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Fristlose Verdachtskündigung wegen Pfandbon-Missbrauch rechtmäßig

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 12.11.2010
Inhalt
  • Verdachtskündigung rechtfertigt.   Wie bereits im Falle „Emmely“ hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil
  • der Interessensabwägung weder die 17jährige Betriebszugehörigkeit noch der recht geringe
  • Schadensbetrag in Höhe von 6,06 EUR zu Gunsten des Klägers habe berücksichtigt werden können.   Dem Autor ist
  • Nach dem allseits bekannten Fall „Emmely“ musste sich das Arbeitsgericht Berlin erneut mit der
  • Kläger handelt es sich um einen Verkäufer, der seit 17 Jahren mit Kassentätigkeit betraut war. Der

Bei Wechsel in Teilzeit geht Vollzeit-Resturlaub nicht verloren

Thorsten Blaufelder vom 18.02.2015
Inhalt
  • Arbeitnehmer in Westfalen Recht. Er hatte Mitte 2010 seine volle Stelle aufgegeben und arbeitete danach nur
  • noch Teilzeit mit vier Tagen pro Woche. Weil er noch keinen Urlaub genommen hatte, standen im aus der
  • dem Wechsel komplett erhalten, urteilte am Dienstag, 10.02.2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
  • in Wochen gerechnet daher ein längerer Urlaub. Damit gab das BAG seine bislang gegenteilige
  • Rechtsprechung auf und verwarf eine Klausel im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als unwirksam

BFH - IX B 163/08

Bundesfinanzhof vom 09.12.2008
Inhalt
  • sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im
  • Klägers" Bezug genommen. Darüber hinaus ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht das
  • Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich
  • BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 9.12.2008, IX B 163/08 Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung
  • keinen Erfolg; der geltend gemachte Verfahrensmangel ist nicht gegeben. 2Dabei kann dahinstehen, ob der

Krankenkasse muss für Mobilität behinderter Kinder zahlen

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 24.04.2013
Inhalt
  • Klägerin habe dabei ein Recht, auszuwählen, welche Person ihr bei der Verwirklichung dieser
  • Klägerin im Rollstuhl ohne die Schiebe- und Bremshilfe zu bewegen. Im Übrigen ist nach Ansicht des
  • Hinblick auf ihre sonstige körperliche Verfassung sei es ihr nicht möglich, ihre Tochter im Rollstuhl mit
  • deshalb bereits einen speziellen Rollstuhl bewilligt. In diesem Rollstuhl wird die Klägerin vor
  • mit nachfolgender Bypass-OP erlitten, während bei der Mutter erhebliche Wirbelsäulenbeschwerden

§ 3 ZwVwV

Besitzerlangung über das Zwangsverwaltungsobjekt, Bericht
Inhalt
  • unterfallenden Forderungen und Rechte, insbesondere Miet- und Pachtforderungen, mit dem Eigentum
  • verbundene Rechte auf wiederkehrende Leistungen sowie Forderungen gegen Versicherungen unter Beachtung von
  • (1) Der Verwalter hat das Zwangsverwaltungsobjekt in Besitz zu nehmen und darüber einen
  • Bericht zu fertigen. Im Bericht sind festzuhalten: 1.Zeitpunkt und Umstände der Besitzerlangung; 2
  • ) Den Bericht über die Besitzerlangung hat der Verwalter bei Gericht einzureichen. Soweit die in

§ 71 SGG

Inhalt
  • Bundesversorgungsgesetzes oder des Rechts der Teilhabe behinderter Menschen zuständig ist.(6) Die §
  • ;nde.(4) Für Entscheidungsgremien im Sinne von § 70 Nr. 4 handelt der Vorsitzende.(5) In
  • des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als gesch
  • (1) Ein Beteiligter ist prozeßfähig, soweit er sich durch Verträge verpflichten
  • kann.(2) Minderjährige sind in eigener Sache prozeßfähig, soweit sie durch Vorschriften

§ 4 TVG

Wirkung der Rechtsnormen
Inhalt
  • Arbeitnehmers enthalten.(4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den
  • ausgeschlossen. Ausschlußfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im
  • Fragen.(2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vorgesehen und
  • Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist

