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Fristlose Verdachtskündigung wegen Pfandbon-Missbrauch rechtmäßig
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 12.11.2010
- Inhalt
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- Verdachtskündigung rechtfertigt. Wie bereits im Falle „Emmely“ hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil
- der Interessensabwägung weder die 17jährige Betriebszugehörigkeit noch der recht geringe
- Schadensbetrag in Höhe von 6,06 EUR zu Gunsten des Klägers habe berücksichtigt werden können. Dem Autor ist
- Nach dem allseits bekannten Fall „Emmely“ musste sich das Arbeitsgericht Berlin erneut mit der
- Kläger handelt es sich um einen Verkäufer, der seit 17 Jahren mit Kassentätigkeit betraut war. Der
Bei Wechsel in Teilzeit geht Vollzeit-Resturlaub nicht verloren
Thorsten Blaufelder vom 18.02.2015
- Inhalt
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- Arbeitnehmer in Westfalen Recht. Er hatte Mitte 2010 seine volle Stelle aufgegeben und arbeitete danach nur
- noch Teilzeit mit vier Tagen pro Woche. Weil er noch keinen Urlaub genommen hatte, standen im aus der
- dem Wechsel komplett erhalten, urteilte am Dienstag, 10.02.2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
- in Wochen gerechnet daher ein längerer Urlaub. Damit gab das BAG seine bislang gegenteilige
- Rechtsprechung auf und verwarf eine Klausel im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als unwirksam
BFH - IX B 163/08
Bundesfinanzhof vom 09.12.2008
- Inhalt
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- sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im
- Klägers" Bezug genommen. Darüber hinaus ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht das
- Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich
- BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 9.12.2008, IX B 163/08 Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung
- keinen Erfolg; der geltend gemachte Verfahrensmangel ist nicht gegeben. 2Dabei kann dahinstehen, ob der
Krankenkasse muss für Mobilität behinderter Kinder zahlen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 24.04.2013
- Inhalt
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- Klägerin habe dabei ein Recht, auszuwählen, welche Person ihr bei der Verwirklichung dieser
- Klägerin im Rollstuhl ohne die Schiebe- und Bremshilfe zu bewegen. Im Übrigen ist nach Ansicht des
- Hinblick auf ihre sonstige körperliche Verfassung sei es ihr nicht möglich, ihre Tochter im Rollstuhl mit
- deshalb bereits einen speziellen Rollstuhl bewilligt. In diesem Rollstuhl wird die Klägerin vor
- mit nachfolgender Bypass-OP erlitten, während bei der Mutter erhebliche Wirbelsäulenbeschwerden
§ 3 ZwVwV
Besitzerlangung über das Zwangsverwaltungsobjekt, Bericht
- Inhalt
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- unterfallenden Forderungen und Rechte, insbesondere Miet- und Pachtforderungen, mit dem Eigentum
- verbundene Rechte auf wiederkehrende Leistungen sowie Forderungen gegen Versicherungen unter Beachtung von
- (1) Der Verwalter hat das Zwangsverwaltungsobjekt in Besitz zu nehmen und darüber einen
- Bericht zu fertigen. Im Bericht sind festzuhalten: 1.Zeitpunkt und Umstände der Besitzerlangung; 2
- ) Den Bericht über die Besitzerlangung hat der Verwalter bei Gericht einzureichen. Soweit die in
§ 71 SGG
- Inhalt
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- Bundesversorgungsgesetzes oder des Rechts der Teilhabe behinderter Menschen zuständig ist.(6) Die §
- ;nde.(4) Für Entscheidungsgremien im Sinne von § 70 Nr. 4 handelt der Vorsitzende.(5) In
- des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als gesch
- (1) Ein Beteiligter ist prozeßfähig, soweit er sich durch Verträge verpflichten
- kann.(2) Minderjährige sind in eigener Sache prozeßfähig, soweit sie durch Vorschriften
§ 4 TVG
Wirkung der Rechtsnormen
- Inhalt
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- Arbeitnehmers enthalten.(4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den
- ausgeschlossen. Ausschlußfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im
- Fragen.(2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vorgesehen und
- Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist
§ 2370 BGB
Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung
- Inhalt
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- den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt ist, wenn er noch lebt, die im §
- Feststellung der Todeszeit mit Unrecht angenommen worden ist.
