Suche nach "berlin"

Ergebnisse 9117

Seite 56 von 608

Art 6 UNWaVtrÜbkG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 4 SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 3 SozSichÄndAbkTURG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 3 SozSichRheinSchiffÜbkVwVbgG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

BAG - 9 AZR 855/12

Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
Inhalt
  • Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 25 Sa 331/12 und 25 Sa 472/12
  • - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26
  • öffentlichen Rechts (im Folgenden: BKK Berlin). Im August 1995 lehnte das beklagte Land gegenüber dem
  • Vorstand der BKK Berlin die weitere Übernahme der Personalkosten für die Führung der Krankenkasse ab
  • . 3Der Kläger erhielt ein schriftliches Arbeitsvertragsangebot von der BKK Berlin. Mit Schreiben vom

LSG Berlin-Brandenburg - L 15 B 88/04 KR ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.10.2004
Inhalt
  • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 26.10.2004 (rechtskräftig) Sozialgericht
  • Berlin S 81 KR 2337/03 ER 04 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 15 B 88/04 KR ER Die Beschwerde der
  • Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. August 2004 wird
  • rechtskräftigen Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 5. Januar 2004 (Aktenzeichen: S 75 KR 2337/03 ER
  • gestellter ausdrücklicher Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Berlin vom 5

§ 2 SBkBÜblG

Inhalt
  • Zustimmung des Bundesrates bedarf, das Vermögen der Staatsbank Berlin als Ganzes ohne
  • anderen Rechtsträger (Rechtsträger) oder Teile des Vermögens der Staatsbank Berlin
  • abzuwickeln.(2) Vor Erlaß der Verordnung sind die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Staatsbank Berlin
  • Staatsbank Berlin geht einschließlich der Verbindlichkeiten, gegebenenfalls nach Maßgabe der in der
  • einer Übertragung des gesamten Vermögens erlischt die Staatsbank Berlin. Auf Grund der Ü

Art 1 StreitkrNotWG

Inhalt
  • Streitkräfte dieser Staaten in Berlin (Notenwechsel vom 23. September 1991 über Besuche
  • von Streitkräften in Berlin), c)Notenwechsel vom 25. September 1990 zwischen der Bundesrepublik
  • önigsreichs Großbritannien und Nordirland in Berlin (Notenwechsel vom 25. September 1990
  • über den befristeten Verbleib von Streitkräften in Berlin), d)Übereinkommen vom 25
  • zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (Übereinkommen vom 25. September 1990 in bezug

§ 1 BEG§172DV 45

Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2002
Inhalt
  • Rechnungsjahr 2002 betragen - jeweils gerundet -: - in den Ländern (außer Berlin
  • ) 489.195.342 Euro, - in Berlin 55.457.297 Euro,    
  • ;digungsaufwendungen beträgt - jeweils gerundet -: - in den Ländern (außer Berlin
  • ) 244.597.671 Euro, - in Berlin 33.274.378 Euro,    
  • , - in Hamburg 6.819.959 Euro, - in Bremen 2.610.723 Euro, - in Berlin 8.318.595

§ 1 BEG§172DV 46

Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2003
Inhalt
  • Rechnungsjahr 2003 betragen - jeweils gerundet -: - in den Ländern (außer Berlin
  • ) 458.086.045 Euro, - in Berlin 51.271.007 Euro,   ----------------------- - insgesamt
  • beträgt - jeweils gerundet -: - in den Ländern (außer Berlin) 229.043.022
  • Euro, - in Berlin 30.762.604 Euro,   ----------------------- - insgesamt
  • Euro, - in Bremen 2.443.701 Euro, - in Berlin 7.690.651 Euro,  

§ 1 BEG§172DV 44

Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2001
Inhalt
  • Rechnungsjahr 2001 betragen - jeweils gerundet -: - in den Ländern (außer Berlin
  • ) 508.561.510 Euro, - in Berlin 60.826.520 Euro, - insgesamt 569.388.030 Euro. (2) Der
  • -: - in den Ländern (außer Berlin) 254.280.755 Euro, - in Berlin
  • , - in Hamburg 7.110.800 Euro, - in Bremen 2.732.124 Euro, - in Berlin 9.123.978 Euro
  • Euro, - an Berlin 51.702.542 Euro, - insgesamt 326.427.473 Euro. (4) Die Lä

Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Kammergericht Berlin beabsichtigt, Berufung der Sunrise Energy zurückzuweisen

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 12.03.2015
Inhalt
  • vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise
  • 09.02.2015 erteilte das Kammergericht Berlin den Parteien nun den Hinweis, dass es beabsichtige, die
  • Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge
  • Kaufpreis geeinigt. „Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin
  • Büros in München, Berlin und Zürich. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin

Skiausrüstung für die Klassenfahrt muss nicht vom Jobcenter bezahlt werden

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 30.01.2015
Inhalt
  • Ergebnis kommt das Sozialgericht Berlin bei einer vorläufigen Einschätzung im gerichtlichen
  • Eilverfahren.Der 14jährige Antragsteller aus Berlin-Mitte steht mit seinen Eltern und seinen fünf Geschwistern
  • im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Mitte (Antragsgegner). Im Oktober 2014 bewilligte ihm der
  • vor der Klassenfahrt, beantragte der Antragsteller deshalb bei dem Sozialgericht Berlin den Erlass
  • Berlin den Antrag abgelehnt. Jedenfalls bei summarischer Prüfung im Eilverfahren bestehe kein

Mit Hartz IV zu den Kindern nach Australien

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 12.09.2013
Inhalt
  • nach Berlin zurück, arbeitet hier als Rechtsanwalt und bezieht aufstockend Leistungen nach dem SGB
  • vor dem Sozialgericht Berlin erkannte der Antragsgegner, das Jobcenter Berlin Charlottenburg
  • nicht hatte durchdringen können, ersuchte er im August 2013 beim Sozialgericht Berlin um
  • Beschluss vom 21. August 2013 lehnte die 201. Kammer des Sozialgerichts Berlin den Antrag ab. Zwar könne
  • nicht mehr gesehen habe.Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 21. August 2013 (S 201 AS 19424/13 ER)

LSG Berlin-Brandenburg - L 15 SF 9/09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.12.2008
Inhalt
  • Urkundsbeamtin des Sozialgerichts Berlin durch Beschluss vom 7. März 2007 die aus der Landeskasse Berlins im
  • Quelle: Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 15. Senat Normen: § 45 RVG, § 56 RVG, § 73a
  • Sozialgerichts Berlin vom 30. Dezember 2008 wird als unzulässig verworfen. Kosten des
  • Rechtsschutzes zum Aktenzeichen SG Berlin S 18 SO 1812/05 ER im Rahmen der Bewilligung von
  • Verfahrensgegner ist, wie erster Instanz, das Land Berlin, vertreten durch den Bezirksrevisor beim Sozialgericht