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SozG Berlin - S 37 AS 5501/05

Sozialgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • erbrachten Leistungen in Form von Wohnen, Essen, Waschen etc.. Lebt das unterhaltsberechtigte Kind im
  • das Kind Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Anteils aus dessen Einkünften für die tatsächlich

BGH - 4 StR 508/05

Bundesgerichtshof vom 16.02.2006
Inhalt
  • , für Recht erkannt: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 28
  • der Beleidigung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) freigesprochen und dessen Unterbringung in

Anlage KupfSchmAusbV

(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin
Inhalt
  • Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunst- und Naturstoffen unterscheiden5*)   6Lesen
  • )Normen, insbesondere Toleranznormen, anwendeng)Datenträger handhaben7Prüfen, Messen, Lehren
  • )Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen sägenee)Innen- und
  •  3Prüfen, Messen, Lehren(§ 4 Nr. 7)a)Lage von Bauteilen mit Lot und Wasserwaage prü
  • Beachtung der Maßtoleranzen passen sowie unter Anwendung von Messen, Lehren und Sichtprüfen

§ 7 SprengV 1

Inhalt
  • ;ndmaschinenprüfgeräte müssen in der Typenbezeichnung den Buchstaben "K" führen.(4
  • ) Sprengschnüre und Anzündschnüre müssen mindestens einen farbigen Kennfaden, der f
  • ür die Herstellungsstätte charakteristisch ist, enthalten.(5) Zündmittel müssen

§ 11 ArbZG

Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Inhalt
  • (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.(2) Für die
  • ;berschritten werden.(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen
  • beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschä

§ 6 AMWHV

Hygienemaßnahmen
Inhalt
  • (1) Betriebsräume und ihre Ausrüstungen müssen regelmäßig gereinigt und
  • Absatz 1 müssen schriftliche Hygieneprogramme vorhanden sein, die den durchzuführenden Tä
  • ;fung von Produkten, auf die sich diese Verordnung bezieht, Tiere verwendet werden, müssen bei

§ 14 AnlRegV

Festlegungen
Inhalt
  • Netzbetreibern übermittelt werden müssen, soweit dies nach § 6 Absatz 1 Satz 2 des
  • mehr an das Anlagenregister übermittelt werden müssen,3.Angaben, die Betreiber von
  • Anlagenregister übermitteln müssen,4.unbeschadet der Einrichtung eines elektronischen Zugangs f

§ 13 BinSchEO

Meßgeräte
Inhalt
  • Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen müssen: 1.Meßbänder,2.Maßstä
  • ;be von 4 Meter, 3 Meter, 2 Meter, 1 Meter und 0,5 Meter Länge; sie müssen aus dauerhaftem
  • Schiffsbodens möglich ist; auf beiden Seiten müssen Skalen in Zentimeterteilung angebracht

§ 4.01 MoselSchPV 1997

Allgemeines
Inhalt
  • vorgeschrieben ist, müssen sie wie folgt gegeben werden:a)auf Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
  • üssen gleichzeitig mit den Schallzeichen gleich lange Lichtzeichen gegeben werden, die gelb, hell
  • und von allen Seiten sichtbar sein müssen. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge sowie fü

§ 14.02 RheinSchPV 1994

Basel
Inhalt
  • Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, werden am rechten Ufer
  • Nummer 1 führen müssen, wird am rechten Ufer bestimmt:Liegestelle „Oberer Klybeckquai
  • § 3.14 Nr. 2 oder 3 führen müssen, ist das Liegen nur mit Erlaubnis der Schweizerischen

§ 6.20 RheinSchPV 1994

Vermeidung von Wellenschlag
Inhalt
  • 1.Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit so einrichten, daß Wellenschlag oder
  • oder an Anlagen verursachen können, vermieden werden. Sie müssen ihre Geschwindigkeit
  • § 3.29 Nr. 1 führen,müssen andere Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit, wie in Nummer 1

§ 3.22 RheinSchPV 1994

Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen (Anlage 3 Bild 45, 46)
Inhalt
  • 1.Nicht frei fahrende Fähren müssen bei Nacht beim Stilliegen an ihrer Anlegestelle die
  • .Frei fahrende Fähren während des Betriebs bei Nacht müssen beim Stilliegen an ihrer
  • nach § 3.08 Nr. 1 Buchstabe b und c beibehalten.Diese Fahrer müssen das grüne Licht

§ 8a.06 BinSchUO2008Anh II

Übereinstimmung
Inhalt
  • 1.An jeder in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung hergestellten Einheit müssen die in
  • nach § 8a.04 Nr. 3, so müssen jeder hergestellten Einheit detaillierte Angaben über
  • . Soweit sie nicht durch das Motorkodierungssystem zum Ausdruck kommen, müssen auf dieser Liste

§ 8.10 BinSchUO2008Anh X

Rettungsmittel
Inhalt
  • 1.An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II §
  • ; 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendungsbereit an geeigneter Stelle an Deck
  • befinden und dürfen in ihrer Halterung nicht befestigt sein.2.Rettungsringe müssen mit einer

§ 82 BrennO 1998

Kappenverschlüsse
Inhalt
  • Kappenteile müssen entweder mindestens 10 Millimeter übereinander greifen oder mit
  • ;ssen Ösen oder dergleichen zusätzlich noch mit Vollnieten befestigt sein. Die Innenseiten
  • gilt § 75 Abs. 2 uns 3. Betriebsnotwendige Ausschnitte in Kappen müssen durch eine auf der