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LSG Berlin-Brandenburg - L 14 AL 45/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.05.2003
Inhalt
  • , wenn und soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden seien. Die Voraussetzungen der §§ 45
  • "Vorwegzahlung" erbracht haben, wäre diese Vorschrift ohnehin nicht - weder unmittelbar noch entsprechend
  • erbracht worden sind, scheidet als Rechtsgrundlage für die Erstattungsforderung ebenfalls aus. Sowohl
  • aufgrund von Verwaltungsakten erbracht worden. Für die im Mai an die Klägerin überwiesene Leistung
  • Höhe von 1.600,- DM ist aufgrund eines Verwaltungsaktes erbracht worden, da die Beklagte darüber

LG Münster - 21 O 123/04

Landgericht Münster vom 22.12.2004
Inhalt
  • der Ort in einem Mitgliedstaat ist, an dem sie nach dem Vertrag erbracht worden sind oder hätten
  • erbracht werden müssen. Der Erfüllungsort im Sinne der Bestimmung ist im Gegensatz zum früheren EuGVÜ
  • zu nennen ist. Danach sind Dienstleistungen Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht
  • Erfüllungsort der Ort maßgeblich, an dem Dienstleistung nach dem Vertrag erbracht worden ist oder hätte
  • erbracht werden müssen. Dies ist vorliegend der Ort der Herstellung der Garne in C. Mithin ist das

BFH - V R 23/08

Bundesfinanzhof vom 28.05.2009
Inhalt
  • Ausfuhrlieferungen in Höhe von insgesamt 461 702,08 DM erbracht habe. Für diese Ausfuhrlieferungen liege in ihrer
  • alle streitigen Umsätze erbracht worden sei und die bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung
  • Lieferungen steuerfrei seien. Dass die Kläger den belegmäßigen Ausfuhrnachweis erbracht hätten, sei
  • Buchnachweis genügten. Damit sei auch der Buchnachweis erbracht. Zwar stellten nach früherer
  • Grundsätzen zulässig war. 29b) Wurde im Streitfall der Buchnachweis weder rechtzeitig erbracht noch

§ 2 ZAGAnzV

Unterlagen nach § 8 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis)
Inhalt
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbracht werden sollen.(3) Das Geschäftsmodell gemäß § 8
  • Zustimmung der Bundesanstalt kann der Nachweis auch erbracht werden durch eine schriftliche Bestä

§ 10 ModistAusbV

Gesellenprüfung/Abschlussprüfung
Inhalt
  • ;fungsteil A und im Prüfungsteil B jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei
  • , in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

§ 9 MaschFüAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen
  • mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

§ 11 GlasVAusbV

Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Prü
  • ;rfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

§ 21 KerIndAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht sind. Dabei müssen innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im
  • ;fungsbereichen dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

§ 319 HGB

Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe
Inhalt
  • erbracht hat oderd)eigenständige versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen erbracht hat

§ 9 ProdMechTextAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden
  • weiteren Prüfungsbereich nach Nummer 2 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

§ 9 Polst/DekoAusbV

Gesellenprüfung/Abschlussprüfung
Inhalt
  • Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils der Prü
  • schriftlichen Teils der Prüfung dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

§ 14 SGB 9

Zuständigkeitsklärung
Inhalt
  • Leistung erbracht hat, dessen Aufwendungen nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften. Die
  • ;ger, die eine Leistung nach Absatz 2 Satz 1 und 2 erbracht haben, ist § 105 des Zehnten Buches

Anhang 28 AbwV

Herstellung von Papier und Pappe
Inhalt
  • stammen.(3) Der Nachweis, dass die Anforderungen nach Absatz 1 eingehalten sind, kann dadurch erbracht
  • , dass die Anforderungen nach Absatz 2 eingehalten sind, kann dadurch erbracht werden, dass die

§ 9 TextilProdAusbV 2003

Abschlussprüfung
Inhalt
  • erbracht wurden. Dabei haben die Prüfungsbereiche Produktentwicklung und technische Umsetzung
  • und Wirtschafts- und Sozialkunde dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden

§ 9 SchuhmAusbV 2004

Gesellenprüfung
Inhalt
  • üfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Innerhalb von Teil B der Prüfung m
  • dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht werden.