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Serie zum Thema Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Teil 1
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 01.10.2019
- Inhalt
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- Rechte – etwa bei Urlaub, Kündigung und Arbeitszeiten. Wie genau diese Rechte im Arbeitsalltag
- . Gleichgestellte genießen viele der Rechte von Schwerbehinderten, aber nicht alle. Der Beitrag wird in den
- einer Schwerbehinderung gesprochen. Die Unterscheidung ist im Arbeitsrecht dahingehend wichtig, dass
- Artikel-Serie. 1. Wer gilt als (schwer)behindert oder gleichgestellt? Ob eine Behinderung gegeben ist
- , wird durch den Grad der Behinderung (GdB) bestimmt. Die Höhe des GdB wird im Rahmen eines
Urteil: Kein Anspruch auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 13.06.2018
- Inhalt
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- , dass dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger ein Recht zur außerordentlichen Kü
- verweigern kann. Der ausgeschiedene Kommanditist ist nur noch in Höhe seines negativen
- Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verliert auch im
- Urteil des Amtsgerichts München mit Urteil vom 15.05.2018 zurückgewiesen. Die Opalenburg
- Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG hatte den im Berufungsrechtszug von CLLB
BVerwG - 2 B 36.11
Bundesverwaltungsgericht vom 29.07.2011
- Inhalt
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- Der Kläger ist Polizeivollzugsbeamter im Wach- und Wechseldienst. Mit seiner Klage will er
- Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der
- Rechtssache darlegen. Hierfür reicht es nicht aus, dass er in der Beschwerdebegründung lediglich eine
- Nordrhein-Westfalen - AZVOPol - ist. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. In dem
- . § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist gegeben, wenn die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden
§ 55 ZVG
- Inhalt
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- Beschlagnahme noch wirksam ist.(2) Auf Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners oder
- einem Dritten gehören, es sei denn, daß dieser sein Recht nach Maßgabe des § 37 Nr. 5 geltend gemacht hat.
§ 1076 ZPO
Anwendbare Vorschriften
- Inhalt
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- nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei
- Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften
- für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32
- S. 15) gelten die §§ 114 bis 127a, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 120 InsO
Kündigung von Betriebsvereinbarungen
- Inhalt
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- ündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist.(2) Unberührt bleibt das Recht
- (1) Sind in Betriebsvereinbarungen Leistungen vorgesehen, welche die Insolvenzmasse belasten, so
- beraten. Diese Betriebsvereinbarungen können auch dann mit einer Frist von drei Monaten gek
§ 21 PrKultbG
- Inhalt
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- und Einsicht in die Akten und Unterlagen zu nehmen. Das gleiche Recht hat der Bundesrechnungshof.
- äsident der Stiftung sind berechtigt, von allen Stellen, die seit dem 9. Mai 1945 mit der
§ 28 StVollzG
Recht auf Schriftwechsel
- Inhalt
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- (1) Der Gefangene hat das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.(2) Der
- Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, daß der Schriftwechsel
- Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen, 1.wenn die Sicherheit oder
§ 54c VAG
Ausländischer Versicherungsbestand
- Inhalt
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- entstandene gebundene Vermögen, soweit das ausländische Recht nichts Abweichendes vorschreibt
- Versicherungsunternehmens in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen
§ 157 VVG 2008
Unrichtige Altersangabe
- Inhalt
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- ämie zu der vereinbarten Prämie steht. Das Recht, wegen der Verletzung der Anzeigepflicht von
- Ist das Alter der versicherten Person unrichtig angegeben worden, verändert sich die Leistung
- des Versicherers nach dem Verhältnis, in welchem die dem wirklichen Alter entsprechende Pr
§ 1149 BGB
Unzulässige Befriedigungsabreden
- Inhalt
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- , dem Gläubiger nicht das Recht einräumen, zum Zwecke der Befriedigung die Übertragung
- Der Eigentümer kann, solange nicht die Forderung ihm gegenüber fällig geworden ist
- ;cks auf andere Weise als im Wege der Zwangsvollstreckung zu bewirken.
§ 2303 BGB
Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
- Inhalt
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- älfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem
- (1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge
- ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der H
§ 10 EuAbgG
Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
- Inhalt
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- Ein Mitglied des Europäischen Parlaments hat das Recht auf freie Benutzung aller
- Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt es in Ausübung des Mandats innerhalb des Bundesgebietes
§ 458 FamFG
Inhalt des Aufgebots; Aufgebotsfrist
- Inhalt
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- (1) In dem Aufgebot ist den Nachlassgläubigern, die sich nicht melden, als Rechtsnachteil
- Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt; das Recht, vor
Art 1 GG
- Inhalt
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- Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
- (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
- der Gerechtigkeit in der Welt.(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende