martina heck

30.06.2020

Anforderung von Krankmeldungen über WhatsApp ist unzulässig

Immer Menschen kommunizieren über WhatsApp. Ob das sinnvoll ist und inwieweit man dies aufgrund der Fragwürdigkeit im Hinblick auf den Datenschutz machen will, muss zunächst einmal jeder selbst entscheiden. Wie sieht es nun aber aus, wenn einer Arbeitgeber verlangt, dass Krankmeldungen und die dazugehörigen Belege der Arbeitnehmer an ihn per WhatsApp übersandt werden sollen.

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