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Wenn der Aushilfspfarrer stürzt…oder: einmal Pfarrer, immer Pfarrer!
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.10.2010
- Inhalt
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- Berufsgenossenschaft Recht, wonach für den Kläger die Regelungen über die Unfallfürsorge bei Dienstunfällen
- auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für seine Gemeinde dem Recht der Unfallfürsorge der Kirche
- Sozialgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 10.09.2010 entschieden (AZ: S 23 U 250/09). Der 76-jährige
- des Unfalls wollte er die Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Denn schließlich stünden
- nicht die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen in Anspruch nehmen müssen. Nach
Auf Pflichtteil verzichtet – Restschuldbefreiung versagt ?
Rechtsanwalt John Miehler vom 24.03.2010
- Inhalt
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- höchstpersönliches Recht des Berechtigten. Ein Gläubiger hat daher im Rahmen des Insolvenzverfahrens
- Gläubiger verwendet worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Schuldnerin Recht. Die
- erst nach der Restschuldbefreiung verstirbt, ist das Erbe der Schuldnerin im Zweifel höher, als wenn
- Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt
- keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 – IX ZB 196
§ 6 SVSaarAnglG
- Inhalt
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- freiwillig fortsetzen, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung freiwillig versichert waren oder das Recht
- auf freiwillige Weiterversicherung hatten oder wenn sie das Recht auf freiwillige
- die Durchführung der Krankenversicherung der Rentner im Saarland versicherungspflichtig sind
- zum Ablauf des Monats, in dem ihnen eine Rente bewilligt oder die Ablehnung des Antrags auf Rente
- endgültig geworden ist oder sie den Antrag zurückgenommen haben. § 5 Satz 2 gilt
§ 2 WaStrÜbgVtr
- Inhalt
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- bezeichneten Gewässern. Zu den Nutzungen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch das Recht der
- änkungen verbleibt den Ländern das Recht der Rohr-, Schilf- und Weidennutzung an den
- über. c)Soweit die auf Grund dieses Vertrags auf das Reich übergehenden Gegenstände im
- Eigentum Dritter stehen, behalten diese die ihnen zustehenden Nutzungen. Das Reich ist berechtigt
- , die Nutzungen gegen Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Umfang und Verfahren der Entschä
Art 46b BGBEG
Verbraucherschutz für besondere Gebiete
- Inhalt
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- (1) Unterliegt ein Vertrag auf Grund einer Rechtswahl nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der
- ätigkeit fällt.(3) Verbraucherschutzrichtlinien im Sinne dieser Vorschrift sind in ihrer
- Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10) nicht dem Recht eines Mitgliedstaats
- äischen Wirtschaftsraum belegen ist oder2.im Falle eines Vertrags, der sich nicht unmittelbar
- Wirtschaftsraum, weist der Vertrag jedoch einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines dieser
§ 2 WasSiG
Verpflichtung zu Maßnahmen der Vorsorge
- Inhalt
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- Wasserversorgungsanlagen in ihrem Betrieb oder im Rahmen ihrer Versorgungsaufgabe zum Bau und Umbau von
- Verteidigungszwecken zu treffenden Maßnahmen erforderlich ist.(2) Ist im Fall des Absatzes 1 Nr. 1
- nicht zuzumuten, so ist an seiner Stelle die Gemeinde zu den Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 zu
- eine andere Person ein Recht an der Anlage oder dem Grundstück, so kann der Eigentümer
- , der Besitzer oder die andere Person zur Duldung der Maßnahme verpflichtet werden. Ist in den F
BGH - VII ZR 11/04
Bundesgerichtshof vom 10.11.2005
- Inhalt
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- Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beauftragten die Klägerin im Juni 1998 mit Rohbauarbeiten. Nach § 5 Nr
- Interessenlage ist im vorliegenden Fall, in welchem eine Ablösung durch eine nicht auf erstes Anfordern zu
- unterlassene Einzahlung die Sanktion des Verlustes der Sicherheit vorsieht. Es ist recht und billig
- sind, ein Recht auf jede Sicherheit verloren. 91. Die Parteien haben die Geltung von § 17 VOB/B
- Klägerin gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Damit haben sie das Recht auf jede Sicherheit verloren
§ 16 PKDBSa
Höhe der Versichertenrente
- Inhalt
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- dem Recht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente Gebrauch gemacht, so wird der für die
- ) mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung belegt
- (1) Die Monatsrente beträgt, vorbehaltlich eines Rentenabschlags nach § 16 Abs. 1a, 1,25
- ägen gleich, soweit sie nicht zurückgefordert werden. Im Falle einer Rente wegen teilweiser
- Erwerbsminderung (§§ 43, 240 SGB VI) beträgt die Höhe der Rente 50 v. H. der
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Ta 14/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 03.02.2006
- Inhalt
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- 10.10.2005 im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gemäß § 16 Abs. 3 SGB II ("Ein-Euro-Job") beschäftigt. Er
- einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II seien im Hinblick auf die von ihm erbrachten
- , noch um "zusätzliche Arbeiten" i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II. In Ermangelung dieser
- Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat vielmehr zu Recht den PKH - Antrag des
- Beschäftigung des Klägers im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit i. S. v. § 16 Abs. 3 SGB II. Ein
§ 13e HGB
Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
- Inhalt
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- Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem
- unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt.(3) Die in Absatz 2 Satz 5 Nr. 3
- ;nkter Haftung mit Sitz im Ausland gelten ergänzend zu § 13d die folgenden Vorschriften.(2) Die
- einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die Geschä
- ;ftsführer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Anmeldung ist das Bestehen
jusmeum Team
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
Arbeitsrecht
Familienrecht
- Interessiert
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- Internet, Recht, Zukunft der Medien im Internet, neue Technologien, Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
- Bietet
-
- Praktikum, Sales Management Praktikum, Social Mediia Marketing Praktikum, IT-Praktikum, Unternehmer Praktikum
LAG Baden-Württemberg - 2 Sa 73/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 20.10.2004
- Inhalt
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- Arbeitskampf, unter IV.). 17 Der Kläger hat in zulässiger Weise seine Rechte ausgeübt, als er das
- Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Damit
- 14.11.1947 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.12.2002 als Lagerist beschäftigt. Im
- der IG Metall sind, das Angebot des Arbeitgebers ab. Den Mitarbeitern, die mit der Vertragsänderung
- einverstanden waren, bezahlte die Beklagte mit der Novemberzahlung eine Weihnachtsgratifikation in
§ 1 BesVNG 2
- Inhalt
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- (1) Bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der
- Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die in Absatz 1 genannten bundesunmittelbaren Kö
- dienstordnungsmäßig Angestellten 1.den Rahmen des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere das f
- Geld- und geldwerten Leistungen sowie die Versorgung im Rahmen und nach den Grundsätzen der f
- ) (weggefallen)(6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im
§ 4 AMSachKV
Prüfungsanforderungen
- Inhalt
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- ür diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.(2) Im einzelnen ist festzustellen, ob der
- freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt, 6.die mit dem unsachgemä
- freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt.
- (1) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende
- Prüfungsteilnehmer 1.das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht, 2.die in
§ 22 ArbGG
Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitgeber
- Inhalt
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- ;ffentlichen Rechts Beamte und Angestellte nach näherer Anordnung der zuständigen obersten
- regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres keine Arbeitnehmer beschäftigt.(2) Zu
- Personalleiter, soweit sie zur Einstellung von Arbeitnehmern in den Betrieb berechtigt sind, oder Personen
- , denen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ist; 3.bei dem Bund, den Ländern, den Gemeinden