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Wenn der Aushilfspfarrer stürzt…oder: einmal Pfarrer, immer Pfarrer!

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.10.2010
Inhalt
  • Berufsgenossenschaft Recht, wonach für den Kläger die Regelungen über die Unfallfürsorge bei Dienstunfällen
  • auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für seine Gemeinde dem Recht der Unfallfürsorge der Kirche
  • Sozialgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 10.09.2010 entschieden (AZ: S 23 U 250/09). Der 76-jährige
  • des Unfalls wollte er die Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Denn schließlich stünden
  • nicht die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen in Anspruch nehmen müssen. Nach

Auf Pflichtteil verzichtet – Restschuldbefreiung versagt ?

Rechtsanwalt John Miehler vom 24.03.2010
Inhalt
  • höchstpersönliches Recht des Berechtigten. Ein Gläubiger hat daher im Rahmen des Insolvenzverfahrens
  • Gläubiger verwendet worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Schuldnerin Recht. Die
  • erst nach der Restschuldbefreiung verstirbt, ist das Erbe der Schuldnerin im Zweifel höher, als wenn
  • Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt
  • keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 – IX ZB 196

§ 6 SVSaarAnglG

Inhalt
  • freiwillig fortsetzen, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung freiwillig versichert waren oder das Recht
  • auf freiwillige Weiterversicherung hatten oder wenn sie das Recht auf freiwillige
  • die Durchführung der Krankenversicherung der Rentner im Saarland versicherungspflichtig sind
  • zum Ablauf des Monats, in dem ihnen eine Rente bewilligt oder die Ablehnung des Antrags auf Rente
  • endgültig geworden ist oder sie den Antrag zurückgenommen haben. § 5 Satz 2 gilt

§ 2 WaStrÜbgVtr

Inhalt
  • bezeichneten Gewässern. Zu den Nutzungen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch das Recht der
  • änkungen verbleibt den Ländern das Recht der Rohr-, Schilf- und Weidennutzung an den
  • über. c)Soweit die auf Grund dieses Vertrags auf das Reich übergehenden Gegenstände im
  • Eigentum Dritter stehen, behalten diese die ihnen zustehenden Nutzungen. Das Reich ist berechtigt
  • , die Nutzungen gegen Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Umfang und Verfahren der Entschä

Art 46b BGBEG

Verbraucherschutz für besondere Gebiete
Inhalt
  • (1) Unterliegt ein Vertrag auf Grund einer Rechtswahl nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der
  • ätigkeit fällt.(3) Verbraucherschutzrichtlinien im Sinne dieser Vorschrift sind in ihrer
  • Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10) nicht dem Recht eines Mitgliedstaats
  • äischen Wirtschaftsraum belegen ist oder2.im Falle eines Vertrags, der sich nicht unmittelbar
  • Wirtschaftsraum, weist der Vertrag jedoch einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines dieser

§ 2 WasSiG

Verpflichtung zu Maßnahmen der Vorsorge
Inhalt
  • Wasserversorgungsanlagen in ihrem Betrieb oder im Rahmen ihrer Versorgungsaufgabe zum Bau und Umbau von
  • Verteidigungszwecken zu treffenden Maßnahmen erforderlich ist.(2) Ist im Fall des Absatzes 1 Nr. 1
  • nicht zuzumuten, so ist an seiner Stelle die Gemeinde zu den Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 zu
  • eine andere Person ein Recht an der Anlage oder dem Grundstück, so kann der Eigentümer
  • , der Besitzer oder die andere Person zur Duldung der Maßnahme verpflichtet werden. Ist in den F

BGH - VII ZR 11/04

Bundesgerichtshof vom 10.11.2005
Inhalt
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beauftragten die Klägerin im Juni 1998 mit Rohbauarbeiten. Nach § 5 Nr
  • Interessenlage ist im vorliegenden Fall, in welchem eine Ablösung durch eine nicht auf erstes Anfordern zu
  • unterlassene Einzahlung die Sanktion des Verlustes der Sicherheit vorsieht. Es ist recht und billig
  • sind, ein Recht auf jede Sicherheit verloren. 91. Die Parteien haben die Geltung von § 17 VOB/B
  • Klägerin gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Damit haben sie das Recht auf jede Sicherheit verloren

§ 16 PKDBSa

Höhe der Versichertenrente
Inhalt
  • dem Recht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente Gebrauch gemacht, so wird der für die
  • ) mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung belegt
  • (1) Die Monatsrente beträgt, vorbehaltlich eines Rentenabschlags nach § 16 Abs. 1a, 1,25
  • ägen gleich, soweit sie nicht zurückgefordert werden. Im Falle einer Rente wegen teilweiser
  • Erwerbsminderung (§§ 43, 240 SGB VI) beträgt die Höhe der Rente 50 v. H. der

LAG Rheinland-Pfalz - 10 Ta 14/06

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 03.02.2006
Inhalt
  • 10.10.2005 im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gemäß § 16 Abs. 3 SGB II ("Ein-Euro-Job") beschäftigt. Er
  • einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II seien im Hinblick auf die von ihm erbrachten
  • , noch um "zusätzliche Arbeiten" i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II. In Ermangelung dieser
  • Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat vielmehr zu Recht den PKH - Antrag des
  • Beschäftigung des Klägers im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit i. S. v. § 16 Abs. 3 SGB II. Ein

§ 13e HGB

Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
Inhalt
  • Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem
  • unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt.(3) Die in Absatz 2 Satz 5 Nr. 3
  • ;nkter Haftung mit Sitz im Ausland gelten ergänzend zu § 13d die folgenden Vorschriften.(2) Die
  • einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die Geschä
  • ;ftsführer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Anmeldung ist das Bestehen

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LAG Baden-Württemberg - 2 Sa 73/04

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 20.10.2004
Inhalt
  • Arbeitskampf, unter IV.). 17 Der Kläger hat in zulässiger Weise seine Rechte ausgeübt, als er das
  • Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Damit
  • 14.11.1947 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.12.2002 als Lagerist beschäftigt. Im
  • der IG Metall sind, das Angebot des Arbeitgebers ab. Den Mitarbeitern, die mit der Vertragsänderung
  • einverstanden waren, bezahlte die Beklagte mit der Novemberzahlung eine Weihnachtsgratifikation in

§ 1 BesVNG 2

Inhalt
  • (1) Bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der
  • Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die in Absatz 1 genannten bundesunmittelbaren Kö
  • dienstordnungsmäßig Angestellten 1.den Rahmen des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere das f
  • Geld- und geldwerten Leistungen sowie die Versorgung im Rahmen und nach den Grundsätzen der f
  • ) (weggefallen)(6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im

§ 4 AMSachKV

Prüfungsanforderungen
Inhalt
  • ür diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.(2) Im einzelnen ist festzustellen, ob der
  • freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt, 6.die mit dem unsachgemä
  • freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt.
  • (1) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende
  • Prüfungsteilnehmer 1.das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht, 2.die in

§ 22 ArbGG

Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitgeber
Inhalt
  • ;ffentlichen Rechts Beamte und Angestellte nach näherer Anordnung der zuständigen obersten
  • regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres keine Arbeitnehmer beschäftigt.(2) Zu
  • Personalleiter, soweit sie zur Einstellung von Arbeitnehmern in den Betrieb berechtigt sind, oder Personen
  • , denen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ist; 3.bei dem Bund, den Ländern, den Gemeinden