Urteil des BGH vom 17.06.2010

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Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder
Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt
werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn
weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.
BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10 - LG Hamburg
AG Hamburg-Wandsbek