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Werbe-E-Mails: Rechtliche Anforderungen und Praktische Umsetzung

Rechtsexperte Dr. Andreas Splittgerber vom 14.02.2013
Inhalt
  • ): Einwilligung  - Ausdrücklich im Double-Opt-In Verfahren (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
  • . 29 U 1682/12) zum Double-Opt-In verursacht hat, habe ich einmal versucht, die Voraussetzungen für
  • Zusammenfassung und Kommentare zum Urteil des OLG München finden Sie in unserem Orrick Client Alert zu Werbe-E
  • ), - Schriftliche oder elektronische Einwilligung (besonderen formelle Erfordernisse in § 13 Abs. 2 TMG
  • ), und - Keine Werbung in Bestätigungsmail oder

Datenschutz-Veranstaltung: 7. Europäischer Datenschutztag am 28.1.2013 in Berlin

Dr. Sebastian Kraska vom 14.12.2012
Inhalt
  • : Dagmar Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
  • : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
  • . Europäischen Datenschutztages am Montag, 28. Januar 2013 um 10:00 Uhr in die Jerusalemkirche (Lindenstr. 85
  • Perspektiven“ ein. Die Veranstaltung ist kostenlos. Erforderlich ist lediglich eine Anmeldung. Aus der
  • Veranstaltungsbeschreibung: “Die Europäische Kommission hat im Januar 2012 eine umfassende Reform der

Justice Committee in England kommentiert Entwurf der EU-Datenschutz-Verordnung

Dr. Sebastian Kraska vom 08.11.2012
Inhalt
  • in the draft Regulation ‘cannot work’ and is ‘a regime which no-one will pay for’. Therefore, we
  • Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • Das englische Justice Committee hat den im Januar 2012 veröffentlichten Entwurf der EU
  • -Datenschutzverordnung in einer Stellungnahme vom 1. November 2012 kommentiert und Änderungsbedarf festgestellt
  • . Der Ausschussvorsitzende, Sir Alan Beith MP, wird mit den Worten zitiert: “The current data

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Obermöller

IT-Recht
Bietet
  • ORGANISATIONSBERATUNG: *Optimierung von Geschäftsprozessen, *Assessments von IT-Organisationen
  • Krisenmanagement in Softwareprojekten *Einführung von Qualitätssichernden Maßnahmen in Projekten
Organisationen
  • Gesellschaft für Informatik (GI), Fachgruppe Elektronik und EDV (Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im BVS Bundesverband)

Die Datenwoche im Datenschutz (KW49 2012)

Dr. Sebastian Kraska vom 09.12.2012
Inhalt
  • assessment released Nov. 22. In its assessment, the MOJ dismissed claims by the European Commission that
  • bereits mehrfach in den Fokus von Datenschützern. Nun steht Facebook vor Gericht. Anlass hierfür ist eine
  • : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
  • a more harmonized data protection regime in the European Union could bring financial benefits
  • unintended consequences of its own proposals, by only considering administrative costs”, zitiert

Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke

Dr. Sebastian Kraska vom 06.12.2012
Inhalt
  • mit personenbezogenen Daten beauftragt. In einer Sitzung und im schriftlichen Austausch wurden
  • : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
  • personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke veröffentlicht. In der Vorbemerkung heißt es: “Der Düsseldorfer Kreis
  • diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang
  • zur Förderung des Datenschutzes e.V. hat in einem begleitenden Hinweis folgende Punkte aus dem

Datenschutz-Dialogveranstaltung: Erwartungen an die Reform des europäischen Datenschutzrechts

Dr. Sebastian Kraska vom 22.11.2012
Inhalt
  • Am 30. November 2012 veranstaltet die Hanns-Seidel-Stiftung e.V. in Kooperation mit dem Bayerischen
  • in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • Staatsministerium des Innern von 10.00 bis 15.30 Uhr im Konferenzzentrum München einen
  • ) und Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Knyrim aus Wien. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist
  • -Kontaktformular E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach

Die Datenwoche im Datenschutz (KW39 2012)

