Entgelt erbracht. 19Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
- das Tragen der Trikots eine Werbeleistung erbracht wurde, ist zu berücksichtigen, dass die Spiele
LSG Bayern - L 5 KR 33/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.11.2006
- Inhalt
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- Beklagte zugunsten des Klägers erbracht hat. Der 1970 geborene Kläger ist irakischer Staatsangehöriger
- zur Begründung aus, sie habe stationäre Leistungen erbracht und dies dem Kläger bekanntgegeben, so
- - wie hier - zu Unrecht erbracht worden sind, müssen sie erstattet werden, wobei §§ 45 und 48 SGB X
- Sachleistungen im Werte von 5.065,07 EUR erbracht hat sind damit ebenso zu Unrecht erbracht worden wie die
BPatG - 30 W (pat) 90/09
Bundespatentgericht vom 11.03.2010
- Inhalt
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- kommen bzw. in der für die Pflege vorgesehenen Zeit erbracht würden. Die grafische Gestaltung halte
- werden oder für Pflege vorgesehen sind, erbracht werden. Der Begriff „Pflegezeit, Zeit für die
- mit Pflegezeit verbunden erbracht werden. Im Zusammenhang mit den vom Anmelder beanspruchten
- , die in Pflegeeinrichtungen erbracht werden bzw. zusammen mit Pflegedienstleistungen erbracht werden
Rechtsanwalt Agron Berisha
Bruckmann Germer und Scholten - Rechtsanwälte und Notare -
Familienrecht
Arbeitsrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
- Bietet
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- Familienrecht Arbeitsrecht Erbrecht Handels-und Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Verkehrszivilrecht
§ 13 MalerLackAusbV
Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und
Lackiererin in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
- Inhalt
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- bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht
- ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der fachbezogenen Prü
- ;fungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 15 MalerLackAusbV
Gesellenprüfung für die Berufsausbildung Maler und Lackierer/Malerin und
Lackiererin in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
- Inhalt
-
- bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind
- ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der fachbezogenen Prü
- ;fungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 118 SGB 6
Fälligkeit und Auszahlung
- Inhalt
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- vom 30.3.2012, S. 22) gilt, überwiesen wurden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Das
- ;ckzuüberweisen, wenn diese sie als zu Unrecht erbracht zurückfordern. Eine Verpflichtung zur
- Tod des Berechtigten zu Unrecht erbracht worden sind, sind sowohl die Personen, die die Geldleistungen
§ 27 BauWiAusbV 1999
Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
- Inhalt
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- ;fungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prü
- (Absatz 3 Nr. 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem
- darf in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 32 BauWiAusbV 1999
Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
- Inhalt
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- ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungen
- und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der
- fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 37 BauWiAusbV 1999
Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
- Inhalt
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- erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so
- eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der fachbezogenen Prü
- ;fungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 42 BauWiAusbV 1999
Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
- Inhalt
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- üfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der
- schriftlichen Teil (Absatz 3 Nr. 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Au
- ßerdem darf in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 92 BauWiAusbV 1999
Abschlußprüfung
- Inhalt
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- ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungen
- 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keinem der
- fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 97 BauWiAusbV 1999
Abschlußprüfung
- Inhalt
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- erbracht sind. Wird die Leistung in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prü
- (Absatz 3 Nr. 1 und 2) jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem
- darf in keiner der praktischen Aufgaben und in keinem der fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 62 BauWiAusbV 1999
Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
- Inhalt
-
- ;fungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einer der
- ausreichende Leistung erbracht wurde. Außerdem darf in keiner der praktischen Aufgaben und in keinem der
- fachbezogenen Prüfungsbereiche eine ungenügende Leistung erbracht worden sein.
§ 3 AsylbLG
Grundleistungen
- Inhalt
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- Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht
- , wird die Leistung anteilig erbracht; dabei wird der Monat mit 30 Tagen berechnet. Geldleistungen dü
- ;rfen längstens einen Monat im Voraus erbracht werden. Von Satz 3 kann nicht durch Landesrecht abgewichen werden.