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§ 13.10 DonauSchPVAnl 1993

Stilliegen an der Liegestelle Heining
Inhalt
  • sie auf Schleusung warten. 2.Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb müssen auch dann an Land
  • .Fahrzeuge müssen vom Ufer einen Abstand von mindestens 10 m halten. 4.Kleinfahrzeuge dürfen an der Liegestelle nicht stilliegen.

Anlage 10 EBO

(zu § 24)Zug- und Stoßeinrichtungen
Inhalt
  • (Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 27)1.Die Pufferscheiben müssen so bemessen
  • nicht kleiner als 1 500 mm sein.3.Die Pufferteller müssen einen Kreis mit dem Durchmesser von

§ 9 FFG 1979

Befangenheit
Inhalt
  • rechtfertigen, dürfen sie an Beschlüssen, insbesondere Beschlüssen über die Gew

§ 7 EEG 2014

Gesetzliches Schuldverhältnis
Inhalt
  • vertragliche Regelungen 1.müssen klar und verständlich sein,2.dürfen keinen
  • Zahlungen führen und4.müssen mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, vereinbar sein.

§ 3 KStDV 1977

Kassen ohne Rechtsanspruch der Leistungsempfänger
Inhalt
  • Rechtsanspruch gewähren, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1.Die Leistungsempfä
  • ;nger dürfen zu laufenden Beiträgen oder zu sonstigen Zuschüssen nicht verpflichtet

§ 4 GleiStatV

Elektronische Datenverarbeitung und Erhebungsvordrucke
Inhalt
  • hat, müssen die Vordrucke den Mustern in den Anlagen zu dieser Verordnung entsprechen
  • . Meldungen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern müssen inhaltlich den Mustern in den Anlagen zu dieser Verordnung entsprechen.

§ 4 InfoGesStatG

Hilfsmerkmale
Inhalt
  • Telekommunikationsanschlüssen der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen, 3.bei
  • Haushalten zusätzlich Angaben zu Telekommunikationsanschlüssen, Familienstand der in dem

§ 15 HeimMindBauV

Funktions- und Zubehörräume
Inhalt
  • (1) In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein: 1.ausreichende Kochgelegenheiten f
  • ist. (2) Besteht die Einrichtung aus mehreren Gebäuden, müssen die Anforderungen nach

§ 2.04 RheinSchPV 1994

Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
Inhalt
  • 1.An allen Fahrzeugen - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge - müssen Marken angebracht sein
  • - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge - müssen Tiefgangsanzeiger angebracht sein. Die Grundsä

§ 4 OStrV

Messungen und Berechnungen
Inhalt
  • Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. Dazu müssen Messverfahren und -geräte
  • ;ssen die Entscheidung erlauben, ob die in § 6 genannten Expositionsgrenzwerte eingehalten werden

§ 27 SeeUnterkunftsV

Einrichtungen für Kleidung und persönliche Gegenstände, Umkleideeinrichtungen
Inhalt
  • (1) Außerhalb der Schlafräume müssen gut belüftete, verschließbare
  • mehr müssen für die Besatzungsmitglieder zusätzlich zu den Schlafräumen und sanit

§ 35f StVZO 2012

Notausstiege in Kraftomnibussen
Inhalt
  • . Notausstiege und hand- oder fremdkraftbetätigte Betriebstüren müssen sich in Notfällen bei
  • ätigungseinrichtungen) müssen als solche gekennzeichnet und ständig betriebsbereit

BGH - 3 StR 470/04

Bundesgerichtshof vom 21.12.2005
Inhalt
  • Angeklagten Dr. Esser, Rechtsanwalt und Prof. Dr. als Verteidiger des Angeklagten Dr. Ackermann
  • . Esser - damals Vorstandsvorsitzender - und Dr. D. - damals Leiter der für die Betreuung der aktiven
  • Aufhebung der Freisprüche. 3A. Anerkennungsprämien für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Esser und vier
  • 1999 versuchten der Angeklagte Dr. Esser und seine Mitarbeiter eine Übernahme der Mannesmann AG durch
  • ") an den Vorstandsvorsitzenden Dr. Esser, vier weitere Vorstandsmitglieder und den früheren

§ 9 ZZulV 1998

Kenntlichmachung
Inhalt
  • , berechnet als Schwefeldioxid, durch die Angabe "geschwefelt",6.bei Oliven mit einem Gehalt an Eisen
  • -II-gluconat (E 579) oder Eisen-II-lactat (E 585) durch die Angabe "geschwärzt",7.bei frischen
  • -Kennzeichnungsverordnung angegeben werden.(9) Die Angaben nach Absatz 1 Nr. 2 und 7 müssen bei

LG Köln - 23 O 223/03

Landgericht Köln vom 25.02.2004
Inhalt
  • der Beklagten angemeldet habe und auf dessen Inhalt Bezug genommen wird (Bl. 6 d. A.), ein
  • Beklagten vom 08.05.2002, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird (Bl. 37 d. A.), erfüllt gewesen
  • . Infolge dessen bestand auch zu keinem Zeitpunkt ein entsprechender Auskunftsanspruch der Klägerin
  • Rechtsgeschäft wäre als entgeltlich zu bewerten, dann allerdings am Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB zu messen