§ 2370 BGB

Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung
Inhalt
  • den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt ist, wenn er noch lebt, die im §
  • Feststellung der Todeszeit mit Unrecht angenommen worden ist.
  • ; 2362 bestimmten Rechte zu. Die gleichen Rechte hat eine Person, deren Tod ohne Todeserklärung oder
  • (1) Hat eine Person, die für tot erklärt oder deren Todeszeit nach den Vorschriften des
  • Verschollenheitsgesetzes festgestellt ist, den Zeitpunkt überlebt, der als Zeitpunkt ihres

§ 22 GVGEG

Inhalt
  • bekanntgegeben, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist, so wird die Rechtmä
  • (1) Ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten nicht in den
  • Verfahrensart überprüft.(2) Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, ist der Empf
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung die §§ 23 bis 30
  • oder Maßnahme des Empfängers angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen

Deutschlands Top-Verkehrsanwälte

Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 28.09.2013
Inhalt
  • Das Verkebrsrecht ist komplex, weil ein einfacher Unfall mehrere Rechts· bereiche gleichzeitig
  • seinen Vornamen und seines interessanten Logos (s. rechts oben) einem stets im Gedächtnis. Da ich
  • tangieren kann« So wird Fachanwalt für Verkehrsrecht und Sponsor dieses Blogs Osama Momen in der
  • neuesten Ausgabe des Focus-Magazins (39/13) zitiert. Dieser hat in der am vergangenen Montag erschienenen
  • wurden. Der Aachener Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht ist einer der Top-Anwälte dieser Analyse

BGH - IV ZR 208/04

Bundesgerichtshof vom 20.04.2005
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 208/04 vom 20. April 2005 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
  • : Die Beklagte rügt zu Recht eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs
  • einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260
  • unter II 2 a). VRiBGH Terno hat Dr. Schlichting Wendt Urlaub; er ist daher verhindert zu unterschreiben. Dr. Schlichting Felsch Dr. Franke
  • . 1 GG durch rechtsfehlerhafte Anwendung der Präklusionsvorschrift des § 528 Abs. 2 ZPO a.F. Im

OLG Hamm - 42 Js 165/07

Oberlandesgericht Hamm vom 15.01.2008
Inhalt
  • StPO, 46 Abs. 3 StPO zulässig, haben in der Sache aber keinen Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht mit
  • eingegangen. II. 1112Das Landgericht hat auch zu Recht die hilfsweise gestellten Anträge auf
  • . Die Zurückweisung der Wiedereinsetzungsgesuche der Beschwerdeführer ist daher zu Recht erfolgt. III
  • verkündet worden ist, wegen Diebstahls mit einem Freizeitarrest belegt. Außerdem wurde ihm auferlegt
  • StPO mit der Urteilszustellung. Der Angeklagte selbst war im vorliegenden Verfahren bei der

BGH - OF EnVR 47/11

Bundesgerichtshof vom 09.10.2012
Inhalt
  • des § 19 StromNEV ergangen ist, zu Recht bestätigt. 41. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung
  • Netzentgelts erlaubt, ist in der Vorschrift selbst ausdrücklich benannt. Danach kommt es auf den – im
  • Leitlinien 2009 zu Recht betont – an der zur erwartenden Spitzenlast auszurichten. Dagegen ist der
  • Beschwerde der Betroffenen ist erfolglos geblieben. Mit ihrer – vom Senat zugelassenen
  • Netzentgelts (Anhang A), in ihrem Hilfsantrag verzichtet sie im Unterschied zum Hauptantrag auf die

OLG Karlsruhe - 12 U 53/00

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.07.2003
Inhalt
  • ist allerdings, dass § 922 Satz 3 BGB im Ergebnis das Recht des Eigentümers des Nachbargrundstücks
  • , soweit sie ihren Schaden teilweise beziffert hat. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht eine Haftung
  • streitgegenständlichen Risse in Anspruch nehmen. Insoweit hat das Landgericht zu Recht die Klage abgewiesen. 19 Der
  • hat. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht eine Haftung des Beklagten K. angenommen. 36 1. Die
  • entstehen wird, dass die Standsicherheit des Hinterhauses Am M-Platz 7 in M beeinträchtigt ist, weil

§ 3 FuttMKontrV

Lehrgang
Inhalt
  • Unterweisung einschließlich Praktika in mit der Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, 6.Tierernährungslehre einschließ
  • ist, ob der Prüfling über ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, die fü
  • der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt ist, durchgeführt und dauert
  • mindestens sechs Monate; er kann auch in Abschnitten durchgeführt werden. Er gliedert sich in 1.t