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Rechtsanwalt Guido Aßhoff

Schulte-Franzheim Rechtsanwälte
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
Firma
  • Schulte-Franzheim Rechtsanwälte Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Fachanwalt für IT-Recht Rechtsberatung Vollzeit Rechtsanwalt Personengesellschaft
Schule
  • Anwaltsakademie IT-Recht Theoretischer Teil Fachanwaltskurs IT-Recht
Bietet
  • , Wettbewerbsrecht, Internet- und IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht und angrenzende Gebiete
  • Gestaltung von IT-Verträgen, Nutzungs- und Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus berate ich Unternehmen insbesondere in Bereichen des Datenschutzes.
  • spezialisert. Ein Großteil meiner Arbeit besteht in der Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Domains
Organisationen
  • GRUR, DAVIT, DGRI, Arbeitskreis Recht und Informatik e.V. Köln, Marketingclub Düsseldorf; Web de Cologne e.V.; Digitale Stadt Düsseldorf; AIPPI

EuGH - C-75/99

Europäischer Gerichtshof vom 09.11.2000
Inhalt
  • im deutschen Recht vorgesehene Rahmenfrist von drei Jahren habe unter Berücksichtigung der
  • . Er hat jedoch in demselben Urteil für Recht erkannt, dass Artikel 48 Absatz 2 und Artikel 51 EG
  • der Verordnung ausgeübt hat, auch wenn infolge einer Rahmenfrist in dem nationalen Recht, nach dem
  • Bundessozialgericht mit Beschluss vom 21. Januar 1999 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Artikel 6 und 7
  • Recht, nach dem sich die Ansprüche des Versicherten bestimmen, ein Leistungsanspruch nicht in vollem

Internationaler Handel: Fallstricke beim Import von Waren aus dem asiatischen Raum

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.04.2013
Inhalt
  • blauäugiger Import rächt sich schnell, wobei nicht zuletzt hinreichende Erfahrung im Umgang mit derartigen Import-Geschäften nicht zu unterschätzen ist.
  • Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel heran
  • , welches Recht Anwendung finden soll. Die Kritik am UN-Kaufrecht (u.a. CISG) ist m.E. mitunter
  • Produkte teilweise im Ausland fertigen lassen und dennoch “Made in Germany” aufdrucken lassen (etwa
  • noch zulässig ist. Die Streitigkeiten in dem Bereich mehren sich.Produktpiraterie I: Seien Sie

BVerwG - 3 B 98.12

Bundesverwaltungsgericht vom 21.06.2013
Inhalt
  • . 3 Satz 3 VwGO). 12 In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Übrigen geklärt, dass allein der
  • Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder
  • der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. 7 1. Mit der Frage, ob eine
  • Niedersachsen für den Getreideanbau in mehrere Erzeugungsregionen mit unterschiedlichen
  • im Land Niedersachsen lag. 3 In seinem Urteil vom 25. Juli 2007 BVerwG 3 C 10.06 - (BVerwGE 129

§ 91 GNotKG

Gebührenermäßigung
Inhalt
  • Satz 1 zu erheben ist. Wenn das Geschäft mit dem Erwerb eines Grundstücks oder grundst
  • (Haftung nach bürgerlichem Recht) beruht, kann sich der Begünstigte gegenüber dem Notar
  • Rechts hat,und betrifft die Angelegenheit nicht deren wirtschaftliche Unternehmen, so ermäß
  • ücksgleichen Rechts zusammenhängt, ermäßigen sich die Gebühren nur, wenn
  • (1) Erhebt ein Notar die in Teil 2 Hauptabschnitt 1 oder 4 oder in den Nummern 23803 und 25202 des

BGH zur Zulässigkeit von Videoüberwachung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.06.2011
Inhalt
  • Das ist insofern aber wenig überraschend, da die h.M. zu Recht davon ausgeht, dass als “öffentlich
  • Rechtsprechung zum Thema Videoüberwachung bestätigt und beschreitet weiterhin einen recht moderaten &
  • . Der BGH spricht jedoch ein “aber”. Denn: Es reicht nicht aus, dass irgendeine (fernliegende
  • Der Bundesgerichtshof (V ZR 210/10) hat in einer aktuellen Entscheidung seine frühere
  • , die in ein Klingelschild (Türklingel) eingebaut werden sollte. Beim Betätigen der Klingel (und nur

Ermittlungsverfahren: Erkennungsdienstliche Behandlung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.05.2013
Inhalt
  • . Diese Norm ist m.E. recht problematisch, da sie tatsächlich weit ausgeufert ist: Man vermisst eine
  • StrafverfahrenAllgemein bekannt ist der §81b StPO, der schon weitreichende Rechte gibt. Wichtig ist hier, dass
  • überhaupt noch Beschuldigter ist. Ich hatte in der Vergangenheit bereits einige Fälle, wo nach
  • Verfahrensabschluss erst eine Anordnung nach §81b StPO erging. Dies ist mit dem BVerwG unzulässig
  • . Problematisch ist die Unterscheidung zwischen 1. und 2. Alternative im §81b StPO: Was nach erster Alternative

