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LSG Berlin-Brandenburg - L 14 AL 45/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.05.2003
- Inhalt
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- , wenn und soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden seien. Die Voraussetzungen der §§ 45
- "Vorwegzahlung" erbracht haben, wäre diese Vorschrift ohnehin nicht - weder unmittelbar noch entsprechend
- erbracht worden sind, scheidet als Rechtsgrundlage für die Erstattungsforderung ebenfalls aus. Sowohl
- aufgrund von Verwaltungsakten erbracht worden. Für die im Mai an die Klägerin überwiesene Leistung
- Höhe von 1.600,- DM ist aufgrund eines Verwaltungsaktes erbracht worden, da die Beklagte darüber
LG Münster - 21 O 123/04
Landgericht Münster vom 22.12.2004
- Inhalt
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- der Ort in einem Mitgliedstaat ist, an dem sie nach dem Vertrag erbracht worden sind oder hätten
- erbracht werden müssen. Der Erfüllungsort im Sinne der Bestimmung ist im Gegensatz zum früheren EuGVÜ
- zu nennen ist. Danach sind Dienstleistungen Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht
- Erfüllungsort der Ort maßgeblich, an dem Dienstleistung nach dem Vertrag erbracht worden ist oder hätte
- erbracht werden müssen. Dies ist vorliegend der Ort der Herstellung der Garne in C. Mithin ist das
BFH - V R 23/08
Bundesfinanzhof vom 28.05.2009
- Inhalt
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- Ausfuhrlieferungen in Höhe von insgesamt 461 702,08 DM erbracht habe. Für diese Ausfuhrlieferungen liege in ihrer
- alle streitigen Umsätze erbracht worden sei und die bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung
- Lieferungen steuerfrei seien. Dass die Kläger den belegmäßigen Ausfuhrnachweis erbracht hätten, sei
- Buchnachweis genügten. Damit sei auch der Buchnachweis erbracht. Zwar stellten nach früherer
- Grundsätzen zulässig war. 29b) Wurde im Streitfall der Buchnachweis weder rechtzeitig erbracht noch
§ 2 ZAGAnzV
Unterlagen nach § 8 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis)
- Inhalt
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- Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbracht werden sollen.(3) Das Geschäftsmodell gemäß § 8
- Zustimmung der Bundesanstalt kann der Nachweis auch erbracht werden durch eine schriftliche Bestä
§ 10 ModistAusbV
Gesellenprüfung/Abschlussprüfung
- Inhalt
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- ;fungsteil A und im Prüfungsteil B jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei
- , in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
§ 9 MaschFüAusbV
Abschlussprüfung
- Inhalt
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- ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen
- mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
§ 11 GlasVAusbV
Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Fachrichtung Glasmalerei und
Kunstverglasung
- Inhalt
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- ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Prü
- ;rfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
§ 21 KerIndAusbV
Abschlussprüfung
- Inhalt
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- ausreichende Leistungen erbracht sind. Dabei müssen innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im
- ;fungsbereichen dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
§ 319 HGB
Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe
- Inhalt
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- erbracht hat oderd)eigenständige versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen erbracht hat
§ 9 ProdMechTextAusbV
Abschlussprüfung
- Inhalt
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- Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden
- weiteren Prüfungsbereich nach Nummer 2 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
§ 9 Polst/DekoAusbV
Gesellenprüfung/Abschlussprüfung
- Inhalt
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- Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils der Prü
- schriftlichen Teils der Prüfung dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
§ 14 SGB 9
Zuständigkeitsklärung
- Inhalt
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- Leistung erbracht hat, dessen Aufwendungen nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften. Die
- ;ger, die eine Leistung nach Absatz 2 Satz 1 und 2 erbracht haben, ist § 105 des Zehnten Buches
Anhang 28 AbwV
Herstellung von Papier und Pappe
- Inhalt
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- stammen.(3) Der Nachweis, dass die Anforderungen nach Absatz 1 eingehalten sind, kann dadurch erbracht
- , dass die Anforderungen nach Absatz 2 eingehalten sind, kann dadurch erbracht werden, dass die
§ 9 TextilProdAusbV 2003
Abschlussprüfung
- Inhalt
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- erbracht wurden. Dabei haben die Prüfungsbereiche Produktentwicklung und technische Umsetzung
- und Wirtschafts- und Sozialkunde dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden
§ 9 SchuhmAusbV 2004
Gesellenprüfung
- Inhalt
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- üfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Innerhalb von Teil B der Prüfung m
- dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht werden.