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§ 65 PStG

Benutzung durch Behörden und Gerichte
Inhalt
  • erforderlich ist. Gleiches gilt für Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten. Die Beh
  • öffentlichen Rechts sind, können unter den Voraussetzungen des Absatzes 1
  • einem oder Einsicht in einen Registereintrag sowie die Durchsicht mehrerer Registereinträge zu
  • gewähren, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben
  • ässigkeit der Übermittlung.(2) Religionsgemeinschaften im Inland, die Körperschaften des

§ 23a TreuhG

Übertragung von Vermögenswerten, Auflösung
Inhalt
  • finden keine Anwendung. Mit der Übertragung tritt der Rechtsnachfolger in alle in Bezug auf die
  • oder Übertragung ihres Vermögens auf. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
  • Vermögenswerte bestehenden Rechte und Pflichten der Anstalt ein. Für nach Satz 1 auf
  • (1) Die Anstalt kann ihr Vermögen im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge jeweils als
  • ;ftsanteile oder Aktien sich mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar in der Hand des Bundes befinden, ü

WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG stellt Insolvenzantrag

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 13.12.2012
Inhalt
  • zu entnehmen ist, wollte die WGF in den Jahren 2010 und 2011 mit den emittierten Genussscheinen
  • ihre möglichen Rechte prüfen lassen. Neben einer möglichen Interessenvertretung im
  • Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat die WGFWestfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung
  • 2011 hat die WGF sechs Anleihen mit einem Volumen von ca. € 198 Mio. herausgegeben. Daneben hat die WGF
  • im September 2010 und im Juli 2010 Genussscheine emittiert.   Wie verschiedenen Pressemitteilungen

VG Münster - 4 L 269/00

Verwaltungsgericht Münster vom 17.03.2000
Inhalt
  • . Im übrigen - bei gleicher Qualifikation - ist die Entscheidung in das pflichtgemäße Ermessen des
  • und im vorliegenden Auswahlverfahren noch besetzbaren 5 Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 mit den
  • Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2000 - IV B 2-5021/5022/5023 - dem Antragsgegner zugewiesenen und im
  • ), dieser Anspruch gefährdet ist und durch vorläufige Maßnahmen - hier in Form einer einstweiligen
  • . 1 Satz 1 VwGO sicherungsfähiges Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung bei der

§ 51 AufenthG 2004

Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
Inhalt
  • ;ig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis eines mit ihm in ehelicher
  • eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten
  • hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden
  • . Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausl
  • Ausreisepflicht nachgekommen ist.(7) Im Falle der Ausreise eines Asylberechtigten oder eines Ausländers

LAG Baden-Württemberg - 5 Sa 8/02

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 25.10.2002
Inhalt
  • Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/4374 S. 18), in Betrieben mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern könnten
  • Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Zwischen
  • Konflikten innerhalb seiner Arbeitsgruppe in zunehmendem Maße zu rechnen sein dürfte. 3 Der Kläger ist
  • Kündigung auch gemäß § 1 KSchG, jedenfalls aber gemäß § 242 BGB in Verbindung mit Art. 12 GG unwirksam sei
  • beantragt, 8 die Klage abzuweisen. 9 Sie ist der Auffassung, dass ein Verstoß gegen das in § 14 Abs. 2

BSG - S 7 V 249/95

Bundessozialgericht vom 18.09.2003
Inhalt
  • Gewährung von Pflegezulage im streitigen Zeitraum ist § 35 BVG. § 35 Abs 2 Satz 1 BVG in der durch
  • Kosten" (vgl BSG SozR 3-3100 § 35 Nr 8 S 18, 23; vgl zur faktischen Sonderstellung Blinder im Recht der
  • seine Auffassung stützt, sind mangels Übereinstimmung mit dem höherrangigen Recht unbeachtlich. Die
  • . Juni 2001 im Wesentlichen mit folgender Begründung zurückgewiesen: Bei der Berechnung der erhöhten
  • im Bereich der Kommunikation eine Pflegekraft mit erhöhter Selbstständigkeit und Verantwortlichkeit

§ 491 ZPO

Ladung des Gegners
Inhalt
  • so zeitig zu laden, dass er in diesem Termin seine Rechte wahrzunehmen vermag.(2) Die
  • (1) Der Gegner ist, sofern es nach den Umständen des Falles geschehen kann, unter Zustellung

§ 141 ZVG

Inhalt
  • Personen, welchen Rechte in dem Urteil vorbehalten sind, dem Vertreter des unbekannten Berechtigten
  • Ausführung des Teilungsplans zu bestimmen. Die Terminsbestimmung ist dem Antragsteller und den

§ 11 MittelweserG

Inhalt
  • ädigung den zu Enteignenden zugestellt ist und die in ihr festgestellten Geldentschädigungen gezahlt oder hinterlegt sind.
  • Die Enteignung der Grundstücke und der Rechte an Grundstücken wird auf Antrag des

Eingangsformel MTSKraftV

Inhalt
  • ;handel mit Strom und Gas vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403) eingefügt worden ist, verordnet das
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter Wahrung der Rechte des Bundestages:

§ 7 PUAG

Stellvertretender Vorsitz
Inhalt
  • Vorsitzende angehören.(2) Der oder die stellvertretende Vorsitzende besitzt alle Rechte und Pflichten des oder der abwesenden Vorsitzenden.
  • (1) Der Untersuchungsausschuss bestimmt nach den Vereinbarungen im Ältestenrat ein Mitglied f

§ 46a LuftVZO

Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Inhalt
  • ;ber die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (ABl. EU Nr. L 204 S. 1).
  • Das Luftfahrt-Bundesamt ist Durchsetzungs- und Beschwerdestelle im Sinne der Artikel 14 und 15 der

§ 2 OGErzeugerOrgDV

Rechtsform von Erzeugerorganisationen
Inhalt
  • Als Erzeugerorganisation werden auf Antrag alle juristischen Personen des privaten Rechts sowie
  • Personengesellschaften anerkannt, die die für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen im

§ 458 HGB

Selbsteintritt
Inhalt
  • . Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er hinsichtlich der Beförderung die Rechte und
  • Der Spediteur ist befugt, die Beförderung des Gutes durch Selbsteintritt auszuführen
  • Pflichten eines Frachtführers oder Verfrachters. In diesem Fall kann er neben der Vergütung f