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Der BGH folgt dem EuGH und das ist gut für Onlinekäufer von Matratzen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.11.2019
Inhalt
  • Nr. 3 BGB). Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss
  • der deutsche Gesetzgeber vollständig in deutsches Recht umsetzen wollte. Leitsatz: Schließt ein
  • Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung
  • Wesentlichen ausgeführt:     Das Amtsgericht habe der Klage zu Recht stattgegeben, da der Kläger seine auf
  • . Becker/Föhlisch, NJW 2008, 3751, 3755; Spindler/Schuster/Schirmbacher, Recht der elektronischen Medien

OLG Hamm - 2 W 29/82

Oberlandesgericht Hamm vom 18.10.1982
Inhalt
  • ). Wird demgegenüber das allgemeine nationale belgische Recht zugrundegelegt, so ist die Rechtslage im
  • Vertragsbestandteil geworden. 16a) 1718Diese Frage richtet sich nach deutschem Recht, wenn die
  • Rechtsbeziehungen der Parteien - auch ohne Anwendung der AGB - dem deutschen Recht unterstehen (vgl. Erman
  • und erörtert und sich auch nicht dagegen gewendet, daß das Landgericht nach deutschem Recht
  • belgischem Recht beurteilt. Ob insoweit die belgische Rechtsordnung gilt (vgl. Martiny a.a.O. AWD 1973, 375

Nazis ohne Recht auf Arbeitsplatz?

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 18.11.2010
Inhalt
  • . Das Verhalten des Klägers könne angesichts seiner doch recht beschränkten Dienstpflichten nicht zur
  • Informationen allgemein zugänglich, welche verdeutlichten, in welcher Weise deren Verhalten dem
  • politische Gesinnung allgemein unverträglich mit dem öffentlichen Dienst ist, ist auch wegen Art
  • Ländle zu einem Prozesserfolg reicht? Leider wohl kaum (unsere Wette). Die Begründung müsste sich

OLG Frankfurt - 14 W 10/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.03.2006
Inhalt
  • Personen als eigenes Recht zusteht. Es hat ein umfassendes Recht auf Achtung und freie Entfaltung
  • entwickeln und wahren kann. Dazu gehört auch das Recht, in diesem Bereich „für sich“ zu sein, „sich selbst zu
  • gehören“ und ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen. Es umfasst das Recht
  • am eigenen Bild und am gesprochenen Wort, erst recht aber das Verfügungsrecht über die Darstellung
  • steht das gemäß Artikel 2 Abs. 1, Artikel 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Verfügungsklägers

Mietsicherheit – Rückzahlungsanspruch des Mieters oder Zahlungsanspruch des Vermieters?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 02.02.2012
Inhalt
  • . In Rechtsprechung und Literatur ist ferner allgemein anerkannt, dass der Anspruch des Vermieters auf
  • Recht, die Kaution zurückzubehalten, bis die Ansprüche geklärt sind, sondern hat auch einen Anspruch

§ 127 SeeArbG

Beschwerderecht
Inhalt
  • (1) Das Besatzungsmitglied hat das Recht, sich über einen Verstoß gegen dieses Gesetz
  • erfüllen, indem er das Besatzungsmitglied auf einen allgemein zugänglichen Aushang an Bord verweist.

Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz nicht geringer Menge Heroin – 11 Monate auf Bewährung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.11.2014
Inhalt
  • einen eigenen Konsum. Eine solche Diskussion ist ohnehin immer recht freudlos, da Staatsanwälte hier
  • Menge bestimmt – aber eben nicht allgemein postulieren wollte, wie viel man denn so konsumiert. Wäre

Keine Kündigung von Auszubildendem nach Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.05.2012
Inhalt
  • Abmahnung durchaus denkbar und angezeigt. Dass der Auszubildende hier schon recht alt war mit 27 Jahren
  • Auszubildende dagegen konnte sich nicht darauf zurück ziehen, dass die Einträge nur eine “allgemeine

Kein Anspruch auf Sonderzahlungen während der Elternzeit

Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 21.10.2010
Inhalt
  • nicht gegen EU-Recht verstößt. BAG, Urt. v. 20.04.2010 Az.: 3 AZR 370/08
  • stelle auch keinen Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) dar. Die Entscheidung

§ 176 AO 1977

Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
Inhalt
  • obersten Gerichtshof des Bundes als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet worden ist.
  • Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass eine allgemeine

§ 1 KrPflG 2004

Führen der Berufsbezeichnungen
Inhalt
  • , soweit sich hinsichtlich der Diplomanerkennung nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.
  • .(2) Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich und

§ 3 LAP-htVerwDV

Ziel und Inhalt der Ausbildung
Inhalt
  • Ausbildung soll auch umfassende Kenntnisse in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und
  • erwerben europaspezifische Kenntnisse. Allgemeine berufliche Fähigkeiten, insbesondere zur

OVG Lüneburg: Behörde darf auch öffentlichen Hinweis auf beseitigte Hygienemängel geben

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.03.2013
Inhalt
  • negativen Bewertungen auch im Lexikon IT-Recht, und hilft Betroffenen dabei, sich gegen Veröffentlichungen zu wehren.
  • allgemeine rechtsstaatliche Bindungen – insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – begrenzt

Anlage SeeBewachV

(zu § 10 Absatz 1)Sachkunde
Inhalt
  • des Küstenmeeres,b)Artikel 17 bis 19, 21 – Recht der friedlichen Durchfahrt,c)Artikel 24
  • Hohen See,h)Artikel 90 – Recht der Schifffahrt,i)Artikel 91 – Staatszugehörigkeit
  • 15. April 2013 (BAnz AT 16.04.2013 V1) geändert worden ist;7.3Das Recht der relevanten Kü
  • ; Allgemeine Voraussetzungen, Schiffstypen,b)Kapitel II-2 – Bestimmungen zum Brandschutz/Branderkennung
  • Waffengesetzes a)allgemeine waffenrechtliche Begriffe,b)Kennzeichnung von Waffen und Munition,c)Erwerben und

LG Frankfurt am Main - 21 O 294/02

Landgericht Frankfurt am Main vom 16.06.2003
Inhalt
  • aus den Teilschuldverschreibungen in dem Umfang, in dem sie dazu gemäß dem anwendbaren Recht
  • Berücksichtigung dieser allgemein anerkannten Grundsätze – die auch von den Parteien nicht angezweifelt werden
  • deutschen Recht zu Lasten des Vollstreckungsschuldners und von Drittschuldnern auslöst, gegeben. Eine
  • auf sich selbst" und "soweit sie dazu gemäß anwendbarem Recht berechtigt ist" in der
  • hier zu entscheidende Frage, ob die Schuldnerin durch den allgemein formulierten Immunitätsverzicht