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Serie zum Thema Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Teil 1

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 01.10.2019
Inhalt
  • Rechte – etwa bei Urlaub, Kündigung und Arbeitszeiten. Wie genau diese Rechte im Arbeitsalltag
  • . Gleichgestellte genießen viele der Rechte von Schwerbehinderten, aber nicht alle. Der Beitrag wird in den
  • einer Schwerbehinderung gesprochen. Die Unterscheidung ist im Arbeitsrecht dahingehend wichtig, dass
  • Artikel-Serie. 1. Wer gilt als (schwer)behindert oder gleichgestellt? Ob eine Behinderung gegeben ist
  • , wird durch den Grad der Behinderung (GdB) bestimmt. Die Höhe des GdB wird im Rahmen eines

Urteil: Kein Anspruch auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 13.06.2018
Inhalt
  • , dass dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger ein Recht zur außerordentlichen Kü
  • verweigern kann. Der ausgeschiedene Kommanditist ist nur noch in Höhe seines negativen
  • Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verliert auch im
  • Urteil des Amtsgerichts München mit Urteil vom 15.05.2018 zurückgewiesen. Die Opalenburg
  • Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG hatte den im Berufungsrechtszug von CLLB

BVerwG - 2 B 36.11

Bundesverwaltungsgericht vom 29.07.2011
Inhalt
  • Der Kläger ist Polizeivollzugsbeamter im Wach- und Wechseldienst. Mit seiner Klage will er
  • Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der
  • Rechtssache darlegen. Hierfür reicht es nicht aus, dass er in der Beschwerdebegründung lediglich eine
  • Nordrhein-Westfalen - AZVOPol - ist. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. In dem
  • . § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist gegeben, wenn die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden

§ 55 ZVG

Inhalt
  • Beschlagnahme noch wirksam ist.(2) Auf Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners oder
  • einem Dritten gehören, es sei denn, daß dieser sein Recht nach Maßgabe des § 37 Nr. 5 geltend gemacht hat.

§ 1076 ZPO

Anwendbare Vorschriften
Inhalt
  • nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei
  • Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften
  • für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32
  • S. 15) gelten die §§ 114 bis 127a, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

§ 120 InsO

Kündigung von Betriebsvereinbarungen
Inhalt
  • ündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist.(2) Unberührt bleibt das Recht
  • (1) Sind in Betriebsvereinbarungen Leistungen vorgesehen, welche die Insolvenzmasse belasten, so
  • beraten. Diese Betriebsvereinbarungen können auch dann mit einer Frist von drei Monaten gek

§ 21 PrKultbG

Inhalt
  • und Einsicht in die Akten und Unterlagen zu nehmen. Das gleiche Recht hat der Bundesrechnungshof.
  • äsident der Stiftung sind berechtigt, von allen Stellen, die seit dem 9. Mai 1945 mit der

§ 28 StVollzG

Recht auf Schriftwechsel
Inhalt
  • (1) Der Gefangene hat das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.(2) Der
  • Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, daß der Schriftwechsel
  • Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen, 1.wenn die Sicherheit oder

§ 54c VAG

Ausländischer Versicherungsbestand
Inhalt
  • entstandene gebundene Vermögen, soweit das ausländische Recht nichts Abweichendes vorschreibt
  • Versicherungsunternehmens in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen

§ 157 VVG 2008

Unrichtige Altersangabe
Inhalt
  • ämie zu der vereinbarten Prämie steht. Das Recht, wegen der Verletzung der Anzeigepflicht von
  • Ist das Alter der versicherten Person unrichtig angegeben worden, verändert sich die Leistung
  • des Versicherers nach dem Verhältnis, in welchem die dem wirklichen Alter entsprechende Pr

§ 1149 BGB

Unzulässige Befriedigungsabreden
Inhalt
  • , dem Gläubiger nicht das Recht einräumen, zum Zwecke der Befriedigung die Übertragung
  • Der Eigentümer kann, solange nicht die Forderung ihm gegenüber fällig geworden ist
  • ;cks auf andere Weise als im Wege der Zwangsvollstreckung zu bewirken.

§ 2303 BGB

Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
Inhalt
  • älfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem
  • (1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge
  • ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der H

§ 10 EuAbgG

Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
Inhalt
  • Ein Mitglied des Europäischen Parlaments hat das Recht auf freie Benutzung aller
  • Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt es in Ausübung des Mandats innerhalb des Bundesgebietes

§ 458 FamFG

Inhalt des Aufgebots; Aufgebotsfrist
Inhalt
  • (1) In dem Aufgebot ist den Nachlassgläubigern, die sich nicht melden, als Rechtsnachteil
  • Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt; das Recht, vor

Art 1 GG

Inhalt
  • Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
  • (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
  • der Gerechtigkeit in der Welt.(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende