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§ 90g IRG
Gerichtliches Verfahren
- Inhalt
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- Unterlagen, soweit dies zur Ausübung ihrer Rechte erforderlich ist.(3) Bei einem Antrag der
- übersendet der verurteilten Person eine Abschrift der in § 90d aufgeführten
- § 90f Absatz 4 Satz 2 ist der verurteilten Person zusätzlich zu der Abschrift nach Absatz
- Entscheidung gilt § 52 Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass der zuständigen Beh
- örde im anderen Mitgliedstaat auch Gelegenheit gegeben worden sein muss, ergänzende
BGH - I ZR 276/00
Bundesgerichtshof vom 10.04.2003
- Inhalt
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- Gütevorstellung im Verkehr. Die mittelbare Ausstrahlung des guten Rufs der Marken "TUPPERWARE" reicht
- nicht als Marke geschützten Kennzeichnung gegen unlautere Ausbeutung ist, daß der Verkehr mit dieser
- . Schaffert für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des
- mit der angegriffenen Bezeichnung versehenen Produkte der Beklagten. II. Die gegen diese Beurteilung
- § 4 Nr. 3 MarkenG ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen. Das Berufungsgericht hat in tatsächlicher
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 2477/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2006
- Inhalt
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- rechtlich selbständige kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer Anstalt 3des öffentlichen Rechts
- Köln, 25 K 5046/03 Tenor: Das Verfahren wird eingestellt, soweit es in der Hauptsache erledigt ist
- . Insoweit ist der angefochtene Gerichtsbescheid unwirksam. Im Übrigen wird der angefochtene
- , die teilweise Umnutzung und die Sanierung des Objektes N.-----straße 7-9 in L. . Sie ist eine
- die im angefochtenen Bescheid festgesetzte Gebühr in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf
BGH - IV ZR 73/03
Bundesgerichtshof vom 16.07.2003
- Inhalt
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- der Fortbildung des Rechts in dem dargelegten Sinn dient, woran es indes fehlt. Die Entscheidung des
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 73/03 vom 16. Juli 2003 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
- . II. Die für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beantragte Prozeßkostenhilfe ist nicht zu
- Senat gebunden. Allerdings ist der Zulassungsgrund, der sich weitgehend mit dem der
- Prozeßkostenhilfegewährung allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache selbst an, die bereits im
§ 1 KtgWV 1963
Allgemeines
- Inhalt
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- der Beschaffenheit bewirkt und wirtschaftlich sinnvoll ist, oder zum Absatz im Saarland bestimmt sind
- Kontingentscheins ist in den Fällen des § 34 Abs. 2 und 3 der Auß
- über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und
- Finanzmonopole im Saarland davon ab, daß der Zollbeteiligte nach vorgeschriebenem Muster einen g
- . Auf Verlangen der Zollstelle ist diese Erklärung glaubhaft zu machen.(2) Die Vorlage eines
§ 10 MeAnlG
Eigentumsübergang
- Inhalt
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- ücks. Mit dem Übergang des Eigentums erlöschen die daraus begründeten Rechte. Satz
- 3 ist auf das Wegnahmerecht nicht anzuwenden.(2) Eine Vergütung in Geld kann für den
- (1) Das Eigentum an der Anlage geht mit dem Ablauf des 31. Dezember 2000 auf den Grundstü
- eingetragen oder der Anspruch auf Bestellung einer solchen Dienstbarkeit in einer die Verjährung
- unterbrechenden Weise geltend gemacht worden ist. Die Anlage wird wesentlicher Bestandteil des Grundst
§ 10 NSVerbG
Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- Inhalt
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- ßgeblich. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für grundstücksgleiche Rechte.
