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§ 8 NamÄndG

Inhalt
  • ; 3 Abs. 2, §§ 4 und 5 finden entsprechende Anwendung.(2) Ist in einem auf Antrag eines
  • Vorfrage auf den Rechtsweg verweisen.(3) Hat ein gerichtliches Verfahren das Recht zur Führung eines
  • (1) Ist zweifelhaft, welchen Familiennamen ein deutscher Staatsangehöriger oder ein
  • Staatenloser, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, zu führen
  • berechtigt ist, so kann der Reichsminister des Innern diesen Namen auf Antrag eines Beteiligten oder

§ 27 KAPrüfbV

Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts
Inhalt
  • Anhang und den Tätigkeitsbericht.(2) Im Prüfungsbericht ist zur vertragsgemäßen
  • Belastung des Sondervermögens Stellung zu nehmen.(3) Wird das Recht zur Verwaltung eines Sonderverm
  • Buchhaltung übermittelt werden. In den besonderen Vermerk ist eine Aussage aufzunehmen, ob die

§ 15 RechVersV

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Inhalt
  • 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630) geltende Recht weiterhin anzuwenden ist, ist, wenn Garantiewerte
  • (1) Im Unterposten "noch nicht fällige Ansprüche" sind von den
  • , rechnungsmäßig gedeckte Abschlußaufwendungen betreffen.(2) Bei Verträgen, auf die das bis

§ 87 SGB 4

Umfang der Aufsicht
Inhalt
  • Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Versicherungsträger maßgebend ist
  • ür Arbeit und Soziales kann die Aufsicht mit Ausnahme der Aufsicht im Bereich der Prävention
  • .(2) Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die

§ 62 AktG

Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen
Inhalt
  • Sachwalter das Recht der Gesellschaftsgläubiger gegen die Aktionäre aus.(3) Die Ansprü
  • keine Befriedigung erlangen können. Ist über das Vermögen der Gesellschaft das
  • Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder der
  • ;che nach diesen Vorschriften verjähren in zehn Jahren seit dem Empfang der Leistung. § 54 Abs. 4 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.

§ 85 TKG 2004

Leistungseinstellungen
Inhalt
  • ;bergehend auf Grund grundlegender, in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union
  • ist oder das Leistungen nach § 150 Abs. 9 erbringt, darf diese Leistungen nur vorü
  • ;cksicht zu nehmen und die Leistungseinstellungen oder -beschränkungen im Rahmen der technischen M
  • Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, 3.die Interoperabilität der Dienste und 4.der Datenschutz.

§ 24 SchwbWO

Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
Inhalt
  • ) Ist in dem Gericht eine Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
  • ;sidialrat zu der Wahlversammlung ein. Das Recht des Integrationsamtes, zu einer solchen Versammlung
  • (1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die

§ 80 StBerG

Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
Inhalt
  • ist auf das Recht zur Auskunftsverweigerung hinzuweisen.(2) Sofern Steuerberatungsgesellschaften
  • (1) In Aufsichts- und Beschwerdesachen haben Mitglieder der Steuerberaterkammer dem Vorstand oder
  • , die ihren Sitz im Kammerbezirk haben, nicht oder nicht mehr durch persönliche Mitglieder der

§ 10 VerkFlBerG

Sicherung der Zweckbindung
Inhalt
  • (1) Dem Grundstückseigentümer steht das Recht des Wiederkaufs für den Fall zu, dass
  • Jahre, nachdem der Inhaber des Erwerbsrechts in das Grundbuch eingetragen worden ist.(2) Das
  • Entstehung führen, spätestens jedoch bei Verkehrsflächen 30 Jahre, im Übrigen zehn

§ 7 WahlPrG

Inhalt
  • beeidigen. Die Beteiligten haben das Recht, Zeugen und Sachverständigen Fragen vorlegen zu lassen
  • (1) Zu Beginn der mündlichen Verhandlung trägt der Berichterstatter die Sachlage vor und
  • Beteiligten und der Abgeordnete, dessen Wahl angefochten ist, das Wort.(2) Etwa geladene Zeugen und Sachverst
  • ändige sind zu hören und, falls der Ausschuß dies für geboten hält, zu
  • . Nach Abschluß einer etwaigen Beweisaufnahme ist den Beteiligten Gelegenheit zu Ausfü

Art 97 BGBEG

Inhalt
  • , ist dieses Recht ausgeschlossen, wenn ein Vermerk zugunsten des Ehemanns im Schuldbuch eingetragen
  • ist. Ein solcher Vermerk ist einzutragen, wenn die Ehefrau oder mit ihrer Zustimmung der Ehemann die
  • ;ubigern des Bundesstaats in ein Staatsschuldbuch und die aus der Eintragung sich ergebenden
  • ) Soweit nach diesen Vorschriften eine Ehefrau berechtigt ist, selbständig Anträge zu stellen
  • Eintragung beantragt. Die Ehefrau ist dem Ehemann gegenüber zur Erteilung der Zustimmung

BGH - VII ZB 12/01

Bundesgerichtshof vom 25.10.2001
Inhalt
  • Berufungsbegründungsschrift. Die begehrte Wiedereinsetzung ist im Ergebnis zu Recht versagt worden. Selbst wenn der
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 12/01 vom 25. Oktober 2001 in dem Rechtsstreit Der VII
  • nachgeschobene neue Vortrag des Beklagten berücksichtigt werden könnte, ist die geltend gemachte

AG Soest - 4 C 526/09

Amtsgericht Soest vom 03.02.2010
Inhalt
  • : Zivilabteilung Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4 C 526/09 Schlagworte: Recht am eigenen Bild; Internet
  • ; Foto; Sorgerecht Normen: KUG §§ 22, 23; BGB §§ 823, 1004 Leitsätze: Der (nichteheliche) Vater ist
  • ) zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen insbesondere in Internet unter http://???.? und/oder
  • Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt 2 Jahren, angedroht. Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

OLG Düsseldorf zur Aktivlegitimation

Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 14.11.2018
Inhalt
  • Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.06.2018, Az. 1 U 164/17, zu Recht entschieden, dass ein
  • Bestreiten der... OLG Düsseldorf: Regulierungsfrist in der Regel 3 Wochen Nach einer Entscheidung des OLG
  • ... Mietwagen: AIG erkennt Mietwagenkosten nach Schwacke vor dem AG Düsseldorf an Im Rechtsstreit vor dem AG Düsseldorf, Az. 58 C 7349/09,...

Das Auskunftsverlangen nach § 117 SGB XII im Elternunterhalt

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.03.2016
Inhalt
  • , materiellen Recht offensichtlich ausgeschlossen ist, ist ein gleichwohl erlassenes, erkennbar sinnloses
  • (§ 117 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Insbesondere im Bereich des Elternunterhalts ist diese sozialrechtliche
  • , unterhaltspflichtige Angehörige in Regress zu nehmen.Die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens