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Wer glaubt denn ersnthaft, dass sich Waldorf Frommer mit 150,00 € zufrieden geben?!
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.09.2013
- Inhalt
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- Strategie in Filesharingsachen eine Zahlung in Höhe von 150,00 € oder 250,00 € zu leisten und dann
- anschließen. Die Kollegen halten davon nämlich "Nichts!" - Und womit? Mit Recht.Nicht nur, dass einige
- Gerichte wie die Amtsgerichte München und Leipzig in einer solchen Zahlung einen Anscheinsbeweis für die
- sich selbst darstellen und somit seine Umkehr der Beweislast führen. Dies ist dann anzunehmen, wenn
- Gründe vorliegen muss eben außergerichtlich ge- und verhandelt werden und wenn klar ist, dass der
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH jetzt auch in und für die Textilbranche
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.09.2013
- Inhalt
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- Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg hat einen neuen Auftraggeber und ein
- dagegen zu. Vertreten wird Frau Verena Alice Böhm, als Inhaberin des Unternehmens Verena Alice und
- abgemahnt werden Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) und die
- Textilkennzeichnungsverordnung (TextilkennzVO). Und natürlich werden die Opfer üblen Wettbewerber, die die Gesetze
- zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Die
In HH muss der Informatikuntericht gut sein. - Hamburger Schüler hackt Rechenzentrum Sachsen-Anhalts
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.09.2013
- Inhalt
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- . Er habe den Angriff auf das Rechenzentrum gestanden, teilten Landeskriminalamt (LKA) und
Wenn nicht Hamlet, dann Sons of Anarchy - Waldorf Frommer weiter auf dem Abmahntrip
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.09.2013
- Inhalt
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- Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen aussprechen und verschicken werden. Aktuell wird also auch die
- neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des
- Rechtsanwaltskosten (578,00 €) und Schadensersatz (450,00 €). Damit sei dann die Angelegenheit erledigt. Die
- .) Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte
- kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Waldorf
Was bei einer Markenanmeldung zu beachten ist Teil 1
Rechtsanwalt Guido Aßhoff vom 12.09.2013
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- Für viele scheint die Anmeldung einer Marke trivial. Das Angebot von Kanzleien und Dienstleistern
- bei der Anmeldung, Recherche Überwachung und sonstigen Dienstleistungen ist mittlerweile für den
- orientieren oder sind andere Aspekte für den Erfolg einer Markenanmeldung und damit für die
- unterscheidungskräftig ist und es keine älteren Marken gibt, die mit diesem Kennzeichen verwechselbar sind. Die
- Anmeldung. Diese ist zunächst einmal mit Kosten verbunden und grundsätzlich zu empfehlen. Auch hier ist die
Abzocke mit Marken: TPS „Trademark and Patent Service“ aus Polen
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 17.09.2013
- Inhalt
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- Gewerberegister „im Internet“ gebucht und teuer bezahlt werden sollen. Erfahrene Unternehmer und
- Polen versandt werden. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA und das europäische
- Markenanmeldung und im Internet vor bekannten Abzock-Unternehmen. Doch bei vielen Anmeldern bleibt die
- Vorsicht bei Zuschriften von TPS „Trademark and Patent Service“ aus Polen!Das Unternehmen versendet
- Unsicherheit. Dies nutzen Abzocker wie TPS „Trademark and Patent Service“ aus Polen aus.Ist meine Marke in
Carvus Law, Vivien Schmitt und die heiße Theke
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.09.2013
- Inhalt
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- Rechtsanwälte Thomas Link und Jörg Mauthe, LL.M. , einen Namen in der Abmahnbranche, vor allem im
- und den Schadensersatz gefordert. Die Carvus Law Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe eine
- strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films zur Abgeltung aller Ansprüche
- eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 1.250,00 €,Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei
- überstürzt. 2.) Bewahren Sie die Ruhe. 3.) Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und
KeyWord Advertizing markenrechtlich richtig gestalten
Rechtsanwalt Guido Aßhoff vom 17.09.2013
- Inhalt
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- in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Der EuGH und der BGH haben im Laufe der letzten 2 Jahre diese
