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§ 8 NamÄndG
- Inhalt
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- ; 3 Abs. 2, §§ 4 und 5 finden entsprechende Anwendung.(2) Ist in einem auf Antrag eines
- Vorfrage auf den Rechtsweg verweisen.(3) Hat ein gerichtliches Verfahren das Recht zur Führung eines
- (1) Ist zweifelhaft, welchen Familiennamen ein deutscher Staatsangehöriger oder ein
- Staatenloser, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, zu führen
- berechtigt ist, so kann der Reichsminister des Innern diesen Namen auf Antrag eines Beteiligten oder
§ 27 KAPrüfbV
Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts
- Inhalt
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- Anhang und den Tätigkeitsbericht.(2) Im Prüfungsbericht ist zur vertragsgemäßen
- Belastung des Sondervermögens Stellung zu nehmen.(3) Wird das Recht zur Verwaltung eines Sonderverm
- Buchhaltung übermittelt werden. In den besonderen Vermerk ist eine Aussage aufzunehmen, ob die
§ 15 RechVersV
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
- Inhalt
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- 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630) geltende Recht weiterhin anzuwenden ist, ist, wenn Garantiewerte
- (1) Im Unterposten "noch nicht fällige Ansprüche" sind von den
- , rechnungsmäßig gedeckte Abschlußaufwendungen betreffen.(2) Bei Verträgen, auf die das bis
§ 87 SGB 4
Umfang der Aufsicht
- Inhalt
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- Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Versicherungsträger maßgebend ist
- ür Arbeit und Soziales kann die Aufsicht mit Ausnahme der Aufsicht im Bereich der Prävention
- .(2) Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die
§ 62 AktG
Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen
- Inhalt
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- Sachwalter das Recht der Gesellschaftsgläubiger gegen die Aktionäre aus.(3) Die Ansprü
- keine Befriedigung erlangen können. Ist über das Vermögen der Gesellschaft das
- Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder der
- ;che nach diesen Vorschriften verjähren in zehn Jahren seit dem Empfang der Leistung. § 54 Abs. 4 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 85 TKG 2004
Leistungseinstellungen
- Inhalt
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- ;bergehend auf Grund grundlegender, in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union
- ist oder das Leistungen nach § 150 Abs. 9 erbringt, darf diese Leistungen nur vorü
- ;cksicht zu nehmen und die Leistungseinstellungen oder -beschränkungen im Rahmen der technischen M
- Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, 3.die Interoperabilität der Dienste und 4.der Datenschutz.
§ 24 SchwbWO
Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter
und Richterinnen
- Inhalt
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- ) Ist in dem Gericht eine Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
- ;sidialrat zu der Wahlversammlung ein. Das Recht des Integrationsamtes, zu einer solchen Versammlung
- (1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die
§ 80 StBerG
Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
- Inhalt
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- ist auf das Recht zur Auskunftsverweigerung hinzuweisen.(2) Sofern Steuerberatungsgesellschaften
- (1) In Aufsichts- und Beschwerdesachen haben Mitglieder der Steuerberaterkammer dem Vorstand oder
- , die ihren Sitz im Kammerbezirk haben, nicht oder nicht mehr durch persönliche Mitglieder der
§ 10 VerkFlBerG
Sicherung der Zweckbindung
- Inhalt
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- (1) Dem Grundstückseigentümer steht das Recht des Wiederkaufs für den Fall zu, dass
- Jahre, nachdem der Inhaber des Erwerbsrechts in das Grundbuch eingetragen worden ist.(2) Das
- Entstehung führen, spätestens jedoch bei Verkehrsflächen 30 Jahre, im Übrigen zehn
§ 7 WahlPrG
- Inhalt
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- beeidigen. Die Beteiligten haben das Recht, Zeugen und Sachverständigen Fragen vorlegen zu lassen
- (1) Zu Beginn der mündlichen Verhandlung trägt der Berichterstatter die Sachlage vor und
- Beteiligten und der Abgeordnete, dessen Wahl angefochten ist, das Wort.(2) Etwa geladene Zeugen und Sachverst
- ändige sind zu hören und, falls der Ausschuß dies für geboten hält, zu
- . Nach Abschluß einer etwaigen Beweisaufnahme ist den Beteiligten Gelegenheit zu Ausfü
Art 97 BGBEG
- Inhalt
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- , ist dieses Recht ausgeschlossen, wenn ein Vermerk zugunsten des Ehemanns im Schuldbuch eingetragen
- ist. Ein solcher Vermerk ist einzutragen, wenn die Ehefrau oder mit ihrer Zustimmung der Ehemann die
- ;ubigern des Bundesstaats in ein Staatsschuldbuch und die aus der Eintragung sich ergebenden
- ) Soweit nach diesen Vorschriften eine Ehefrau berechtigt ist, selbständig Anträge zu stellen
- Eintragung beantragt. Die Ehefrau ist dem Ehemann gegenüber zur Erteilung der Zustimmung
BGH - VII ZB 12/01
Bundesgerichtshof vom 25.10.2001
- Inhalt
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- Berufungsbegründungsschrift. Die begehrte Wiedereinsetzung ist im Ergebnis zu Recht versagt worden. Selbst wenn der
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 12/01 vom 25. Oktober 2001 in dem Rechtsstreit Der VII
- nachgeschobene neue Vortrag des Beklagten berücksichtigt werden könnte, ist die geltend gemachte
AG Soest - 4 C 526/09
Amtsgericht Soest vom 03.02.2010
- Inhalt
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- : Zivilabteilung Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4 C 526/09 Schlagworte: Recht am eigenen Bild; Internet
- ; Foto; Sorgerecht Normen: KUG §§ 22, 23; BGB §§ 823, 1004 Leitsätze: Der (nichteheliche) Vater ist
- ) zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen insbesondere in Internet unter http://???.? und/oder
- Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt 2 Jahren, angedroht. Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
OLG Düsseldorf zur Aktivlegitimation
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 14.11.2018
- Inhalt
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- Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.06.2018, Az. 1 U 164/17, zu Recht entschieden, dass ein
- Bestreiten der... OLG Düsseldorf: Regulierungsfrist in der Regel 3 Wochen Nach einer Entscheidung des OLG
- ... Mietwagen: AIG erkennt Mietwagenkosten nach Schwacke vor dem AG Düsseldorf an Im Rechtsstreit vor dem AG Düsseldorf, Az. 58 C 7349/09,...
Das Auskunftsverlangen nach § 117 SGB XII im Elternunterhalt
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.03.2016
- Inhalt
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- , materiellen Recht offensichtlich ausgeschlossen ist, ist ein gleichwohl erlassenes, erkennbar sinnloses
- (§ 117 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Insbesondere im Bereich des Elternunterhalts ist diese sozialrechtliche
- , unterhaltspflichtige Angehörige in Regress zu nehmen.Die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens