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§ 482 BGB
Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
- Inhalt
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- ;nglich zu machen.(3) Ein Teilzeit-Wohnrecht oder ein Recht aus einem Vertrag über ein langfristiges
- Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform zur
- Verfügung zu stellen. Diese müssen klar und verständlich sein.(2) In jeder Werbung f
- ür solche Verträge ist anzugeben, dass vorvertragliche Informationen erhältlich sind
§ 772 BGB
Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers
- Inhalt
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- Recht an der Sache auch für eine andere Forderung zu, so gilt dies nur, wenn beide Forderungen durch den Wert der Sache gedeckt werden.
- (1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in
- anderen Orte eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Orte, in Ermangelung eines Wohnsitzes
§ 1685 BGB
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
- Inhalt
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- (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl
- ). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit
- dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.(3) § 1684 Abs
§ 1631d BGB
Beschneidung des männlichen Kindes
- Inhalt
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- (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung
- Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.(2) In
Anhang EV AtStrlSVDBest
Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1226)
- Inhalt
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- Abschnitt III Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maß
- ;gaben in Kraft: 1.... 2.Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und
- . I Nr. 30 S. 348; Ber. GBl. I 1987 Nr. 18 S. 196)mit folgender Maßgabe:Die Vorschriften gelten
- Radonfolgeprodukte, anwesend sind. An die Stelle des in den fortgeltenden Regelungen genannten
§ 75 BetrVG
Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
- Inhalt
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- Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede
- (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen
- und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten
Steuer auf Abfindungszahlungen verfassungswidrig?
Rechtsanwalt Dan Fehlberg vom 19.08.2010
- Inhalt
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- gab Ihnen nun Recht und führte aus, dass die Fünftel-Regelung nicht uneingeschränkt auf
- Abfindungsvereinbarungen (aus 1996 und 1998) und –zahlungen (in 1999, jedoch vor Verkündung der
- 09112 Chemnitz Tel: 0371-355900 Fax: 0371-3559020 Mail: buero@anwalt-in-chemnitz.de
§ 18 GBO
- Inhalt
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- Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen. Im letzteren Fall ist der Antrag nach dem Ablauf der
- ) Wird vor der Erledigung des Antrags eine andere Eintragung beantragt, durch die dasselbe Recht
- Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen die Hebung des Hindernisses nachgewiesen ist.(2
- betroffen wird, so ist zugunsten des früher gestellten Antrags von Amts wegen eine Vormerkung oder ein
- Widerspruch einzutragen; die Eintragung gilt im Sinne des § 17 als Erledigung dieses Antrags
§ 4 InsVV
Geschäftskosten, Haftpflichtversicherung
- Inhalt
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- eingestellt worden sind. Unberührt bleibt das Recht des Verwalters, zur Erledigung besonderer
- erstatten.(3) Mit der Vergütung sind auch die Kosten einer Haftpflichtversicherung abgegolten. Ist die
- (1) Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Zu den
- allgemeinen Geschäftskosten gehört der Büroaufwand des Insolvenzverwalters einschließlich
- Aufgaben im Rahmen der Verwaltung für die Masse Dienst- oder Werkverträge abzuschließ
§ 4 VollstrVtrNLDAG
- Inhalt
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- vollstreckbar ist, nach niederländischem Recht zu entscheiden. Der Nachweis ist durch ö
- Gericht offenkundig sind. Soll der Nachweis mit anderen Beweismitteln geführt werden, so ist der
- Tatsache ab oder wird die Erteilung der Vollstreckungsklausel zugunsten eines anderen als des in dem
- Schuldner beantragt, so ist die Frage, inwieweit die Erteilung der Vollstreckungsklausel von dem Nachweis
- Schuldner zu hören; in diesem Fall kann auch mündliche Verhandlung vor dem Vorsitzenden angeordnet werden.
§ 4 VollstrAbkBELAG
- Inhalt
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- die Entscheidung für oder gegen den anderen vollstreckbar ist, nach belgischem Recht zu
- Tatsache ab oder wird die Vollstreckbarerklärung zugunsten eines anderen als des in der
- oder gegen einen anderen als den darin bezeichneten Schuldner nachgesucht, so ist die Frage
- entscheiden. Ein solcher Nachweis ist durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu f
- ühren, sofern nicht die nachzuweisenden Tatsachen bei dem Gericht offenkundig sind. Kann er in
BVerwG - 1 WB 26.12
Bundesverwaltungsgericht vom 08.04.2013
- Inhalt
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- insbesondere ausgeführt, eine Beeinträchtigung seiner Rechte bestehe darin, dass der Eingriff in sein
- Fachsanitätszentrum ... in ... eingesetzt. 2 Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22. September 2010 teilte das
- des Beratenden Arztes auch nach Fortfall der militärspezifischen Aspekte im Zusammenhang mit der
- Antragstellers hat der Bundesminister der Verteidigung - R II 2 - mit Schriftsatz vom 12. Februar 2013 Folgendes
- erklärt: Das Bundesministerium der Verteidigung - P II 1 - habe dem Antragsteller mit Schreiben vom
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10974/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.01.2008
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum
- Urteil Im Namen des Volkes In dem Verwaltungsrechtsstreit des Waldorfkindergarten Sterntaler e. V
- ehrenamtlicher Richter Kaufmann Geiger für Recht erkannt: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des
- aufgenommen worden. Der Kindergarten wurde zunächst nur mit einer Gruppe betrieben und mit zehn Plätzen in
- auf qualitative Gesichtspunkte insoweit an, als das in § 5 SGB VIII genannte Wahlrecht der Eltern im
BGH - VIII ZR 186/03
Bundesgerichtshof vom 10.11.1965
- Inhalt
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- ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung im wesentlichen ausgeführt: Der mit der Klage geltend
- der Interessen der Klägerin selbst zu schädigen. II. Diese Beurteilung ist nicht in jeder Hinsicht
- ist, als Scheingeschäfte nichtig waren (§ 117 BGB), hat das Berufungsgericht zu Recht offengelassen
- den Leasingverträgen hätte zurücktreten können, ist ohne Bedeutung, weil sie von diesem Recht keinen
- Berufungsgericht gleichfalls zu Recht verneint. a) Daß die Beklagte sich möglicherweise nicht mit
§ 6 SpruchG
Gemeinsamer Vertreter
- Inhalt
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- bestellen, wenn aufgrund der konkreten Umstände davon auszugehen ist, dass die Wahrung der Rechte
- der Rechte der Antragsberechtigten auf andere Weise sichergestellt ist. Das Gericht hat die
- Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Wenn in den Fällen des
- ihrer Rechte frühzeitig einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen; dieser hat die Stellung eines
- ist. Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters kann vollständig unterbleiben, wenn die Wahrung