- Werbeform für weitgehend zulässig angesehen und im Regelfall keine Markenverletzung angenommen, wenn
- , deutlich abgesetzten besonderen Werbeblock erscheint und sie selbst weder das Zeichen noch sonst
- vermeiden, die Marke, die als AdWord gebucht wird in den Anzeigentext und in den Link aufzunehmen
- Werbende eine bekannte Marke als KeyWord nutzt und Nachahmungen von Waren des Inhabers dieser Marken
Trotz Residenz in schöner Alsterchaussee versunken in den den Days of Darkness
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.09.2013
- Inhalt
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- Alsterchaussee und muss sich trotzdem mit den „Days of Darkness“ beschäftigen und den Film dazu in einer
- und den Schadensersatz gefordert.Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:1.) Handeln Sie nicht
- überstürzt.2.) Bewahren Sie die Ruhe. 3.) Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und
- die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
- urheberrechtlichen Abmahnung zum Thema machen. In der Abmahnung wird die Verletzung der Urheberrechte der
Neue Richtlinien für Gewinnspiele bei Facebook
Rechtsanwalt Marcus Dury vom 16.09.2013
Der Anruf von .rka Rechtsanwälte und der Vergleichvorschlag
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.09.2013
- Inhalt
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- meine erste Erwiderung erwidern und wolle doch einmal die Vergleichsbereitschaft abklären
- geforderten 800,00 e wolle man nun 500,00 € und der Abgemahnte solle doch sämtliche Kosten des
- Richter in dieser Sache seine Zuständigkeit verneint und an das für den Beklagten örtlichen AG
- Hamburg verwiesen und bereits im Hinweisbeschluss zur Klage eine gesonderte Begründung angefordert, warum denn Köln zuständig sein soll.
Akteneinsicht nach Urheberrechtsverletzung im Internet (Pornobereich) - sind Staatsanwälte prüde
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.09.2013
- Inhalt
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- allein und selbstständig auf Basis der Nachfragen und Anträge sondern auf weiteres penetrantes
- Aktenzeichen der abgebenden Behörde reichen nicht aus und auch der Name, der Geburtsname oder gar
- es ein Aktenzeichen und die Zusage, die Akte zu übersenden, wenn denn ein erneutes Ersuchen um
- Akteneinsicht eingeht.Gesagt, getan und ....Das ist jetzt 10 Tage her, auf die Akte warte ich noch
- immer.Wenn ich mir vorstelle, dass es den Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht geben würde und die
Hard-Rock-Cafe Heidelberg darf Namen voererst weiter nutzen, Verkauf von Merchandising Artikel stellt jedoch Markenverletzung dar
Rechtsanwalt Guido Aßhoff vom 11.09.2013
- Inhalt
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- gehört, betreibt Hard-Rock-Cafés in Berlin, München und Köln. Die Klägerin zu 2 ist Inhaberin zahlreicher
- Wort- und Wort-/Bildmarken "Hard Rock Cafe". Die Beklagte betreibt ein Restaurant unter der
- Bezeichnung "Hard Rock Cafe Heidelberg". Bei der Einrichtung und Ausstattung des Restaurants hatten sich
- 1978 verwendet die Beklagte das typische kreisrunde Hard-Rock-Logo der Klägerin zu 2 in Speise- und
- Eingangsschild, auf der Eingangstür und in den Fenstern ihres Restaurants und bietet Merchandising-Artikel
Wie, ich muss Ihre Kosten vorschießen?! - Das bekomme ich nie wieder. Der Gegner hat doch nichts!
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.09.2013
- Inhalt
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- "Sausack" (meine Interpretation der verschiedenen Bezeichnungen) "seine" ca. 30 Bilder geklaut habe und
- die in seinem Onlineshop verwenden würde und bräuchte jetzt ganz dringend meine fachanwaltliche
- Hilfe, da das ja nun überhaupt nicht sein könne und er anwaltlich mit der "ganz großen Keule" dagegen
- vorgehen wolle. Bis dahin jubiliert der geneigte Fachanwalt und summiert den Gegenstandswert. Dann
- ): “Aha! Und warum wird da nichts draus?” innerlich schon abgelehnter Mandant (nach längerem Schweigen
In eigener Sache: AG Köln 137 C 99/13 - kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharingklagen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.09.2013
- Inhalt
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- , den ich bisher nicht online wähnte. Wie dem auch sei, die .rka Rechtsanwälte und mit ihnen die
- 01.08.2013 meiner Argumentation gefolgt und hat folgendes zu Papier gebracht:Das Amtsgericht Köln erklärt
- sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Amtsgericht Hamburg. GründeDas
- und will dies nach dem Eindruck des Gerichts auch nicht, sondern verlegt sich darauf, die
- Tatsachen sind nicht identisch. Die erste ist in der Tat doppelt relevant und daher im Rahmen der Prüfung