(XXXX) Münz5DMBek 1971-10

Inhalt
  • Zacken.(8) Das L rechts unten neben der Darstellung des Gebäudes ist der Anfangsbuchstabe des
  • 1871 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden
  • , die ab 24. November 1971 in den Verkehr gebracht wird. Die Auflagenhöhe beträgt 5 Millionen
  • in der oberen Hälfte den Bundesadler mit der geteilten Jahreszahl 1971, die unterhalb der
  • Familiennamens des Künstlers, der die Münze entworfen hat.(9) Der glatte Münzrand ist mit

§ 41 UrhG

Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
Inhalt
  • (1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur
  • zu entschädigen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.(7) Rechte und Ansprüche der
  • dem Urheber zuzumuten ist.(2) Das Rückrufsrecht kann nicht vor Ablauf von zwei Jahren seit Einr
  • , seit der Ablieferung geltend gemacht werden. Bei einem Beitrag zu einer Zeitung beträgt die
  • Frist drei Monate, bei einem Beitrag zu einer Zeitschrift, die monatlich oder in kürzeren Abst

LSG Rheinland-Pfalz - L 4 B 102/05 VS

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 15.06.2005
Inhalt
  • Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist. Mit Beschluss vom 26.04.2005 hat das Sozialgericht den Rechtsweg zum
  • verändert ebenso wie eine Abtretung seine Eigenschaft als ein dem öffentlichen Recht zugehöriger
  • Sozialge-richt für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Amtsgericht (Vollstreckungs
  • streiten im Hauptsacheverfahren über die Zahlung einer Geldforde-rung, welche die Klägerin aufgrund
  • -gericht) Montabaur verwiesen. II. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde, der das Sozialgericht

BGH - XII ZR 273/98

Bundesgerichtshof vom 30.05.2001
Inhalt
  • trat die Beklagte mit Wirkung ab 1. Februar 1995 als Mieter in alle Rechte und Pflichten aus dem
  • benachteiligen. Das ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit
  • brauchen Grundgedanken eines Rechtsbereichs nicht in Einzelbestimmungen formuliert zu sein. Es reicht
  • Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger und die Anschlußrevision der Beklagten wird das Urteil des 5
  • Vertragsparteien vorher der Verlängerung schriftlich widerspricht. Der Mieter ist berechtigt, im 20. Mietjahr

BAG - 5 AZR 138/10 R

Bundesarbeitsgericht vom 19.10.2011
Inhalt
  • mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die Betriebsanstalt „LBK Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts
  • Versorgungsfonds - Anstalt öffentlichen Rechts - (HVFG)“ und der LBK- Immobilien in Hamburger
  • und Hansestadt Hamburg ist außerdem verpflichtet, im Falle einer Überführung der gesamten Anstalt
  • Beschäftigungszeit wieder in den Diensten der Freien und Hansestadt Hamburg zu beschäftigen. Im Falle
  • ihnen in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung des LBK Hamburg ist der LBK Hamburg

Eine geeignete Werkstatt im Internet finden

Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 28.11.2012
Inhalt
  • ” liefert zunächst Ergebnisse, die recht unzufriedenstellend sind. Sie enthalten in der Regel nur
  • . Glauben Sie, dass solche eine Suche noch mit Google möglich ist? Die ersten fünf Treffer sind von
  • -Identifikationsnummer angeben. Das erleichtert mit Sicherheit die Spezifizierung des Fahrzeugs. Im
  • beginnt bei zwei Kilometern und reicht bis 50 km. Nach einer Zusammenfassung und Kontrolle der
  • Ich habe vor einigen Tagen eine Firma für Fahrzeugbeschriftungen in meiner Heimatstadt gesucht

§ 3 StVG

Entziehung der Fahrerlaubnis
Inhalt
  • ;ndischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Nach der
  • Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7
  • ;enverkehr erforderlich ist.(6) Für die Erteilung des Rechts, nach vorangegangener Entziehung oder
  • ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des
  • des Strafverfahrens ist, in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen. Dies gilt nicht

Anlage 5 SVFAngAusbV 1997

(zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
Inhalt
  • 2.4Leistungen, Lernziele a bis d,in Verbindung mit 2.1Sozialversicherung im System der sozialen
  • Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreibenb)Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des
  • adressatengerecht gestaltenAbschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der FachrichtungLfd. Nr.Teil
  • Buchstabe E Nr. 4.1)a)Arbeitsunfall und Berufskrankheit feststellenb)in Zusammenarbeit mit anderen
  • Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig