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Werbe-E-Mails: Rechtliche Anforderungen und Praktische Umsetzung
Rechtsexperte Dr. Andreas Splittgerber vom 14.02.2013
- Inhalt
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- ): Einwilligung - Ausdrücklich im Double-Opt-In Verfahren (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
- . 29 U 1682/12) zum Double-Opt-In verursacht hat, habe ich einmal versucht, die Voraussetzungen für
- Zusammenfassung und Kommentare zum Urteil des OLG München finden Sie in unserem Orrick Client Alert zu Werbe-E
- ), - Schriftliche oder elektronische Einwilligung (besonderen formelle Erfordernisse in § 13 Abs. 2 TMG
- ), und - Keine Werbung in Bestätigungsmail oder
Datenschutz-Veranstaltung: 7. Europäischer Datenschutztag am 28.1.2013 in Berlin
Dr. Sebastian Kraska vom 14.12.2012
- Inhalt
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- : Dagmar Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
- : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
- . Europäischen Datenschutztages am Montag, 28. Januar 2013 um 10:00 Uhr in die Jerusalemkirche (Lindenstr. 85
- Perspektiven“ ein. Die Veranstaltung ist kostenlos. Erforderlich ist lediglich eine Anmeldung. Aus der
- Veranstaltungsbeschreibung: “Die Europäische Kommission hat im Januar 2012 eine umfassende Reform der
Justice Committee in England kommentiert Entwurf der EU-Datenschutz-Verordnung
Dr. Sebastian Kraska vom 08.11.2012
- Inhalt
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- in the draft Regulation ‘cannot work’ and is ‘a regime which no-one will pay for’. Therefore, we
- Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- Das englische Justice Committee hat den im Januar 2012 veröffentlichten Entwurf der EU
- -Datenschutzverordnung in einer Stellungnahme vom 1. November 2012 kommentiert und Änderungsbedarf festgestellt
- . Der Ausschussvorsitzende, Sir Alan Beith MP, wird mit den Worten zitiert: “The current data
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Obermöller
IT-Recht
- Bietet
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- ORGANISATIONSBERATUNG: *Optimierung von Geschäftsprozessen, *Assessments von IT-Organisationen
- Krisenmanagement in Softwareprojekten *Einführung von Qualitätssichernden Maßnahmen in Projekten
- Organisationen
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- Gesellschaft für Informatik (GI), Fachgruppe Elektronik und EDV (Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im BVS Bundesverband)
Die Datenwoche im Datenschutz (KW49 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 09.12.2012
- Inhalt
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- assessment released Nov. 22. In its assessment, the MOJ dismissed claims by the European Commission that
- bereits mehrfach in den Fokus von Datenschützern. Nun steht Facebook vor Gericht. Anlass hierfür ist eine
- : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
- a more harmonized data protection regime in the European Union could bring financial benefits
- unintended consequences of its own proposals, by only considering administrative costs”, zitiert
Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke
Dr. Sebastian Kraska vom 06.12.2012
- Inhalt
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- mit personenbezogenen Daten beauftragt. In einer Sitzung und im schriftlichen Austausch wurden
- : email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
- personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke veröffentlicht. In der Vorbemerkung heißt es: “Der Düsseldorfer Kreis
- diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang
- zur Förderung des Datenschutzes e.V. hat in einem begleitenden Hinweis folgende Punkte aus dem
Datenschutz-Dialogveranstaltung: Erwartungen an die Reform des europäischen Datenschutzrechts
Dr. Sebastian Kraska vom 22.11.2012
- Inhalt
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- Am 30. November 2012 veranstaltet die Hanns-Seidel-Stiftung e.V. in Kooperation mit dem Bayerischen
- in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- Staatsministerium des Innern von 10.00 bis 15.30 Uhr im Konferenzzentrum München einen
- ) und Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Knyrim aus Wien. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist
- -Kontaktformular E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach
Die Datenwoche im Datenschutz (KW39 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 30.09.2012
- Inhalt
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- sich letzte Woche in München mit “Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet – Anforderungen und
- Veröffentlichung von Zielvereinbarungen im deutschen Sport ist am Mittwoch mit den Stimmen der
- Datenschutzaufsicht ist zuständig, weil Facebook seinen Europasitz in Dublin hat. Sie hatte ihren Bericht
- Datenschutzrecht in der EU müsste im Grunde gar nicht reformiert werden, meinten Experten am zweiten Tag
- -Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in
Datenschutz: Bundesarbeitsgericht zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung
Dr. Sebastian Kraska vom 04.10.2012
- Inhalt
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- Filialleiterin) beschäftigt. Mit Zustimmung des Betriebsrats installierte ein Überwachungsunternehmen in
- einem Zeitraum von 22 Tagen im Dezember 2008 verdeckte Videokameras in den Verkaufsräumen der Filiale
- mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Köln, in der sie bestritt Zigaretten entwendet zu haben
- Arbeitnehmers –hier Recht am eigenen Bild – wird nicht schrankenlos gewährt. Durch die Wahrnehmung
- Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers ist
Datenschutz-Datenbank mit Vorgaben zu Cloud Computing Services
Dr. Sebastian Kraska vom 03.10.2012
- Inhalt
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- -Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in
- Die Rechtsanwaltskanzlei Bird&Bird hat eine englischsprachige Datenbank mit der Übersicht
- länderspezifischer datenschutzrechtlicher Vorgaben zum Einsatz von Cloud Computing Services erstellt. In
- subject to legal rules on a country by country basis. This leads to complexities in understanding the
- legal environment that apply to cloud services provision. In order to give some clarity to this
Spirit Media GmbH launcht die Serien "The son" - Filesharer und NIMROD finden das toll
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.10.2019
- Inhalt
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- Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als
- RECHTSANWÄLTE werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich bearbeitet. Für den Fall, dass der
- Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE
- informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
- / 7 38 09 oder per email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 10285/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.10.2009
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- Gesellschafter dann akzessorisch haften. Dies wird auch sonst im öffentlichen Recht so gesehen. So ist etwa im
- Verbindlichkeiten i. S. d. § 128 HBG auch im öffentlichen Recht wurzelnde Verpflichtungen zu verstehen. Die
- sind solche Personen, die berechtigt sind, im eigenen Namen unmittelbar auf ein Recht einzuwirken (z.B
- Verfügung eines Nichtberechtigten gemäß § 185 BGB) befugt sind, im eigenen Namen über das Recht eines
- solche, die im öffentlichen Recht wurzeln (vgl. Baumbach/Hopt, a.a.O., Rn. 2, m.w.N.; OVR Nds., Urteil
BPatG - 24 W (pat) 26/06
Bundespatentgericht vom 19.02.2008
- Inhalt
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- Gegenstandes der in Rede stehenden IT-Dienstleistungen dient. Insbesondere im Hinblick auf den klar im
- abgesprochen werden. Der Wortbestandteil „Rent your IT.“ sei in seiner Bedeutung „Miete Deine IT
- der angemeldeten Marke zu Recht die Eintragung versagt, weil ihr in Bezug auf die beanspruchten
- maßgeblichen Kundenpublikum die Bedeutung des Satzes „Rent your IT.“ ohne weiteres und eindeutig im Sinn
- . Gründe I. Die Wort-Bildmarke ist mit den Farben „orange, türkis“ für das folgende Verzeichnis der
Foto-Verbot im Freibad legal? – Das sagt der Fachanwalt.
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 23.05.2017
- Inhalt
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- allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild darstellt. Was ist das „Recht am
- eigenen Bild“? Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen
- . Geld für das Foto bekommen, so gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt. Achtung, das Recht am
- am eigenen Bild oder gegen § 201a StGB reicht es aus, dass die Person erkennbar ist. Dabei reicht es
- Persönlichkeitsrechts aus dem Grundgesetz. Geregelt ist es in § 22 und § 23 des so genannten Kunsturhebergesetzes (KUG