Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
17.07.2019

Widerruf von Matratzenkäufen möglich!

Der BGH bestätigt: Ein Widerruf ist auch bei Matratzen wirksam erklärbar, da diese entgegen der Ansicht des Verkäufers keine Hygieneartikel darstellen. Worum geht es? Eine Privatperson hat eine Matratze gekauft, ausgepackt und ausprobiert. Er entschied sich, diese nicht erhalten zu wollen und forderte das Unternehmen dazu auf, eine Spedition für den Rückversand zu beauftragen. Dieses [...]

Der Beitrag Widerruf von Matratzenkäufen möglich! erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.