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§ 3 TVMindestlohnGebäude 2015

Geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 – Monatslohn
Inhalt
  • -, Sonn- und Feiertagsarbeit, zusätzliches Urlaubsgeld, Erschwerniszuschläge sowie sonstige von

Abmahnung Stattrand GmbH

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.06.2019
Inhalt
  • Geschäftsführer Carsten Born, Feldstr. 43, 47198 Duisburg, sowie eine anschließend von der Stattrand

BAG - 5 AZR 317/09

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • : „Sonn- und Feiertagsarbeit ist die an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis
  • bestimmt sind.“ 3 § 5 Abs. 1 MTV regelt: „Für Mehr-, Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Schichtarbeit sind
  • einen Sonntag fallen, 175 v.H. … 30 v.H. h) für Wächter und Pförtner bei Mehrarbeit, Sonn-, Feiertags
  • auf § 5 Abs. 1 Buchst. f) MTV beziehen. 13b) Nach § 4 Abs. 5 MTV ist Sonn- und Feiertagsarbeit die an
  • Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr geleistete Arbeit. Damit

§ 8 Berlin/BonnG

Dienstrechtliche Maßnahmen

§ 9 Berlin/BonnG

Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt

LAG Köln - 4 Sa 901/08

Landesarbeitsgericht Köln vom 19.06.2009
Inhalt
  • Spruchkörper: 4.Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4 Sa 901/08 Vorinstanz: Arbeitsgericht Bonn
  • . Tenor: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.06.2008 – 2 Ca 620/08
  • Abänderung des am 11.06.2008 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Bonn – 2 Ca 620/08 – wird der Beklagte

§ 48 AuslWBG

Durchführung der Entscheidung
Inhalt
  • Bond zurück oder veranlaßt seine Freigabe.(2) Ist die Anerkennung rechtskräftig

§ 5 SonntRStIndAusnV

Inhalt
  • (1) Die Arbeitszeit an einem Sonn- oder Feiertag darf die Dauer von acht Stunden nicht ü

§ 7 SonntRStIndAusnV

Inhalt
  • 4 gewährten arbeitsfreien Sonn- und Feiertage sowie die Dauer und Lage der an diesen

Inhaltsübersicht GvKostG

Inhalt
  • Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen§ 12Siegelungen, Vermögensverzeichnisse, Proteste und ä

§ 3 Berlin/BonnG

Sitz der Bundesregierung

§ 10 Berlin/BonnG

Inkrafttreten

OVG Nordrhein-Westfalen - 10 B 100/00

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.01.2000
Inhalt
  • VwVfG NRW. 9Zu den Streitfragen vgl. etwa Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Auflage 1998, § 36 Rdn. 83 ff
  • Satz 3 BauO NRW; sie ist somit Inhalt, nicht Nebenbestimmung der Baugenehmigung vgl. Stelkens/Bonk
  • Erwägungen einer Anscheinsoder Duldungsvollmacht ergeben hat. Dazu Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 14 Rn
  • hat, wenn sie meint, hierauf Anspruch zu haben. Vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 36 Rdn. 53 m.w.N
  • , die Regelung Ziffer 13 als sogenannte "modifizierende" Auflage (Genehmigung), dazu Stelkens/Bonk/Sachs

§ 2 Berlin/BonnG

Sitz des Deutschen Bundestages

§ 5 Berlin/BonnG

Maßnahmen des Bundes für die Bundeshauptstadt Berlin