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§ 1422 BGB

Inhalt des Verwaltungsrechts
Inhalt
  • ;renden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen; er führt

§ 1428 BGB

Verfügungen ohne Zustimmung
Inhalt
  • Dritte gerichtlich geltend machen; der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, braucht hierzu nicht mitzuwirken.

Art 94 BGBEG

Inhalt
  • welchen öffentlichen Pfandleihanstalten das Recht zusteht, die ihnen verpfändeten Sachen

§ 1273 BGB

Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten
Inhalt
  • die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich

§ 1648 BGB

Ersatz von Aufwendungen
Inhalt
  • Machen die Eltern bei der Ausübung der Personensorge oder der Vermögenssorge

§ 15 BGebG

Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
Inhalt
  • öhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig machen.(2) Dem

§ 1 ErwZulG

Inhalt
  • Verwaltung oder ihre Dienstkräfte auch dann geltend machen, wenn die Ansprüche nach den

§ 384 FamFG

Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen
Inhalt
  • anderer in diesem Registerblatt eingetragener Tatsachen, ist dies von Amts wegen in geeigneter Weise kenntlich zu machen.

§ 28 FlRV

Inhalt
  • ) Die Flaggenbehörde kann bei der Ermittlung von Tatsachen, die glaubhaft zu machen sind, vom

Art 99 GG

Inhalt
  • den letzten Rechtszug die Entscheidung in solchen Sachen zugewiesen werden, bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt.

§ 11 GefahrgutG

Strafvorschriften
Inhalt
  • oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

BGH - V ZB 26/10

Bundesgerichtshof vom 17.06.2010
Inhalt
  • Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann

Rumpelstilzchen? Namensrecht

Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 30.06.2020
Inhalt
  • erinnert sich daran, wie die junge Mutter verzweifelt sich daran machen musste, den Namen dieses

Anforderung von Krankmeldungen über WhatsApp ist unzulässig

martina heck vom 30.06.2020
Inhalt
  • Fragwürdigkeit im Hinblick auf den Datenschutz machen will, muss zunächst einmal jeder selbst

Rechtsgrundlage der Hausdurchsuchung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 01.06.2020
Inhalt
  • Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch … „Rechtsgrundlage der Hausdurchsuchung“ weiterlesen