Rechtsanwalt Guido Aßhoff

Schulte-Franzheim Rechtsanwälte
50674, Köln
Experte
Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
12.09.2013

Was bei einer Markenanmeldung zu beachten ist Teil 1

Für viele scheint die Anmeldung einer Marke trivial. Das Angebot von Kanzleien und Dienstleistern bei der Anmeldung, Recherche Überwachung und sonstigen Dienstleistungen ist mittlerweile für den Mandanten, der eine Marke anmelden möchte unüberschaubar geworden. Soll man sich am günstigen Preis orientieren oder sind andere Aspekte für den Erfolg einer Markenanmeldung und damit für die Investitionsentscheidung wesentlich.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass jedes Angebot seine Berechtigung hat. Die Anmeldung von Marken, insbesondere auch im internationalen Umfeld ist jedoch nicht so trivial wie es immer scheint, da eine ganze Reihe von Aspekten zu beachten sind.
Zunächst ist festzuhalten, dass eine Markenanmeldung erfolgreich sein wird, wenn das ausgewählte Kennzeichen unterscheidungskräftig ist und es keine älteren Marken gibt, die mit diesem Kennzeichen verwechselbar sind.

Die Einschätzung der Eintragungsfähigkeit im Sinne ist ein Kennzeichen beschreibend oder freihaltebedürftig, weil Wettbewerber auf die Nutzung des Kennzeichens angewiesen sind, sollte auf den ersten Blick durch einen Rechtsanwalt bzw. Patentanwalt durchaus beantwortbar sein. Leider ist jedoch die Eintragungspraxis der verschiedenen Ämter so uneinheitlich, dass eine genaue Antwort in den Grenzbereichen einer beschreibenden Bedeutung, beim Hinzufügen von Bildbestandteilen oder der Anmeldung eines Slogans nicht mit letzter Sicherheit gegeben werden kann. Insbesondere beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) als verantwortliches für EU Marken ist in der letzten Zeit eine deutlich restriktivere Haltung zu erkennen. Eine kompetente anwaltliche Beratung kann in diesem Bereich helfen, Investitionen zu schützen, da zusätzliche Kosten auf einen Anmelder hinzukommen, wenn das jeweilige Amt eine Marke nicht für eintragungsfähig hält. Amtsbeanstandungen führen auch dazu, dass die Eintragung der Marke nicht unerheblich verzögert werden kann – 6 bis 8 – Monate sind durchaus realistisch.

Ein weiteres Thema im Rahmen einer Anmeldung ist die Durchführung einer Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung. Diese ist zunächst einmal mit Kosten verbunden und grundsätzlich zu empfehlen. Auch hier ist die Angebotsvielfalt groß – Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche, Recherche national – international usw. Aus meiner Sicht ist die Recherche auf die Bedürfnisse des Mandanten abzustimmen. Da aber einer Markeanmeldung auch ähnliche Kennzeichen entgegengehalten werden können, bietet diese auch nur eine sehr eingeschränkte Sicherheit. Effektiver sind daher Recherche nach ähnlichen Kennzeichen, die wiederum teuerer und aufwendiger in der Auswertung sind. In der Regel reicht es auch nicht aus, schnell in die Datenbank des Amtes zu schauen, ob es die ausgewählte Marke bereits gibt. Hier ist einerseits der Ähnlichkeitsbereich wieder nicht abgedeckt und oftmals gibt es verschiedene Datenbanken, die recherchiert werden müssten. Bei einer deutschen Anmeldung sind dies die Datebanken der WIPO, des HABM und des DPMA. Wenn für die EU eine Marke angemeldet werden soll, müssten zur Risikovermeidung in allen EU Staaten recherchiert werden. Auch in diesem Bereich ist es für Mandanten wichtig, sich im Vorfeld beraten zu lassen und eine Dienstleistung einzukaufen, die wirtschaftlich und zur Risikovermeidung Sinn macht.

Fortsetzung zum Thema Wahl des Warenverzeichnisses und zu Anmeldestrategien folgt…