- ; 2362 bestimmten Rechte zu. Die gleichen Rechte hat eine Person, deren Tod ohne Todeserklärung oder
- (1) Hat eine Person, die für tot erklärt oder deren Todeszeit nach den Vorschriften des
- Verschollenheitsgesetzes festgestellt ist, den Zeitpunkt überlebt, der als Zeitpunkt ihres
§ 22 GVGEG
- Inhalt
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- bekanntgegeben, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist, so wird die Rechtmä
- (1) Ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten nicht in den
- Verfahrensart überprüft.(2) Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, ist der Empf
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung die §§ 23 bis 30
- oder Maßnahme des Empfängers angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen
Deutschlands Top-Verkehrsanwälte
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 28.09.2013
- Inhalt
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- Das Verkebrsrecht ist komplex, weil ein einfacher Unfall mehrere Rechts· bereiche gleichzeitig
- seinen Vornamen und seines interessanten Logos (s. rechts oben) einem stets im Gedächtnis. Da ich
- tangieren kann« So wird Fachanwalt für Verkehrsrecht und Sponsor dieses Blogs Osama Momen in der
- neuesten Ausgabe des Focus-Magazins (39/13) zitiert. Dieser hat in der am vergangenen Montag erschienenen
- wurden. Der Aachener Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht ist einer der Top-Anwälte dieser Analyse
BGH - IV ZR 208/04
Bundesgerichtshof vom 20.04.2005
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 208/04 vom 20. April 2005 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
- : Die Beklagte rügt zu Recht eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs
- einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260
- unter II 2 a). VRiBGH Terno hat Dr. Schlichting Wendt Urlaub; er ist daher verhindert zu unterschreiben. Dr. Schlichting Felsch Dr. Franke
- . 1 GG durch rechtsfehlerhafte Anwendung der Präklusionsvorschrift des § 528 Abs. 2 ZPO a.F. Im
OLG Hamm - 42 Js 165/07
Oberlandesgericht Hamm vom 15.01.2008
- Inhalt
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- StPO, 46 Abs. 3 StPO zulässig, haben in der Sache aber keinen Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht mit
- eingegangen. II. 1112Das Landgericht hat auch zu Recht die hilfsweise gestellten Anträge auf
- . Die Zurückweisung der Wiedereinsetzungsgesuche der Beschwerdeführer ist daher zu Recht erfolgt. III
- verkündet worden ist, wegen Diebstahls mit einem Freizeitarrest belegt. Außerdem wurde ihm auferlegt
- StPO mit der Urteilszustellung. Der Angeklagte selbst war im vorliegenden Verfahren bei der
BGH - OF EnVR 47/11
Bundesgerichtshof vom 09.10.2012
- Inhalt
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- des § 19 StromNEV ergangen ist, zu Recht bestätigt. 41. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung
- Netzentgelts erlaubt, ist in der Vorschrift selbst ausdrücklich benannt. Danach kommt es auf den – im
- Leitlinien 2009 zu Recht betont – an der zur erwartenden Spitzenlast auszurichten. Dagegen ist der
- Beschwerde der Betroffenen ist erfolglos geblieben. Mit ihrer – vom Senat zugelassenen
- Netzentgelts (Anhang A), in ihrem Hilfsantrag verzichtet sie im Unterschied zum Hauptantrag auf die
OLG Karlsruhe - 12 U 53/00
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.07.2003
- Inhalt
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- ist allerdings, dass § 922 Satz 3 BGB im Ergebnis das Recht des Eigentümers des Nachbargrundstücks
- , soweit sie ihren Schaden teilweise beziffert hat. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht eine Haftung
- streitgegenständlichen Risse in Anspruch nehmen. Insoweit hat das Landgericht zu Recht die Klage abgewiesen. 19 Der
- hat. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht eine Haftung des Beklagten K. angenommen. 36 1. Die
- entstehen wird, dass die Standsicherheit des Hinterhauses Am M-Platz 7 in M beeinträchtigt ist, weil
§ 3 FuttMKontrV
Lehrgang
- Inhalt
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- Unterweisung einschließlich Praktika in mit der Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne
- Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, 6.Tierernährungslehre einschließ
- ist, ob der Prüfling über ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, die fü
- der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt ist, durchgeführt und dauert
- mindestens sechs Monate; er kann auch in Abschnitten durchgeführt werden. Er gliedert sich in 1.t