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§ 3.13 DonauSchPVAnl 1993
Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
- Inhalt
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- 1.Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen führen:a)Ein Topplicht
- hell sein und müssen gesetzt werdenaa)nach § 3.08 Nr. 1 Buchstabe b oder bb)unmittelbar
- Kleinfahrzeuge müssen ein weißes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Licht fü
- ;hren. Diese Bestimmung gilt nicht für Beiboote. 5.Kleinfahrzeuge unter Segel müssen fü
- 7 m handelt. Bei Annäherung anderer Fahrzeuge müssen diese Kleinfahrzeuge zusätzlich
OLG Hamm - 11 U 347/86
Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.1987
- Inhalt
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- : 11. Zivilsenat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 11 U 347/86 Vorinstanz: Landgericht Essen, 8
- . Oktober 1986 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert. Die Beklagten
- damals in Essen wohnte. Nachdem es zu Streitigkeiten zwischen der Klägerin und Z. gekommen war
- weiter verfolgt. 3 Bereits im Jahre 1978 hatte die Beklagte zu 1) beim Amtsgericht Essen
- xxx (xxx Amtsgericht Essen) einschließlich der Folgesachen". Am 28. Mai 1982 wurde der Wirkungskreis
KG Berlin - 2 Verg 8/09
Kammergericht vom 28.09.2009
- Inhalt
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- Vergabenachprüfungssachen ist nach § 117 GWB nicht die Stellung eines Beschwerdeantrages, dessen Inhalt über
- Vergabestelle nicht angenommene Unzuverlässigkeit des Antragstellers bejaht und auf dieser Grundlage dessen
- Verhältnis die Hilfsanträge zu 3. und 4. stehen. 5Denn die Stellung eines Beschwerdeantrages, dessen
- Antragstellers bejaht und auf dieser Grundlage dessen Nichtberücksichtigungsfähigkeit annimmt (vgl. Dreher in
- sind und sich allein an der Qualität des präsentierten Essens orientieren. Genauso mag es sein, dass
§ 36 StrabBO 1987
Bremsen
- Inhalt
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- (1) Fahrzeuge müssen mindestens zwei Bremsen haben. Diese müssen so voneinander unabh
- sein.(2) Die Bremsen müssen so gebaut und einschließlich ihrer Steuereinrichtungen so
- Ausfall einer Bremse müssen mit den übrigen Bremsen mindestens die mittleren Bremsverzö
- nach Absatz 7, müssen 1.eine Bremse vom Kraftschluß zwischen Rad und Schiene unabhä
- km/hfahren. Dabei müssen mindestens die mittleren Bremsverzögerungen nach Anlage 2
§ 15 GarBBAnO
Lüftung
- Inhalt
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- (1) Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen maschinelle Abluftanlagen und so gro
- üftungsschächte. Die Lüftungsöffnungen müssen 1.einen freien
- ändige Querlüftung gesichert ist. Die Lüftungsschächte müssen 1.untereinander
- ) Maschinelle Abluftanlagen müssen in jedem Lüftungssystem mindestens zwei gleich große
- das Lüftungssystem zeitweise nur mit einem Ventilator betrieben werden, müssen die
§ 13 LuftBODV 4
Handbücher (zu den §§ 24, 27, 37 LuftBO)
- Inhalt
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- (1) An Bord des Ballons oder Luftschiffs müssen die notwendigen Auszüge aus dem Handbuch
- Flugbetriebshandbuches und des Technischen Betriebshandbuches müssen im Verfolgerfahrzeug mitgef
- Bodenpersonal sowie die entsprechenden flugbetrieblichen Regelungen müssen in den Unterlagen nach Absatz 2 enthalten sein.
§ 11.01 BinSchUO2008Anh II
Allgemeines
- Inhalt
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- 1.Schiffe müssen so gebaut, eingerichtet und ausgerüstet sein, dass Personen darauf
- notwendige und fest installierte Einrichtungen müssen so beschaffen, angeordnet und gesichert sein, dass
- üssen bewegliche und heiße Teile mit Schutzsvorrichtungen versehen sein.
§ 8 ViehVerkV 2007
Gastställe
- Inhalt
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- Gastställe müssen folgende Anforderungen erfüllen:1.Die Ställe müssen
- ;ssen ausreichend beleuchtbar sein.3.Die Stalleinrichtung, insbesondere Zwischenwände, Krippen
§ 38 AuslWBG
Rechtmäßiger Erwerb
- Inhalt
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- (1) Rechtmäßiger Erwerber eines Auslandsbonds, dessen Anerkennung nach § 3 Abs. 1
- Auslandsbonds, dessen Anerkennung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 beansprucht wird, gilt auch der, für
- den oder dessen Rechtsvorgänger der Auslandsbond ununterbrochen mindestens seit dem 1. Januar
Art 8 CSCG
- Inhalt
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- ßt oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird, Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben
- . Kostengläubiger ist der Rechtsträger, dessen Behörde die Amtshandlung vornimmt, bei
- Auslagen auch der Rechtsträger, bei dessen Behörde die Auslagen entstanden sind. Das
§ 27 PflSchG 2012
Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Inhalt
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- (1) Nach Beendigung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist dessen Rückgabe an1.den
- Zulassungsinhaber,2.den Einführer oder dessen Vertreter oder3.an einen von Personen nach den
- Widerruf vorgelegen hätten. Der Zulassungsinhaber, der Einführer und dessen Vertreter sind
§ 1069 ZPO
Zuständigkeiten
- Inhalt
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- dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk die Person, welche die Zustellung betreibt, ihren Wohnsitz
- oder gewöhnlichen Aufenthalt hat; bei notariellen Urkunden auch dasjenige Amtsgericht, in dessen
- Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Schriftstück zugestellt werden soll. Die
§ 31 FFAV
Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber
- Inhalt
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- Die Übertragungsnetzbetreiber müssen Zahlungen der Bieter nach dieser Verordnung als
- Ausgleichsmechanismusverordnung verbuchen. Sie müssen den Eingang der Strafzahlungen von Bietern nach § 30 der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen.
§ 191 BewG
Wertzahlen
- Inhalt
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- den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs für das
- ;ssen keine geeigneten Sachwertfaktoren zur Verfügung stehen, sind die in der Anlage 25 bestimmten Wertzahlen zu verwenden.
§ 1.22 DonauSchPVAnl 1993
Anordnungen vorübergehender Art
- Inhalt
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- Die Schiffsführer müssen die von der zuständigen Behörde erlassenen
- Anordnungen vorübergehender Art befolgen, die aus besonderen Anlässen für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schiffahrt bekanntgemacht worden sind.