Dr. Sebastian Kraska vom 30.09.2012
Inhalt
  • sich letzte Woche in München mit “Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet – Anforderungen und
  • Veröffentlichung von Zielvereinbarungen im deutschen Sport ist am Mittwoch mit den Stimmen der
  • Datenschutzaufsicht ist zuständig, weil Facebook seinen Europasitz in Dublin hat. Sie hatte ihren Bericht
  • Datenschutzrecht in der EU müsste im Grunde gar nicht reformiert werden, meinten Experten am zweiten Tag
  • -Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in

Datenschutz: Bundesarbeitsgericht zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

Dr. Sebastian Kraska vom 04.10.2012
Inhalt
  • Filialleiterin) beschäftigt. Mit Zustimmung des Betriebsrats installierte ein Überwachungsunternehmen in
  • einem Zeitraum von 22 Tagen im Dezember 2008 verdeckte Videokameras in den Verkaufsräumen der Filiale
  • mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Köln, in der sie bestritt Zigaretten entwendet zu haben
  • Arbeitnehmers –hier Recht am eigenen Bild – wird nicht schrankenlos gewährt. Durch die Wahrnehmung
  • Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers ist

Datenschutz-Datenbank mit Vorgaben zu Cloud Computing Services

Dr. Sebastian Kraska vom 03.10.2012
Inhalt
  • -Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Bird&Bird hat eine englischsprachige Datenbank mit der Übersicht
  • länderspezifischer datenschutzrechtlicher Vorgaben zum Einsatz von Cloud Computing Services erstellt. In
  • subject to legal rules on a country by country basis. This leads to complexities in understanding the
  • legal environment that apply to cloud services provision. In order to give some clarity to this

Adrian Pemsel

JUSMEUM GmbH
IT-Recht

Spirit Media GmbH launcht die Serien "The son" - Filesharer und NIMROD finden das toll

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.10.2019
Inhalt
  • Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als
  • RECHTSANWÄLTE werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich bearbeitet. Für den Fall, dass der
  • Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE
  • informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
  • / 7 38 09 oder per email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.

OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 10285/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.10.2009
Inhalt
  • Gesellschafter dann akzessorisch haften. Dies wird auch sonst im öffentlichen Recht so gesehen. So ist etwa im
  • Verbindlichkeiten i. S. d. § 128 HBG auch im öffentlichen Recht wurzelnde Verpflichtungen zu verstehen. Die
  • sind solche Personen, die berechtigt sind, im eigenen Namen unmittelbar auf ein Recht einzuwirken (z.B
  • Verfügung eines Nichtberechtigten gemäß § 185 BGB) befugt sind, im eigenen Namen über das Recht eines
  • solche, die im öffentlichen Recht wurzeln (vgl. Baumbach/Hopt, a.a.O., Rn. 2, m.w.N.; OVR Nds., Urteil

BPatG - 24 W (pat) 26/06

Bundespatentgericht vom 19.02.2008
Inhalt
  • Gegenstandes der in Rede stehenden IT-Dienstleistungen dient. Insbesondere im Hinblick auf den klar im
  • abgesprochen werden. Der Wortbestandteil „Rent your IT.“ sei in seiner Bedeutung „Miete Deine IT
  • der angemeldeten Marke zu Recht die Eintragung versagt, weil ihr in Bezug auf die beanspruchten
  • maßgeblichen Kundenpublikum die Bedeutung des Satzes „Rent your IT.“ ohne weiteres und eindeutig im Sinn
  • . Gründe I. Die Wort-Bildmarke ist mit den Farben „orange, türkis“ für das folgende Verzeichnis der

Foto-Verbot im Freibad legal? – Das sagt der Fachanwalt.

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 23.05.2017
Inhalt
  • allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild darstellt. Was ist das „Recht am
  • eigenen Bild“? Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen
  • . Geld für das Foto bekommen, so gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt. Achtung, das Recht am
  • am eigenen Bild oder gegen § 201a StGB reicht es aus, dass die Person erkennbar ist. Dabei reicht es
  • Persönlichkeitsrechts aus dem Grundgesetz. Geregelt ist es in § 22 und § 23 des so genannten Kunsturhebergesetzes (KUG