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Rechtsanwalt Guido Aßhoff
Schulte-Franzheim Rechtsanwälte
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
Urheberrecht und Medienrecht
- Firma
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- Schulte-Franzheim Rechtsanwälte Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Fachanwalt für IT-Recht Rechtsberatung Vollzeit Rechtsanwalt Personengesellschaft
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- Anwaltsakademie IT-Recht Theoretischer Teil Fachanwaltskurs IT-Recht
- Bietet
-
- , Wettbewerbsrecht, Internet- und IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht und angrenzende Gebiete
- Gestaltung von IT-Verträgen, Nutzungs- und Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus berate ich Unternehmen insbesondere in Bereichen des Datenschutzes.
- spezialisert. Ein Großteil meiner Arbeit besteht in der Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Domains
- Organisationen
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- GRUR, DAVIT, DGRI, Arbeitskreis Recht und Informatik e.V. Köln, Marketingclub Düsseldorf; Web de Cologne e.V.; Digitale Stadt Düsseldorf; AIPPI
EuGH - C-75/99
Europäischer Gerichtshof vom 09.11.2000
- Inhalt
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- im deutschen Recht vorgesehene Rahmenfrist von drei Jahren habe unter Berücksichtigung der
- . Er hat jedoch in demselben Urteil für Recht erkannt, dass Artikel 48 Absatz 2 und Artikel 51 EG
- der Verordnung ausgeübt hat, auch wenn infolge einer Rahmenfrist in dem nationalen Recht, nach dem
- Bundessozialgericht mit Beschluss vom 21. Januar 1999 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Artikel 6 und 7
- Recht, nach dem sich die Ansprüche des Versicherten bestimmen, ein Leistungsanspruch nicht in vollem
Internationaler Handel: Fallstricke beim Import von Waren aus dem asiatischen Raum
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.04.2013
- Inhalt
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- blauäugiger Import rächt sich schnell, wobei nicht zuletzt hinreichende Erfahrung im Umgang mit derartigen Import-Geschäften nicht zu unterschätzen ist.
- Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel heran
- , welches Recht Anwendung finden soll. Die Kritik am UN-Kaufrecht (u.a. CISG) ist m.E. mitunter
- Produkte teilweise im Ausland fertigen lassen und dennoch “Made in Germany” aufdrucken lassen (etwa
- noch zulässig ist. Die Streitigkeiten in dem Bereich mehren sich.Produktpiraterie I: Seien Sie
BVerwG - 3 B 98.12
Bundesverwaltungsgericht vom 21.06.2013
- Inhalt
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- . 3 Satz 3 VwGO). 12 In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Übrigen geklärt, dass allein der
- Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder
- der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. 7 1. Mit der Frage, ob eine
- Niedersachsen für den Getreideanbau in mehrere Erzeugungsregionen mit unterschiedlichen
- im Land Niedersachsen lag. 3 In seinem Urteil vom 25. Juli 2007 BVerwG 3 C 10.06 - (BVerwGE 129
§ 91 GNotKG
Gebührenermäßigung
- Inhalt
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- Satz 1 zu erheben ist. Wenn das Geschäft mit dem Erwerb eines Grundstücks oder grundst
- (Haftung nach bürgerlichem Recht) beruht, kann sich der Begünstigte gegenüber dem Notar
- Rechts hat,und betrifft die Angelegenheit nicht deren wirtschaftliche Unternehmen, so ermäß
- ücksgleichen Rechts zusammenhängt, ermäßigen sich die Gebühren nur, wenn
- (1) Erhebt ein Notar die in Teil 2 Hauptabschnitt 1 oder 4 oder in den Nummern 23803 und 25202 des
BGH zur Zulässigkeit von Videoüberwachung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.06.2011
- Inhalt
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- Das ist insofern aber wenig überraschend, da die h.M. zu Recht davon ausgeht, dass als “öffentlich
- Rechtsprechung zum Thema Videoüberwachung bestätigt und beschreitet weiterhin einen recht moderaten &
- . Der BGH spricht jedoch ein “aber”. Denn: Es reicht nicht aus, dass irgendeine (fernliegende
- Der Bundesgerichtshof (V ZR 210/10) hat in einer aktuellen Entscheidung seine frühere
- , die in ein Klingelschild (Türklingel) eingebaut werden sollte. Beim Betätigen der Klingel (und nur
Ermittlungsverfahren: Erkennungsdienstliche Behandlung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.05.2013
- Inhalt
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- . Diese Norm ist m.E. recht problematisch, da sie tatsächlich weit ausgeufert ist: Man vermisst eine
- StrafverfahrenAllgemein bekannt ist der §81b StPO, der schon weitreichende Rechte gibt. Wichtig ist hier, dass
- überhaupt noch Beschuldigter ist. Ich hatte in der Vergangenheit bereits einige Fälle, wo nach
- Verfahrensabschluss erst eine Anordnung nach §81b StPO erging. Dies ist mit dem BVerwG unzulässig
- . Problematisch ist die Unterscheidung zwischen 1. und 2. Alternative im §81b StPO: Was nach erster Alternative
