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SozG Berlin - S 37 AS 5501/05
Sozialgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- erbrachten Leistungen in Form von Wohnen, Essen, Waschen etc.. Lebt das unterhaltsberechtigte Kind im
- das Kind Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Anteils aus dessen Einkünften für die tatsächlich
BGH - 4 StR 508/05
Bundesgerichtshof vom 16.02.2006
- Inhalt
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- , für Recht erkannt: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 28
- der Beleidigung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) freigesprochen und dessen Unterbringung in
Anlage KupfSchmAusbV
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin
- Inhalt
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- Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunst- und Naturstoffen unterscheiden5*) 6Lesen
- )Normen, insbesondere Toleranznormen, anwendeng)Datenträger handhaben7Prüfen, Messen, Lehren
- )Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen sägenee)Innen- und
- 3Prüfen, Messen, Lehren(§ 4 Nr. 7)a)Lage von Bauteilen mit Lot und Wasserwaage prü
- Beachtung der Maßtoleranzen passen sowie unter Anwendung von Messen, Lehren und Sichtprüfen
§ 7 SprengV 1
- Inhalt
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- ;ndmaschinenprüfgeräte müssen in der Typenbezeichnung den Buchstaben "K" führen.(4
- ) Sprengschnüre und Anzündschnüre müssen mindestens einen farbigen Kennfaden, der f
- ür die Herstellungsstätte charakteristisch ist, enthalten.(5) Zündmittel müssen
§ 11 ArbZG
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Inhalt
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- (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.(2) Für die
- ;berschritten werden.(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen
- beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschä
§ 6 AMWHV
Hygienemaßnahmen
- Inhalt
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- (1) Betriebsräume und ihre Ausrüstungen müssen regelmäßig gereinigt und
- Absatz 1 müssen schriftliche Hygieneprogramme vorhanden sein, die den durchzuführenden Tä
- ;fung von Produkten, auf die sich diese Verordnung bezieht, Tiere verwendet werden, müssen bei
§ 14 AnlRegV
Festlegungen
- Inhalt
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- Netzbetreibern übermittelt werden müssen, soweit dies nach § 6 Absatz 1 Satz 2 des
- mehr an das Anlagenregister übermittelt werden müssen,3.Angaben, die Betreiber von
- Anlagenregister übermitteln müssen,4.unbeschadet der Einrichtung eines elektronischen Zugangs f
§ 13 BinSchEO
Meßgeräte
- Inhalt
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- Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen müssen: 1.Meßbänder,2.Maßstä
- ;be von 4 Meter, 3 Meter, 2 Meter, 1 Meter und 0,5 Meter Länge; sie müssen aus dauerhaftem
- Schiffsbodens möglich ist; auf beiden Seiten müssen Skalen in Zentimeterteilung angebracht
§ 4.01 MoselSchPV 1997
Allgemeines
- Inhalt
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- vorgeschrieben ist, müssen sie wie folgt gegeben werden:a)auf Fahrzeugen mit Maschinenantrieb
- üssen gleichzeitig mit den Schallzeichen gleich lange Lichtzeichen gegeben werden, die gelb, hell
- und von allen Seiten sichtbar sein müssen. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge sowie fü
§ 14.02 RheinSchPV 1994
Basel
- Inhalt
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- Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, werden am rechten Ufer
- Nummer 1 führen müssen, wird am rechten Ufer bestimmt:Liegestelle „Oberer Klybeckquai
- § 3.14 Nr. 2 oder 3 führen müssen, ist das Liegen nur mit Erlaubnis der Schweizerischen
§ 6.20 RheinSchPV 1994
Vermeidung von Wellenschlag
- Inhalt
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- 1.Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit so einrichten, daß Wellenschlag oder
- oder an Anlagen verursachen können, vermieden werden. Sie müssen ihre Geschwindigkeit
- § 3.29 Nr. 1 führen,müssen andere Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit, wie in Nummer 1
§ 3.22 RheinSchPV 1994
Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle
stilliegen
(Anlage 3 Bild 45, 46)
- Inhalt
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- 1.Nicht frei fahrende Fähren müssen bei Nacht beim Stilliegen an ihrer Anlegestelle die
- .Frei fahrende Fähren während des Betriebs bei Nacht müssen beim Stilliegen an ihrer
- nach § 3.08 Nr. 1 Buchstabe b und c beibehalten.Diese Fahrer müssen das grüne Licht
§ 8a.06 BinSchUO2008Anh II
Übereinstimmung
- Inhalt
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- 1.An jeder in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung hergestellten Einheit müssen die in
- nach § 8a.04 Nr. 3, so müssen jeder hergestellten Einheit detaillierte Angaben über
- . Soweit sie nicht durch das Motorkodierungssystem zum Ausdruck kommen, müssen auf dieser Liste
§ 8.10 BinSchUO2008Anh X
Rettungsmittel
- Inhalt
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- 1.An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II §
- ; 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendungsbereit an geeigneter Stelle an Deck
- befinden und dürfen in ihrer Halterung nicht befestigt sein.2.Rettungsringe müssen mit einer
§ 82 BrennO 1998
Kappenverschlüsse
- Inhalt
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- Kappenteile müssen entweder mindestens 10 Millimeter übereinander greifen oder mit
- ;ssen Ösen oder dergleichen zusätzlich noch mit Vollnieten befestigt sein. Die Innenseiten
- gilt § 75 Abs. 2 uns 3. Betriebsnotwendige Ausschnitte in Kappen müssen durch eine auf der