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Werbung als “spezialisierter Rechtsanwalt” u.U. wettbewerbswidrig
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 29.05.2015
- Inhalt
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- Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil (Az. 6 U 3/14) vom 30.04.2015 entschieden
- Arbeitsrecht“ wirbt. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte weder ein Fachanwaltstitel vorzuweisen

Filesharing: Eigenschaft als Tonträgerhersteller
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.02.2015
- Inhalt
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- Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 16.12.2014 unter dem
- Az. 11 U 27/14 über die Frage entschieden, wie die Identität eines Herstellers von Tonträgern im Zuge
- Auftragsproduzentenvertrages aus, sofern ein auf dem Tonträger befindlicher P & C-Vermerk nicht
- einer Internet-Börse zum Tausch angeboten.Es handelt sich dabei um eine Aufnahme des...

Verweis auf Amazon Rückgaberichtlinien und Widerrufsbelehrung abmahnbar
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 30.10.2014
- Inhalt
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- Wettbewerbsverstoß dar. Zu dieser Ansicht kommt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.10.2014
- -Rückgaberichtlinien“ verwiesen und gleichzeitig im Angebot selbst unter Umtausch- & Rücknahme bei xy-Shop
- , Az.: 14 U 162/13, mit folgender Begründung:"cc) Unzweifelhaft handelt es sich bei dem Angebot der
- Klägerin von Waren auf der von ihr genutzten Internetplattform „www.amazon.de" um eine geschäftliche

Angaben nach Pkw-EnVKV für “getuntes” Auto
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 04.10.2014
- Inhalt
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- Das OLG Frankfurt am Main hatte sich in seiner Entscheidung vom 7. August 2014 mit der Frage zu
- Laufleistung von weniger als 1.000 km präsentierte, darunter auch welche, die sie von der...

Mehrwertdienstenummer in Impressum nicht zulässig
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 13.03.2014
- Inhalt
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- Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.10.2013. Ein Onlinehändler bot in seinem Onlineshop diverses
- Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer im Impressum erfüllt nicht die
- gesetzlichen Vorgaben für ein Impressum. Mit der Frage, ob es ausreichend ist, wenn ein Onlinehändler im
- Fahrradzubehör zum Kauf an. Unter dem Menüpunkt "Impressum" gab er zur Kontaktaufnahme eine
- kostenpflichtige Mehrwertdienstnummer an, für die Kosten bis zu 2,99 € pro Minute anfielen. Unter dem

Zulässigkeit der Werbeaussage „Schneller kann keiner“
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 23.02.2014
- Inhalt
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- wies die Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main die Antragstellerin...
- einem Eilverfahren bereits Unterlassung verlangt. Sie griff im Wesentlichen die kritisierte Aussage an

Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 19.11.2013
- Inhalt
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- Frankfurt am Main. Der klagende Verein nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Die Beklagte
- Eine unzulässige produktbezogene Werbung im Internet für ein verschreibungspflichtiges
- darauf an, ob für die angesprochenen Personen aufgrund anderer Umstände erkennbar ist, dass mit der

AGB-Recht - BGH entscheidet über eine Preisklausel für sogenannte smsTAN
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.07.2017
- Inhalt
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- Frankfurt am Main – Urteil vom 29. Mai 2015 – 10 U35/13 *§ 307 BGB Inhaltskontrolle (1) Bestimmungen
- . Vorinstanzen: LG Frankfurt am Main – Urteil vom 17. Januar 2013 – 5 O168/12 OLG
- das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an
- die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut enthalten
- und deren konkreter Wortlaut im Klageantrag wörtlich wiedergegeben wird; ob die beanstandete Klausel
LSG Hessen - L 7 KA 645/98
Hessisches Landessozialgericht vom 18.11.1998
- Inhalt
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- das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 1998 aufgehoben und die Klage
- worden sein. Mit Urteil vom 28. Januar 1998 hat das Sozialgericht Frankfurt am Main den angefochtenen
- begründet. Das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 1998 ist rechtsfehlerhaft und
- bzw. noch nicht abgeschlossen. Die Beklagte beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am
- entsprochen. Gegen das ihr am 30. April 1998 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 14. Mai 1998

Filesharing: AG München versus BGH oder die Mär von der sekundären Darlegungslast
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.07.2015
- Inhalt
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- , 329, 330; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 246; LG Köln, ZUM 2013, 67, 68; LG München I, MMR 2013
- im Rechner angeschaut hätten. Ebenso wenig wisse sie, was ihr Mann im Internet macht. Auch
- hält. Und schließlich hat der BGH mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 - „Sommer unseres
- man vor dem AG München wegen angeblichen Filesharing verklagt wird?„Nichts“, will man antworten
- auch die Rechtsprechung in Filesharing-Verfahren am Gerichtsstandort München zementiert. In der
Geltendmachung der RA-Vergütung: Keine Rechnung erforderlich in Unfallsachen
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 07.09.2010
- Inhalt
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- das LG Frankfurt/Main mit Urteil vom 27.01.2010, Az. 2-16 S 162/09, entgegengetreten: “Es kommt
- noch keine Kostennote i.S.d. § 10 RVG gestellt hat (Vgl. LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.01.2010, Az
- gebracht. Das AG Eisleben hat mit Urteil vom 26.08.2010, Az. 22 C 26/10, dieser Auffassung eine Absage
- nicht darauf an, ob die Prozeßbevollmächtigten des Klägers/der Klägerin für die außergerichtliche
- Tätigkeit eine den Vorgaben des § 10 RVG entsprechende Kostennote erteilt hat. Im vorliegenden Fall
BGH - 2 StR 463/10
Bundesgerichtshof vom 06.05.2010
- Inhalt
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- des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 im Strafausspruch
- Beschwerdeführers am 29. September 2010 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: Auf die Revision
- des Totschlages nach § 213 Alt. 2 StGB vorlagen. Bereits an dieser Stelle wären die im Rahmen der
- aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über
- die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts
LSG Hessen - L 7 AS 282/07 ER
Hessisches Landessozialgericht vom 19.11.2007
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 23. August 2007 wird aufgehoben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
- Zuwendungen erhalten habe. Am 4. Juli 2007 hat der Antragsteller bei dem Sozialgericht Frankfurt am Main
- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2007 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 3. Juli
- betreibt, wurde im Bescheid nicht zur Begründung herangezogen. Hiergegen erhob der Antragsteller am 3
- Zeugin dem Antragsteller ab und zu Geld leihe. Gegen diesen am 13. August 2007 zugestellten Beschluss

Filesharing Abmahnung 2014: Aussichten bei Klage nach Filesharing Abmahnung immer besser
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.02.2014
- Inhalt
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- “vermutet” wurde, dass man sich quasi gar nicht verteidigen konnte, ist die Lage nun um 180 Grad
- Rechtsprechung wohl beim OLG Köln. Mir liegen inzwischen Urteile der Amtsgerichte Düsseldorf, Köln, Frankfurt
- bemerkbar: Während früher überall geklagt werden konnte, geht es nunmehr nur noch am für den
- verdreht – immer mehr Gerichte nehmen es als ausreichend hin, wenn man die ernsthafte Möglichkeit eines
- Hinweisen den Beklagten bereits von sich aus darauf hin, dass man sich für nicht zuständig hält und
Anlage 2 FluLärmJeverV
(zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des
Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever in der Fassung
der Zweiten Änderungsverordnung vom 24. Juli 1998)
- Inhalt
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- ;Kartographische Bearbeitung:Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main
- - Zweite Änderung - (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. Mä