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§ 35 IntFamRVG
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- Inhalt
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- , in dem er ergangen ist, noch mit einem ordentlichen Rechtsbehelf angefochten werden konnte.(2) F
- der zur Zwangsvollstreckung zugelassene Titel zum Zeitpunkt der Zulassung nach dem Recht des Staates
- ür die Geltendmachung des Anspruchs ist das Gericht ausschließlich zuständig, das im
- Verfahrenskosten auf die Rechtsbeschwerde aufgehoben oder abgeändert, so ist die berechtigte Person
- Titels oder durch eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung entstanden ist. Das Gleiche gilt
§ 87m IRG
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
- Inhalt
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- Mitgliedstaates zugrunde liegt, nach deutschem Recht nicht mehr als Straftat oder Ordnungswidrigkeit
- ;ß § 87 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 für vollstreckbar erklärt oder abgelehnt
- wurde, ist dem Bundeszentralregister mitzuteilen. Dies gilt nicht, wenn 1.die Entscheidung des
- anderen Mitgliedstaates in das Bundeszentralregister nicht eingetragen werden kann oder2.die Entscheidung
- gegen einen Deutschen ergangen ist und die Mitteilung nicht erforderlich ist, weil der andere
§ 10 SGB 1
Teilhabe behinderter Menschen
- Inhalt
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- Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um 1.die Behinderung
- Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern, 4.ihre Entwicklung zu
- fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbstä
§ 87f UrhG
Presseverleger
- Inhalt
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- (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht
- machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das
- Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als
- Hersteller.(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträ
- ;ge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten
§ 25 VVG 2008
Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung
- Inhalt
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- den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.
- ;schen dieses Rechtes gilt § 24 Abs. 3 entsprechend.(2) Erhöht sich die Prämie als Folge
§ 350 StPO
Revisionshauptverhandlung
- Inhalt
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- Hauptverhandlung unter Hinweis auf sein Recht, die Bestellung eines Verteidigers zu beantragen, mitgeteilt worden ist.
- (1) Dem Angeklagten und dem Verteidiger sind Ort und Zeit der Hauptverhandlung mitzuteilen. Ist
- die Mitteilung an den Angeklagten nicht ausführbar, so genügt die Benachrichtigung des
- Verteidigers.(2) Der Angeklagte kann in der Hauptverhandlung erscheinen oder sich durch einen Verteidiger
- mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten lassen. Der Angeklagte, der nicht auf freiem Fu
BGH - 2 StR 395/02
Bundesgerichtshof vom 13.12.2002
- Inhalt
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- Landgericht zu Recht den zugrundegelegten Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren auch auf § 250 Abs. 2 Nr. 1
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 395/02 vom 13. Dezember 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. 3
- Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Der Senat kann ausschließen, daß die Einzelstrafen im Fall 6
Veranlassung zur Klageerhebung bei keiner Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.03.2015
- Inhalt
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- Aussicht besteht, dass der Abmahner zu seinem Recht kommen kann, ohne Klage einzureichen. So der
- Die Nicht-Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung berechtigt den Abmahner nicht in
- von "Treu und Glauben" im Einzelfall die Pflicht des sogenannten "Nachfassens" obliegen, wenn der
- Tenor eines Beschlusses des Berliner Kammergerichts (KG) vom 30. Januar 2015 (Az. 24 W 92/14). Mit
Kein Lichtbildschutz bei Verwendung des Wagner-Portraits
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 14.12.2015
- Inhalt
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- Das Amtsgericht (AG) in Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 28.10.2015 unter dem Az. 32 C 4607/15
- Fotografen Recht, weil sonst dem Museum erlaubt worden wäre, die Gemeinfreiheit der Gemälde zu umgehen
- entschieden, dass ein Museum kein Monopolrecht auf die von ihm gezeigten Bilder habe. Im
- Dritten verwendet und ist von dem Museumsbetreiber verklagt worden. Doch das Amtsgericht gab dem
§ 33b EStG
Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- Inhalt
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- andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder
- gewährt, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch
- Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. 2Dabei ist der Pauschbetrag
- Kind empfangene Pflegegeld. 3Hilflos im Sinne des Satzes 1 ist eine Person, wenn sie für eine
- den in Satz 3 genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd
LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 148/10
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 05.10.2010
- Inhalt
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- Einvernahme der Frau B. als Zeugin beantragt. Er sei sich 100%-ig sicher, im Gespräch mit ihr im
- . Februar 2010 zu Recht nicht zugelassen. Nach § 144 Abs. 2 SGG ist die Berufung zuzulassen, wenn 1
- Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) von der Beklagten. In seinem Erstantrag vom 10. März 2005
- 2005 mit, dass einer Auszahlung auf das von Herrn S. geführte Konto grundsätzlich nichts im Wege
- und des Herrn S. in einem Gespräch vor dem 13. Juli 2005 zur Auszahlung der SGB II-Leistungen
§ 4 LAP-hADV 2004
Einstellungsvoraussetzungen
- Inhalt
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- , sozialen und kulturellen Fragen der Gegenwart vertraut ist sowie Grundkenntnisse im Recht
- - oder Regelstudienzeit nicht weniger als drei Jahre beträgt und dabei Zeiten einer in den
- Studium muss geeignet sein, in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst die Laufbahnbefähigung zu
- anerkannt ist;4.eine breite Allgemeinbildung hat, mit den wesentlichen politischen, wirtschaftlichen
- , insbesondere im Völker-, Europa-, Staats- und Verwaltungsrecht, in den Wirtschaftswissenschaften und in
§ 2363 BGB
Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers
- Inhalt
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- Dem Nacherben sowie dem Testamentsvollstrecker steht das in § 2362 Absatz 1 bestimmte Recht zu.
§ 139a WiPrO
Übergangsregelung zur Behandlung schwebender Anträge und Verfahren im
Rahmen des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens nach den bis zum
31. Dezember 2003 geltenden §§ 131 bis 131d, 131i und 131j
- Inhalt
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- geltenden Recht zu behandeln. Die Zuständigkeiten nach § 139 bleiben hiervon unberührt; f
- nachfolgenden Prüfungen sind nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht durchzuführen
- Jahr nach Prüfungsablegung beantragt werden. In Härtefällen kann die Wirtschaftsprüferkammer auf Antrag Ausnahmen gewähren.
OLG Düsseldorf - I-24 U 74/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.11.2005
- Inhalt
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- , die Gebrauchsüberlassung insgesamt zu verweigern, folgt daraus im Erst-recht-Schluss, dass auch
- - beschränkungen keinen Rechts-, sondern einen Sachmangel im Sinne § 536 Abs. 1 BGB darstellen (BGH
- unterschiedlichen Behörden und ihren jeweiligen Kompetenzen zu unterscheiden ist. Jedenfalls reicht
- , 9. Auflage, Rn. 699). Der Vermieter gerät auch mit der Gebrauchsüberlassung nicht in Verzug bzw. hat
- in voller Höhe verpflichtet. Da der Kläger aufgrund der unterlassenen Kautionszahlung berechtigt ist