(XXXX) Münz5DMBek 1971-10
- Inhalt
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- Zacken.(8) Das L rechts unten neben der Darstellung des Gebäudes ist der Anfangsbuchstabe des
- 1871 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden
- , die ab 24. November 1971 in den Verkehr gebracht wird. Die Auflagenhöhe beträgt 5 Millionen
- in der oberen Hälfte den Bundesadler mit der geteilten Jahreszahl 1971, die unterhalb der
- Familiennamens des Künstlers, der die Münze entworfen hat.(9) Der glatte Münzrand ist mit
§ 41 UrhG
Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
- Inhalt
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- (1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur
- zu entschädigen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.(7) Rechte und Ansprüche der
- dem Urheber zuzumuten ist.(2) Das Rückrufsrecht kann nicht vor Ablauf von zwei Jahren seit Einr
- , seit der Ablieferung geltend gemacht werden. Bei einem Beitrag zu einer Zeitung beträgt die
- Frist drei Monate, bei einem Beitrag zu einer Zeitschrift, die monatlich oder in kürzeren Abst
LSG Rheinland-Pfalz - L 4 B 102/05 VS
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 15.06.2005
- Inhalt
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- Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist. Mit Beschluss vom 26.04.2005 hat das Sozialgericht den Rechtsweg zum
- verändert ebenso wie eine Abtretung seine Eigenschaft als ein dem öffentlichen Recht zugehöriger
- Sozialge-richt für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Amtsgericht (Vollstreckungs
- streiten im Hauptsacheverfahren über die Zahlung einer Geldforde-rung, welche die Klägerin aufgrund
- -gericht) Montabaur verwiesen. II. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde, der das Sozialgericht
BGH - XII ZR 273/98
Bundesgerichtshof vom 30.05.2001
- Inhalt
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- trat die Beklagte mit Wirkung ab 1. Februar 1995 als Mieter in alle Rechte und Pflichten aus dem
- benachteiligen. Das ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit
- brauchen Grundgedanken eines Rechtsbereichs nicht in Einzelbestimmungen formuliert zu sein. Es reicht
- Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger und die Anschlußrevision der Beklagten wird das Urteil des 5
- Vertragsparteien vorher der Verlängerung schriftlich widerspricht. Der Mieter ist berechtigt, im 20. Mietjahr
BAG - 5 AZR 138/10 R
Bundesarbeitsgericht vom 19.10.2011
- Inhalt
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- mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die Betriebsanstalt „LBK Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts
- Versorgungsfonds - Anstalt öffentlichen Rechts - (HVFG)“ und der LBK- Immobilien in Hamburger
- und Hansestadt Hamburg ist außerdem verpflichtet, im Falle einer Überführung der gesamten Anstalt
- Beschäftigungszeit wieder in den Diensten der Freien und Hansestadt Hamburg zu beschäftigen. Im Falle
- ihnen in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung des LBK Hamburg ist der LBK Hamburg
Eine geeignete Werkstatt im Internet finden
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 28.11.2012
- Inhalt
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- ” liefert zunächst Ergebnisse, die recht unzufriedenstellend sind. Sie enthalten in der Regel nur
- . Glauben Sie, dass solche eine Suche noch mit Google möglich ist? Die ersten fünf Treffer sind von
- -Identifikationsnummer angeben. Das erleichtert mit Sicherheit die Spezifizierung des Fahrzeugs. Im
- beginnt bei zwei Kilometern und reicht bis 50 km. Nach einer Zusammenfassung und Kontrolle der
- Ich habe vor einigen Tagen eine Firma für Fahrzeugbeschriftungen in meiner Heimatstadt gesucht
§ 3 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis
- Inhalt
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- ;ndischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Nach der
- Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7
- ;enverkehr erforderlich ist.(6) Für die Erteilung des Rechts, nach vorangegangener Entziehung oder
- ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des
- des Strafverfahrens ist, in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen. Dies gilt nicht
Anlage 5 SVFAngAusbV 1997
(zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
- Inhalt
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- 2.4Leistungen, Lernziele a bis d,in Verbindung mit 2.1Sozialversicherung im System der sozialen
- Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreibenb)Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des
- adressatengerecht gestaltenAbschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der FachrichtungLfd. Nr.Teil
- Buchstabe E Nr. 4.1)a)Arbeitsunfall und Berufskrankheit feststellenb)in Zusammenarbeit mit anderen
- Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig