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LSG Berlin-Brandenburg - L 32 B 2312/07 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.07.2006
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 32. Senat Entscheidungsdatum: 17.01.2008
- Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2007 wird aufgehoben, soweit darin die
- vor dem Sozialgericht Berlin sowie für das zweitinstanzliche Verfahren vor dem Landessozialgericht
- Berlin- Brandenburg Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin AW MStr., B beigeordnet. Im
- Berlin (SG) nicht abgeholfen hat, ist unbegründet. 2Zur Begründung und zur Darstellung des Sachverhaltes
BSG - S 79 KA 220/04
Bundessozialgericht vom 05.05.2010
- Inhalt
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- nunmehr für Berlin insgesamt vorzunehmen sein, während bisher in einigen Bezirken Berlins, die
- Bundessozialgericht Urteil vom 05.05.2010 Sozialgericht Berlin S 79 KA 220/04 Landessozialgericht
- Berlin-Brandenburg L 7 KA 132/06 Bundessozialgericht B 6 KA 2/09 R Die Revision der Klägerin gegen
- das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2008 wird zurückgewiesen. Die
- vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Berlin. 2 Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen änderte die

Rechtsanwältin Christine Frey
Anwaltskanzlei Frey
Verkehrsrecht
Strafrecht
Tierrecht
- Bietet
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- Ich berate und vertrete sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Mandanten in Berlin und
- Netzwerk
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- Homepage: www.anwalt-berlin-frey.de
- Kontaktadresse
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- E-Mail: info@anwalt-berlin-frey.de
- URL: www.anwalt-berlin-frey.de
§ 2 TreuhUntÜV
Übertragung von Unternehmensbeteiligungen
- Inhalt
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- Berlin-Charlottenburg unter HRB 53659 eingetragenen BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH
- mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 30. Dezember 1994 auf den Bund übertragen.(2) Die
- -Gesellschaft Berlin mbH übertragen.(3) Die Geschäftsanteile der Treuhandanstalt an den in Anlage 5
- Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 34165 eingetragenen Deutsche
- Kreditbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 auf den Bund übertragen.
OVG Berlin-Brandenburg: Jüdische Gemeinde erhält vorläufig weiterhin staatliche Zuschüsse in Höhe von monatlich € 434.111
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 23.04.2014
- Inhalt
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- Das Land Berlin ist verpflichtet, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorläufig monatlich € 434.111 zu
- zahlen. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und damit einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde zu Berlin stattgegeben sowie eine [...]

Hartmut Glenk
Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB) Siegen/Berlin
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte
- Firma
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- Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB) Siegen/Berlin Institutsdirektor

Rechtsanwalt Andreas Fehlhaber
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht
Strafrecht
- Schule
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- Freie Universität Berlin Rechtswissenschaften Staatsexamen
- Interessiert
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- Musik - Ottosinfoniker Berlin und Salonorchester Berliner Melange
Anlage 2 FluLärmBerl-TegelV BE
(zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung
des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel)
Ausschnitt der Übersichtskarte von Berlin
(West) 1 zu 50.000
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 510/08 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.04.2008
- Inhalt
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- (vgl. auch dazu Berlit a.a.O., Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2008
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.04.2008 (rechtskräftig) Sozialgericht
- Berlin S 8 AS 19001/07 ER Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 5 B 510/08 AS ER Die Beschwerden der
- Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 14. Januar 2008 werden zurückgewiesen
- Sozialgericht Berlin um die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit dem Ziel der Gewährung eines
OVG Berlin-Brandenburg - 3 N 1.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 21.06.2004
- Inhalt
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- Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 3. Senat Normen: § 9a PrivSchulG RP, § 49 Abs 2
- Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom
- Ausbildung erhöht und zugleich verhindert werden sollen, dass Auszubildende Berlin verlassen. Das
- Auszubildende Berlin verlassen, um die Ausbildung in anderen Bundesländern zu absolvieren, in denen es die
- ) wird der Erwerb des staatlich anerkannten Berufsausbildungsabschlusses seither auch in Berlin ohne
§ 20 UErgG 3
- Inhalt
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- ;berleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.(2) Soweit in § 5 Abs. 3 und
- in Berlin an deren Stelle die dort geltenden entsprechenden Vorschriften.(3) Soweit dieses Gesetz auf
- , treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes des Landes Berlin über die Er
- . August 1950 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin I S. 329) und des Gesetzes des Landes Berlin zur
- 24. Mai 1951 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 382).
Berlin/BonnG
Berlin/Bonn-Gesetz

Übertragungsverbot von Steam-Accounts
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 22.11.2015
- Inhalt
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- Mit Beschluss (Az. 23 U42/14) hat das Kammergericht Berlin am 27.08.2015 entschieden, dass es
- Dritte zu übertragen. Das KG Berlin wies damit die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des LG
- Berlin als unbegründet zurück. Das Landgericht Berlin hatte eine Unterlassungsklage der
- Berlin spielten im Wesentlichen drei Gründe zum Online-Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke eine
§ 3 KredAnstWiAÜV
- Inhalt
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- Staatsbank Berlin bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen. Sie wird aus Anlaß des Übergangs
- der Staatsbank Berlin nach § 1 erlöschen zugleich die bei ihr bestehenden Organstellungen
- Berlin vom 7. März 1991 gilt fort, soweit seine Grundlagen nicht durch die Übertragung des
- Kreditanstalt für Wiederaufbau wird den Mitarbeitern der Staatsbank Berlin, deren Arbeitsverhä
- Berlin, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis

Havelstraße Block 306 GbR: Anleger verklagt
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 11.10.2016
- Inhalt
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- Verbindlichkeiten des Immobilienfonds verklagt wurde Berlin, 11.10.2016 – 30 Jahre nach seinem Beitritt
- Landgericht Berlin vom Insolvenzverwalter verklagt worden. Er soll anteilig Verbindlichkeiten des
- seit Jahren insolventen Immobilienfonds gegenüber der Investitionsbank Berlin (IBB) und dem Land
- Berlin bezahlen. Ein erheblicher Teil der geltend gemachten Forderung entfällt dabei auf Verzugszinsen
- Fondsobjekte lagen am Rande der Altstadt von Berlin-Spandau und haben sich letztlich nicht gerechnet