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LSG Bayern - L 4 KR 145/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.05.2006
- Inhalt
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- unterstellt wird, kann er nicht mit Recht im streitigen Zeitraum Krankengeld beanspruchen. Denn
- bei der Beklagten im Januar 2001 ausgehen. Er habe sich zu Recht zunächst um die schriftliche
- mit, dass er ab 01.01.2001 mit seinem Grundgehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze in der
- Arbeitsunfähigkeit wäre ihm im Hinblick darauf möglich und auch zumutbar gewesen. Die Meldung könne auch in
- zugesichert, die Angelegenheit mit der Stelle in M. abzuklären. Mit den weiteren Schriftsätzen hat die
Nicht verbrauchter Urlaub verfällt nicht unbedingt am Jahresende
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.11.2018
- Inhalt
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- Arbeitnehmer mit befristeter Stelle können ihren Chef nicht indirekt zwingen, Urlaubsansprüche in
- forderte für den Rest ebenfalls eine Abgeltung in Geld. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub im
- schließt EU-Recht eine finanzielle Abgeltung aus, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Die
- Abgeltung, urteilte am Dienstag, 06.11.2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-619/16
- Resturlaub anzutreten. Die Sachverhalte Konkret geht es um einen ehemaligen Rechtsreferendar in Berlin und
VG Düsseldorf - 16 K 4578/05.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.01.2007
- Inhalt
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- Recht widerrufen. 17Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist u.a. die Feststellung, dass die
- nachträgliche wesentliche Änderung in diesem Sinne liegt im Irak mit dem Sturz des Regimes von Saddam
- erst zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten, sodass sie zuvor vom Bundesamt nicht als geltendes Recht
- Verhältnissen angelegte Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit sein. In dieser Hinsicht ist vom Kläger im
- werden. Tatbestand: 12Der am 00.0.1977 in L geborene Kläger ist irakischer Staatsangehöriger
Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften verfassungswidrig
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 16.05.2017
- Inhalt
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- abziehbar, soweit sie auf die übertragenen Anteile oder Rechte entfallen sind. Unklar ist die Rechtslage
- Das BVerfG hat mit Beschluss vom 29.03.2017 entschieden, dass die Regelung in § 8c Abs. 1 KStG zur
- Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften (zumindest in der Fassung bis 31.12.2015) im
- § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG möglicherweise in einer Weise reduziert worden ist, dass die Regelung
OLG Köln - 21 UF 169/81
Oberlandesgericht Köln vom 10.08.1982
- Inhalt
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- im süddeutschen Raum berufstätig, während die Antragstellerin mit dem Kind weiterhin in
- eine im 14. Stock gelegene Drei-Zimmer-Wohnung mit Küche, Diele und Bad angernietet hat, in der L. ein
- 82erledigt, relativ viel zu Haus auf. Mit der Übersiedlung in den väterlichen Haushalt ist für L
- Verehelichung mit der Antragstellerin fortsetzte. Im Jahre 1964 heiratete die Antragstellerin ein zweites
- kennen, der zunächst nur mit dem Ziel in die Bundesrepublik Deutschland gekommen war, so lange hier
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 11/06 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2006
- Inhalt
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- 500,- EUR nicht übersteigt. 6 Die Beschwerde ist aber nicht begründet. Der hier allein in Betracht zu
- , mit der allgemeinen Auffassung auch im Schrifttum übereinstimmt und die ihr widersprechende
- vorgeschrieben sind, als angemessen anzusehen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II,) ist bezüglich der vom Kläger
- -/Haushalts- und Haftpflichtversicherungen (vgl. Brühl in LPK - SGB II Rdnr. 29/30 zu § 11; Hengelhaupt in
- . Brühl in LPK - BSHG § 76 Rdnr. 69; VG Arnsberg, ZfF 1989,9 im Hinblick auf die Möglichkeiten des
FG Hamburg - 3 K 90/13
Finanzgericht Hamburg vom 31.10.2013
- Inhalt
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- 11.02.2008 II ZR 67/06, DStR 2008, 783; Schäfer in Münchener Kommentar zum BGB, § 712 Rn. 10); das ist z. B
- Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) reicht es aus, wenn geltend gemacht wird
- . B. Auftrag gem. § 662 BGB) zugrunde, ist sie gleichwohl frei widerruflich. NZB: IV B 139/13 FG
- Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in den Streitjahren 2006 bis 2009 die Voraussetzungen
- beteiligt waren, sowie Frau W (im Folgenden: Adoptivmutter) und Herr W (im Folgenden: Herr W) mit einer
Über die Bedeutung der Amtstracht heute – die Anwaltsrobe
Heinz-Peter Natterer vom 11.05.2012
- Inhalt
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- hin zur fehlenden Robe, RA John rückt in seinem Essay vieles ins rechte Licht. Insbesondere kommt er
- damit schnell und klar auf den Punkt (Zitat): Die Robe ist Standestracht des juristischen
§ 1b WoPDV
Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
- Inhalt
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- , in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einzutreten, so gilt die Übertragung nicht als R
- diese gegenüber dem Bausparer und der Bausparkasse, mit der der Vertrag abgeschlossen worden ist
§ 46 WpÜG
Zwangsmittel
- Inhalt
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- juristische Personen des öffentlichen Rechts anwenden. Widerspruch und Beschwerde gegen die
- Die Bundesanstalt kann Verfügungen, die nach diesem Gesetz ergehen, mit Zwangsmitteln nach
- -Vollstreckungsgesetzes haben keine aufschiebende Wirkung. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt abweichend
Art 2 LagerstGDV
(zum § 3)
- Inhalt
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- , Behörde, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder dergleichen ausgeführt wird
- .(2) Dasselbe gilt für die in den §§ 4 und 6 bestimmte Anzeige- und
- Einreichungspflicht.(3) Die Anzeige usw. ist an die ... örtlich zuständige Anstalt zu richten.
Eingangsformel GewAbfV
- Inhalt
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- Anhörung der beteiligten Kreise und -des § 7 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 59 des
- der Rechte des Deutschen Bundestages verordnet die Bundesregierung:
§ 18 RVermG
Kosten der Durchführung des Gesetzes
- Inhalt
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- ;bertragung von Beteiligungsrechten (§ 13) haben die Rechtsträger zu tragen, auf welche die Rechte übertragen werden.
- die Gesetzgebung hat, die aus Anlaß und in Durchführung dieses Gesetzes entstehen, werden
§ 305 SGB 6
Wartezeit und sonstige zeitliche Voraussetzungen
- Inhalt
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- sonstige zeitliche Voraussetzung auch dann als erfüllt, wenn dies nach der Rechtsänderung nicht mehr der Fall ist.
- die Wartezeit oder eine sonstige zeitliche Voraussetzung in Kraft sind, gilt die Wartezeit oder die
§ 39 TAppV
Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie
- Inhalt
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- europäischen Tiergesundheitsrechts einschließlich des Rechts der Beseitigung tierischer Nebenprodukte nachzuweisen.
- In dem Prüfungsfach Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie haben die