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LG Hamburg: Zurschaustellung privater Aufnahmen im Internet behindern den Unterlassungsanspruch nicht
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.02.2018
- Inhalt
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- Zurschaustellung privater Aufnahmen im Internet einem auf das Recht am eigenen Bild gestützten
- und Videos verletze, soweit sie betroffen sind, jeweils ihr Recht am eigenen Bild. Jedenfalls im
- streitgegenständlichen Videoaufnahmen verletzten ihr Recht am eigenen Bild. Es fehle an der erforderlichen
- Auffassung, dass durch die inkriminierten Berichterstattungen das jeweilige Recht der Kläger am
- Wiederholungsgefahr das Recht am eigenen Bild der Kläger im tenorierten Umfang. 1

Persönlichkeitsrecht - LG Frankfurt - Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.02.2018
- Inhalt
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- minderjährig war. Das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre umfasse auch das Recht, selbst darüber
- Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das jedermann
- Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch das Recht, für sich zu sein
- .). Hier ist das Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht auf Meinungsfreiheit
- ; Wenzel/Burkhardt, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 82; vgl. auch

Ausbildung zum IHK zertifizierten Ausbilder, Trainer und Instruktor "Protect"®-Gewaltprävention
Roland Rausch vom 14.02.2018

Wann vom allgemeinen Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente eine Ausnahme gemacht werden kann
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 07.02.2018

Preisgeld für die WM 2018 bekanntgegeben
Max Rand vom 31.01.2018

Beweissicherungsrecht überwiegt Recht am eigenen Bild – Urteil des AG Stade vom 27.04.2017, Az. 61 C 821/16, Volltext
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 24.01.2018
- Titel
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- Beweissicherungsrecht überwiegt Recht am eigenen Bild – Urteil des AG Stade vom 27.04.2017, Az. 61 C 821/16, Volltext
- Inhalt
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- dieser Stelle einmal unterstellt – in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild
- männlich anzusehende Person von unten rechts auf einer Leiter stehen. Der rechte Fuß steht durchgedrückt
- durch den Richter am Amtsgericht N.N. für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die
- Lichtbildern erkennen könne. Eine allgemeine Erkennbarkeit für einen größeren Personenkreis sei nicht
- Beweissicherungsrecht des Beklagten überwiege einen möglichen Eingriff in das allgemeine

OLG Dresden: Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.01.2018
- Inhalt
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- schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt. Abzuwägen sind danach das Recht des Klägers auf
- Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit
- , Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03). Zu diesen gehört das Recht der persönlichen Ehre und auf
- als satirische Stellungnahme zu allgemein gehaltenen Themen verharmlost werden kann. In dem von ihm
- zum Ausdruck bringt. Als solche ist sie noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. 2.2

OVG des Saarlandes - Zulässigkeit einer Überwachungskamera in einer Apotheke
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.01.2018
- Inhalt
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- Rezepten sensible Daten preisgäben, seien ebenso wie die Beschäftigten in ihrem Recht auf informationelle
- grundrechtlich geschützten Position des Verwenders der Videotechnik und dem Recht auf informationelle
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer das weniger einschneidende Mittel
- ) geschützte Recht der von den Kameras erfassten Personen auf informationelle Selbstbestimmung und
- Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die in der angefochtenen Verfügung vom 30.7.2014 angeordnete

Darf eine Firma ein Event als „Bauernhofolympiade“ bezeichnen?
Rechtsanwalt Bernd Fleischer vom 22.01.2018

LG München I: Internationaler Zuständigkeit bei Klage gegen Hotelbewertungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
- Inhalt
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- Einschränkungen dieser Rechte sowie einen Abschnitt über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand bei
- einer Gerichtsstandsvereinbarung mit Auslandsberührung ist das dabei anzuwendende Recht nach den
- . Prozessuale Wirkungen kann eine nach materiellem Recht wirksam zustande gekommene Vereinbarung über
- Bereich veröffentlicht werden. (…) GERICHTSSTAND UND MASSGEBENDES RECHT Diese Website wird von einem US
- -amerikanischen Unternehmen betrieben und für diese - Vereinbarung gilt das Recht des Commonwealth

LG Frankfurt a.M.: Zum Recht auf Vergessenwerden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
- Titel
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- LG Frankfurt a.M.: Zum Recht auf Vergessenwerden
- Inhalt
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- lediglich unkonkret und allgemein sind. Zur Subsidiarität des Anspruchs nach dem Recht auf
- ein Ex-Geschäftsführer einer Firma nicht auf das sogenannte Recht auf Vergessen berufen kann. Es
- der Regel den Suchergebnissen nicht neutral gegenüber steht. Das Recht auf Vergessenwerden
- Vergessenwerden. § 35 BDSGist mit Blick auf das Recht auf Vergessenwerden nicht abschließend. Tatbestand
- (Anlage K3, Bl. 24 d.A.). Er habe ein Recht auf Anonymität. Mit E-Mail vom 01.09.2015 verlangte der

BGH: Benutzerkennung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
- Inhalt
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- Urheberrechtsverstößen betroffenen Grundrechte - das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU
- Umstände. Allgemeine Informationen, die das Telekommunikationsverhalten oder Beziehungen zwischen
- Durchsetzung seiner Rechte vom Netzbetreiber die einer dynamischen IP-Adresse zu einem bestimmten
- Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und ist daher richtlinienkonform auszulegen. Die
- /48/EG der wirksamen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Bei der

BGH: Vorschaubilder III
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
- Inhalt
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- ausschließliches Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung der Lichtbilder verletzt worden. Für diese Verletzung
- seien und sie ihren Kunden nicht das Recht eingeräumt habe, die heruntergeladenen Bilddateien in andere
- . Das Berufungsgericht hat im Ergebnis mit Recht angenommen, dass die mit der Klage geltend gemachten
- gemachten Ansprüche sind nach deutschem Recht zu beurteilen. Nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG
- ) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) ist

Recht am eigenen Bild: Handwerker darf zur Beweissicherung fotografiert werden
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 19.01.2018
- Titel
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- Recht am eigenen Bild: Handwerker darf zur Beweissicherung fotografiert werden
- Inhalt
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- zur Beweissicherung durch Fotos das Recht am eigenen Bild einer abgebildeten Person aus § 22
- . Dies stelle deshalb einen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Sein Recht am
- das Recht am eigenen Bild aus § 22 KunstUrhG darstelle. Vielmehr besteht ein so genanntes
- Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild des Klägers ist als äußerst niederschwellig anzusehen. Die
- ein berechtigtes Interesse vorliegt und dass Recht am eigenen Bild des Abgebildeten zurückstehen muss

Die Zeit der touristischen Ferienvermietung illegal in geschützten Gebieten errichteter Fincas ist nun auf Mallorca vorbei
Rechtsanwalt Günter Menth vom 18.01.2018