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Verwendung einer nicht genügenden Widerrufsbelehrung
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 29.05.2014
- Inhalt
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- Einlage in Höhe von 18000 € beteiligt. Es war im Zuge dessen zwischen den Parteien vereinbart worden
§ 6 FFAV
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- Inhalt
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- Personengesellschaften und juristische Personen Gebote abgeben.(2) Die Gebote müssen jeweils einen Umfang von
- . Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote abgeben; in diesem Fall müssen sie ihre
- Gebot zugeordnet werden können.(3) Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben
- genannten Flächen fällt.(4) Den Geboten müssen jeweils die folgenden Nachweise beigef
- Nummer 1 Buchstabe b angegebenen Bevollmächtigten.(5) Die Gebote müssen der Bundesnetzagentur
LG Düsseldorf - 13 O 24/06
Landgericht Düsseldorf vom 21.05.2007
- Inhalt
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- Sicherungszweckerklärung wirksam widerrufen. Bei einem privaten Essen in seiner damaligen Ehewohnung habe der
- sein solle. Weiter heißt es unter Ziffer 3: 7"Für die Zahlung eines Geldbetrages, dessen Höhe der
- Vermittlungsvertrag abgeschlossen gehabt, aufgrund dessen dieser beauftragt gewesen sei, für sie Darlehenskunden zu
OLG Frankfurt - 20 VA 10/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2008
- Inhalt
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- §§ 23 ff EGGVG die Aufhebung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bzw. dessen
- über dessen Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter, hilfsweise die Verpflichtung des
- Vergleich mitgewirkt, an dessen Vereinbarung drei Parteien beteiligt gewesen seien, nämlich die A-GmbH
- Rechtsanwalts hingewiesen und dessen Entlassung verlangt. Sie habe erwarten können, dass dies zügig
- , gegen das Land Hessen als Träger der Landesjustizverwaltung. Der Senat hat die in Verfahren auf
HessVGH - 8 B 1806/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.11.2008
- Inhalt
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- stand, wurde über dessen Zulässigkeit nicht entschieden, sondern die „Vorprüfung des Gemeindevorstands
- Datums der Unterzeichnung des Bürgerbegehrens sei für dessen Zulässigkeit zwingend erforderlich, weil
- Akteneinsichtsausschuss geklärt werden, dessen Einrichtung bis jetzt in Anbetracht der Beanstandung der Bürgermeisterin
- deshalb grundsätzlich bei der Pflicht des Gemeindevorstands zu dessen Ausführung gem. § 66 Abs. 1
- Bürgerbegehren ist zwar nach dessen Vorprüfung mit Beschluss vom 4. Oktober 2007 als zulässig bewertet worden
Anlage 1 BITV 2.0
(zu § 3 Absatz 1)
- Inhalt
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- ;sentiert wird, Auswirkungen auf dessen Bedeutung hat, ist die richtige Lese-Reihenfolge durch Programme
- und dessen Bildschirmdarstellung. Über dargestellte, anwählbare Schaltflächen und
- ist oder dessen Abfolge keine natürliche Sprache darstellt. Nicht-Text-Inhalte sind auch ASCII
- den Zweck dieses Inhalts erfüllt.Text-Alternativen müssen in den folgenden Fällen
- um Tests oder Übungen, die im Nicht-Text-Format präsentiert werden müssen, und Text
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 228/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.01.2009
- Inhalt
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- Schultern aus dem Wald getragen habe. Für diese schwere Arbeit sei das Essen völlig unzureichend
- worden. Er habe acht Stunden täglich gearbeitet. Hierfür habe er "Essen - Nahrungsmittel" erhalten
- bei Entwässerungsarbeiten gearbeitet habe. Als Lohn für seine selbst gesuchte Arbeit habe er Essen
