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§ 35 BNatSchG 2009
Gentechnisch veränderte Organismen
- Inhalt
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- ;ig in Verkehr gebrachten Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus
- solchen Produkten, der in seinen Auswirkungen den vorgenannten Handlungen vergleichbar ist, innerhalb
- Gentechnikgesetzes und2.die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung von rechtmäß
- Auf 1.Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Sinne des § 3 Nummer 5 des
- solchen bestehen, sowie den sonstigen, insbesondere auch nicht erwerbswirtschaftlichen, Umgang mit
§ 1 BLEG
Rechtsform, Name, Sitz
- Inhalt
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- (Bundesministerium) wird eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
- Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- ür Ernährung und Forstwirtschaft errichtet. Die Anstalt trägt die Bezeichnung
- "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" (Bundesanstalt). Sie hat ihren Sitz in Bonn.
§ 18 BKleingG
Überleitungsvorschriften für Lauben
- Inhalt
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- (1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3
Eingangsformel SeeBewachV
- Inhalt
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- Nummer 4 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) eingefügt worden ist, verordnet
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
- des Innern und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Wahrung der Rechte des Bundestages:
§ 27 SeelotG
- Inhalt
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- Lotsenbrüderschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.(2) Die Lotsenbrü
- hat im Rahmen ihrer Selbstverwaltung die Belange des Seelotsreviers zu wahren und zu fördern
- .(3) Die Ausgaben der Lotsenbrüderschaft werden von den Mitgliedern anteilmäßig getragen.
§ 13 KlauenPflPrV
Prüfungsteil „Rechtliche Bestimmungen“
- Inhalt
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- im Zusammenhang darstellen kann.(2) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind
- komplexe Fragestellungen aus den in Absatz 1 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
- , insbesondere aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Veterinärrecht
Strafanzeige von Anwälten im Fall Künast
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 22.10.2019
- Inhalt
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- Recht stark kritisiert. Zu Unrecht zitieren die Richter andere Entscheidungen, um ihr Urteil zu st
- Beleidigung oder üble Nachrede) erforderlich ist. Bei rechtmäßigen Meinungsäuß
- Protestwelle in der Gesellschaft hervorgerufen und stößt auch bei Juristen auf Kritik. Die
- Strafanzeige und Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber den Richtern des Landgerichts in der
- Sache Künast.Das Urteil des Berliner Landgerichts im Fall Künast vergangenen Monat hat eine
Art 8 HGBEG
- Inhalt
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- ;nahmen durch eine Behörde ist für die Verpflichtungen zwischen den Parteien das Recht des
- (1) Die §§ 574 bis 580, 582 bis 584, 587 und 606 Nummer 3, dieser in Verbindung mit
- anzuwendende Recht anzuwenden. Die Aufteilung des Bergelohns und der Sondervergütung zwischen
- durchgeführt wird, nach dem Recht des Staates, dessen Flagge das Schiff führt, sonst nach dem
- Recht, dem der zwischen dem Berger und seinen Bediensteten geschlossene Vertrag unterliegt. Das Recht
Die Datenwoche im Datenschutz (KW15 2016)
Dr. Sebastian Kraska vom 17.04.2016
- Inhalt
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- -Themen dieser Woche (>>> Onlineschnüffelei >>> Europaparlament beschließt Recht auf
- ; Bundesdatenschutzbeauftragte wirft BND Gesetzesverstoß vor >>> Videointerview mit Herrn Peter Schaar). Montag
- entgegenzuhalten. ORF.at… *** Dienstag, 12. April 2016 Europaparlament beschließt Recht auf Vergessen. RP
- Digitalisierung in Berlin. Es werde aber noch sehr viel Kraft aufgewendet werden müssen, „wie wir sie dann mit
- Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
§ 13a ZHG
- Inhalt
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- , dass er in einem Mitgliedstaat rechtmäßig als Zahnarzt niedergelassen ist, ihm die Ausü
- auszustellen, daß 1.er in Deutschland rechtmäßig als Zahnarzt niedergelassen ist, 2
- Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten eines Zahnarztes. Er kann den
- nicht vorübergehend, untersagt ist und 3.er über einen erforderlichen Berufsqualifikationsnachweis verfügt.
- ;ber die Rechtmäßigkeit der Niederlassung und die gute Führung des Dienstleisters
§ 10b BÄO
- Inhalt
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- in Deutschland rechtmäßig als Arzt niedergelassen ist,2.ihm die Ausübung dieser Tä
- Mitgliedstaat rechtmäßig als Arzt niedergelassen ist, ihm die Ausübung dieses Berufs zum
- Berufs ausübt, sind auf Antrag für Zwecke der Dienstleistungserbringung in einem der ü
- ist und3.er über einen erforderlichen Berufsqualifikationsnachweis verfügt.
- dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten eines Arztes. Er kann den berufsständischen
OLG Frankfurt - 2 UF 13/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.10.2008
- Inhalt
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- erfolgreich. Denn das Amtsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte wirksam auf die
- Zwangsvollstreckung aus dem Titel einleiten sollte, ist in der Urkunde nicht angedeutet und widerspricht im übrigen
- wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage sei. Er forderte die Beklagte dazu auf, auf die Rechte
- meiner Mandantin, dass diese auf die Geltendmachung ihrer Rechte in Bezug auf die erstellte
- Beklagte „auf die Geltendmachung ihrer Rechte in Bezug auf die erstellte Unterhaltsurkunde des
BGH - II ZR 381/99
Bundesgerichtshof vom 27.05.1999
- Inhalt
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- bürgerlichen Rechts bestanden, deren Zweck im Sammeln von Anlagegeldern gelegen habe, um diese
- , rechtsfehlerhaft ist. 1. Grundvoraussetzung für die Entstehung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 381/99 Verkündet am: 10. September 2001 Boppel
- Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat
- Kraemer für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats des
VG Köln - 11 K 7981/08
Verwaltungsgericht Köln vom 11.05.2009
- Inhalt
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- Recht, 2005, S. 271. 17Unterscheidet sich die in einem anderen Mitgliedsstaat erworbene Qualifikation
- Anwendung des nationalen Rechts im Bereich der Berufe entziehen. 33Ein Wohnsitz im Ausland zur Zeit
- Fahrlehrerfachschule in Köln, bestand aber im Jahr 2007 die schriftliche und die mündliche Prüfung auch nach
- worden sei. Die dortige Ausbildung sei gleichwertig und nach EU-Recht anzuerkennen, so dass auch kein
- Bescheid des Beklagten ist insoweit rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten
OLG Köln - 16 Wx 29/82
Oberlandesgericht Köln vom 11.06.1982
- Inhalt
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- hat mit Recht ein grobes Fehlverhalten des Beteiligten zu 3) im Sinne dieser Bestimmung nicht
- häuslicher Probleme aufgefallen. Im Hinblick darauf ist den Beteiligten zu 3) und mit Beschluß des
- Gründen im Ergebnis als richtig dar (§ 27 FGG in Verbindung mit § 563 ZPO). Denn das Landgericht hat
- nicht im eigenen Namen, sondern nur namens des von ihm vertretenen Kindes. Kraft eigenen Rechts
- sind jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, daß eine Rückkehr der Kinder in die weiter