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LG Hamburg: Zurschaustellung privater Aufnahmen im Internet behindern den Unterlassungsanspruch nicht

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.02.2018
Inhalt
  • Zurschaustellung privater Aufnahmen im Internet  einem auf das Recht am eigenen Bild gestützten
  • und Videos verletze, soweit sie betroffen sind, jeweils ihr Recht am eigenen Bild. Jedenfalls im
  • streitgegenständlichen Videoaufnahmen verletzten ihr Recht am eigenen Bild. Es fehle an der erforderlichen
  • Auffassung, dass durch die inkriminierten Berichterstattungen das jeweilige Recht der Kläger am
  • Wiederholungsgefahr das Recht am eigenen Bild der Kläger im tenorierten Umfang.               1

Persönlichkeitsrecht - LG Frankfurt - Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.02.2018
Inhalt
  • minderjährig war. Das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre umfasse auch das Recht, selbst darüber
  • Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das jedermann
  • Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch das Recht, für sich zu sein
  • .).   Hier ist das Schutzinteresse aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG mit dem Recht auf Meinungsfreiheit
  • ; Wenzel/Burkhardt, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 82; vgl. auch

Beweissicherungsrecht überwiegt Recht am eigenen Bild – Urteil des AG Stade vom 27.04.2017, Az. 61 C 821/16, Volltext

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 24.01.2018
Titel
  • Beweissicherungsrecht überwiegt Recht am eigenen Bild – Urteil des AG Stade vom 27.04.2017, Az. 61 C 821/16, Volltext
Inhalt
  • dieser Stelle einmal unterstellt – in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild
  • männlich anzusehende Person von unten rechts auf einer Leiter stehen. Der rechte Fuß steht durchgedrückt
  • durch den Richter am Amtsgericht N.N. für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die
  • Lichtbildern erkennen könne. Eine allgemeine Erkennbarkeit für einen größeren Personenkreis sei nicht
  • Beweissicherungsrecht des Beklagten überwiege einen möglichen Eingriff in das allgemeine

OLG Dresden: Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.01.2018
Inhalt
  • schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt. Abzuwägen sind danach das Recht des Klägers auf
  • Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit
  • , Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03). Zu diesen gehört das Recht der persönlichen Ehre und auf
  • als satirische Stellungnahme zu allgemein gehaltenen Themen verharmlost werden kann. In dem von ihm
  • zum Ausdruck bringt. Als solche ist sie noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. 2.2

OVG des Saarlandes - Zulässigkeit einer Überwachungskamera in einer Apotheke

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.01.2018
Inhalt
  • Rezepten sensible Daten preisgäben, seien ebenso wie die Beschäftigten in ihrem Recht auf informationelle
  • grundrechtlich geschützten Position des Verwenders der Videotechnik und dem Recht auf informationelle
  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer das weniger einschneidende Mittel
  • ) geschützte Recht der von den Kameras erfassten Personen auf informationelle Selbstbestimmung und
  • Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die in der angefochtenen Verfügung vom 30.7.2014 angeordnete

Darf eine Firma ein Event als „Bauernhofolympiade“ bezeichnen?

Rechtsanwalt Bernd Fleischer vom 22.01.2018

LG München I: Internationaler Zuständigkeit bei Klage gegen Hotelbewertungen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
Inhalt
  • Einschränkungen dieser Rechte sowie einen Abschnitt über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand bei
  • einer Gerichtsstandsvereinbarung mit Auslandsberührung ist das dabei anzuwendende Recht nach den
  • . Prozessuale Wirkungen kann eine nach materiellem Recht wirksam zustande gekommene Vereinbarung über
  • Bereich veröffentlicht werden. (…) GERICHTSSTAND UND MASSGEBENDES RECHT Diese Website wird von einem US
  • -amerikanischen Unternehmen betrieben und für diese - Vereinbarung gilt das Recht des Commonwealth

LG Frankfurt a.M.: Zum Recht auf Vergessenwerden

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
Titel
  • LG Frankfurt a.M.: Zum Recht auf Vergessenwerden
Inhalt
  • lediglich unkonkret und allgemein sind. Zur Subsidiarität des Anspruchs nach dem Recht auf
  • ein  Ex-Geschäftsführer einer Firma nicht auf das sogenannte Recht auf Vergessen berufen kann. Es
  • der Regel den Suchergebnissen nicht neutral gegenüber steht.  Das Recht auf Vergessenwerden
  • Vergessenwerden.  § 35 BDSGist mit Blick auf das Recht auf Vergessenwerden nicht abschließend. Tatbestand
  • (Anlage K3, Bl. 24 d.A.). Er habe ein Recht auf Anonymität. Mit E-Mail vom 01.09.2015 verlangte der

BGH: Benutzerkennung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
Inhalt
  • Urheberrechtsverstößen betroffenen Grundrechte - das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU
  • Umstände. Allgemeine Informationen, die das Telekommunikationsverhalten oder Beziehungen zwischen
  • Durchsetzung seiner Rechte vom Netzbetreiber die einer dynamischen IP-Adresse zu einem bestimmten
  • Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und ist daher richtlinienkonform auszulegen. Die
  • /48/EG der wirksamen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.          Bei der

BGH: Vorschaubilder III

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
Inhalt
  • ausschließliches Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung der Lichtbilder verletzt worden. Für diese Verletzung
  • seien und sie ihren Kunden nicht das Recht eingeräumt habe, die heruntergeladenen Bilddateien in andere
  • . Das Berufungsgericht hat im Ergebnis mit Recht angenommen, dass die mit der Klage geltend gemachten
  • gemachten Ansprüche sind nach deutschem Recht zu beurteilen. Nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG
  • ) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) ist

Recht am eigenen Bild: Handwerker darf zur Beweissicherung fotografiert werden

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 19.01.2018
Titel
  • Recht am eigenen Bild: Handwerker darf zur Beweissicherung fotografiert werden
Inhalt
  • zur Beweissicherung durch Fotos das Recht am eigenen Bild einer abgebildeten Person aus § 22
  • . Dies stelle deshalb einen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Sein Recht am
  • das Recht am eigenen Bild aus § 22 KunstUrhG darstelle. Vielmehr besteht ein so genanntes
  • Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild des Klägers ist als äußerst niederschwellig anzusehen. Die
  • ein berechtigtes Interesse vorliegt und dass Recht am eigenen Bild des Abgebildeten zurückstehen muss