- Essen bzw. Nahrungsmitteln, der unter den spezifischen Lebensumständen in einem Ghetto die weitaus
- beigebrachten Erklärung des F G vom 07.04.2003 aus dessen Streitverfahren L 3 RJ 21/01 beim
Anlage 4 EO 1988
Volumenmeßgeräte für Flüssigkeiten in ruhendem Zustand
- Inhalt
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- ;ssigkeitsmaße und Meßwerkzeuge müssen mit Volumenangaben versehen sein. An
- Zusatzeinrichtungen muß die Volumeneinheit aufgebracht sein.3.2An Meßwerkzeugen müssen angegeben
- und einsetzbare Verdrängungskörper der Überlaufmeßwerkzeuge müssen mit
- Skalenblech ein Niet als Sicherungsstempelstelle ausgebildet sein. Bei Meßwerkzeugen müssen
- des Eichscheins angegeben sind.3.2Auf Peilstäben müssen die Behälternummer und die
§ 13 EnWG 2005
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen
- Inhalt
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- Lasten, Information über Engpässe und das Management von Engpässen sowie3.zusätzliche
- die Anbieter von Ab- oder Zuschaltleistung für die Teilnahme erfüllen müssen, soweit
- ässen im Höchstspannungsnetz effizient beizutragen,2.sich im Zeitpunkt des
- Übertragungsnetze müssen sich bei der Auswahl der KWK-Anlagen, mit denen vertragliche
- , die kostengünstig und effizient zur Beseitigung von Netzengpässen beitragen können
§ 13g EnWG 2005
Stilllegung von Braunkohlekraftwerken
- Inhalt
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- (1) Als Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele müssen
- Jahre müssen sie endgültig stillgelegt werden.(2) Die stillzulegenden Anlagen stehen jeweils
- Sicherheitsbereitschaft müssen die Betreiber der stillzulegenden Anlagen jederzeit sicherstellen, dass die
- üssen bei einer Vorwarnung durch den zuständigen Betreiber eines Übertragungsnetzes
- innerhalb von 240 Stunden betriebsbereit sein und2.die stillzulegenden Anlagen müssen nach
§ 181 AO 1977
Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
- Inhalt
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- Einheitswerten (Feststellungsfrist) beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, auf dessen Beginn die
- ätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, auf dessen
- Kalenderjahrs, auf dessen Beginn der Einheitswert erstmals steuerlich anzuwenden ist.(5) Eine gesonderte
§ 132 GVG
- Inhalt
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- dessen Entscheidung abgewichen werden soll, auf Anfrage des erkennenden Senats erklärt hat, da
- ß er an seiner Rechtsauffassung festhält. Kann der Senat, von dessen Entscheidung
- ;sidenten und je zwei Mitgliedern der Strafsenate. Legt ein anderer Senat vor oder soll von dessen
§ 3 ErbStG 1974
Erwerb von Todes wegen
- Inhalt
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- Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf die anderen Gesellschafter oder die
- Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ergebende Wert seines
- geschlossenen Vertrags bei dessen Tode von einem Dritten unmittelbar erworben wird.(2) Als vom Erblasser
§ 6 Min/TafelWV
Herstellungsverfahren
- Inhalt
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- angewendet werden: 1.Abtrennen unbeständiger Inhaltsstoffe, wie Eisen- und Schwefelverbindungen, durch
- Bestandteilen nicht geändert wird;2.Abtrennen von Eisen-, Mangan- und Schwefelverbindungen sowie
- solche Behandlung auf Grund der Zusammensetzung des Wassers aus Eisen-, Mangan- und
§ 4 GOÄ 1982
Gebühren
- Inhalt
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- ;ren Behandlung, wenn diese nicht durch den Wahlarzt oder dessen vor Abschluß des
- ;nlich durch den Wahlarzt oder dessen ständigen ärztlichen Vertreter erbrachte Leistungen
- Leistungen, wenn der Wahlarzt oder dessen ständiger ärztlicher Vertreter durch die