Rechtsanwalt Steffen Liebl
Es wird ernst! ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt Anleger auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bzw. ausstehender Rateneinlagen in Anspruch! Viele Anleger wurden bereits verklagt!
Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) verklagt ihre Anleger auf Rückzahlung der diesen Anlegern zugef