- Enteignungsentschädigung oder eines sonstigen Entgelts für im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegene
- . Ansprüche, die nicht auf Geld oder auf einen Wertausgleich in Geld gerichtet sind, sind nach
- ihrem Schätzwert in Geld zu erfüllen. Für die Wertermittlung sind die Verhältnisse
- im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Rechtskraft des Entschädigungsbeschlusses ma
§ 4 SchRegO
- Inhalt
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- Rechte und Pflichten gegenüber dem Registergericht wahrzunehmen hat. Dies gilt nicht in den F
- (1) Das Schiff ist in das Schiffsregister seines Heimathafens oder seines Heimatortes einzutragen
- Niederlassung im Geltungsbereich des Grundgesetzes, so ist er verpflichtet, einen im Bezirk des
- .(2) Soll die Schiffahrt mit einem Seeschiff von einem ausländischen Hafen aus betrieben werden
§ 72 SachenRBerG
Ausgleich wegen abweichender Grundstücksgröße
- Inhalt
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- ;rgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Rechte sind ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Gewä
- ;cks bemessen wird und die Größe des Grundstücks von der im Vertrag zugrunde gelegten
- nach dem Ergebnis einer Vermessung mehr als geringfügig abweicht. Die in § 437 des Bü
- ;hrleistung wegen abweichender Grundstücksgröße im Vertrag ausdrücklich vereinbart
- nach Absatz 1 verjähren in einem Jahr nach der Vermessung.
§ 1 VIFGG
Errichtung der Gesellschaft
- Inhalt
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- Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes einer Gesellschaft des privaten Rechts in der Rechtsform einer
- und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen. Hoheitliche Befugnisse sind nicht ü
- ;bertragbar. Die Gesellschaft steht im Eigentum des Bundes.(2) Das Bundesministerium für Verkehr
- ;enbauprivatfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) und anderer
§ 13 GAD
Personalaustausch
- Inhalt
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- ärtigen Dienstes können mit ihrer Zustimmung auch im auswärtigen Dienst eines anderen
- Zeit sind sie Angehörige des Auswärtigen Dienstes; für ihre Pflichten und Rechte
- besondere Fachaufgaben zeitlich befristet in den Auswärtigen Dienst übernehmen. In dieser
- verwendet werden.(3) Angehörige anderer auswärtiger Dienste können befristet im Ausw
BGH - 5 StR 434/02
Bundesgerichtshof vom 10.06.1998
- Inhalt
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- 5 StR 434/02 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 27. März 2003 in der Strafsache
- gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 5
- , Rechtsanwalt als Verteidiger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
- wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen und
- beschaffen. In gleicher Weise erlangte der Angeklagte im Fall 7 nach Vorabzahlung von 33.000,00 DM 500 g
OLG Brandenburg - 7 U 116/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.05.2006
- Inhalt
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- . Aufl., § 478 BGB, Rdnr. 7). 36 aa) Das Landgericht hat mit Recht angenommen, das Werbemodul im
- früherem, hier anwendbaren Recht verjährten Gewährleistungsansprüche im Regelfall in 6 Monaten
- die von der Beklagten – im Nachverfahren – mit Schriftsatz vom 28.09.2005 (Band V., Bl. 716 d.A.) in
- % über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2001 – unter dem Vorbehalt ihrer Rechte im Nachverfahren
- Basiszinssatz seit dem 28.08.2001 verurteilt worden, ebenfalls unter dem Vorbehalt ihrer Rechte im
§ 9 RAG 14
- Inhalt
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- Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung vom
- S. 402), die von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren ist.(4) In
- (1) In der gesetzlichen Unfallversicherung werden aus Anlaß der Veränderungen der
- Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen für Unfälle, die im Jahre 1969 oder frü
- ;gabe der §§ 10 und 11 angepaßt.(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Geldleistungen in
§ 9 RAG 15
- Inhalt
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- Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen
- ;hren ist.(4) In den Fällen der §§ 565, 566 der Reichsversicherungsordnung in der
- (1) In der gesetzlichen Unfallversicherung werden aus Anlaß der Veränderung der
- Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen für Unfälle, die im Jahre 1970 oder frü
- Geldleistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach einem durchschnittlichen