Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
14.01.2020

BGH zu Streitbeilegungsverfahren

„Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Bereitschaft dazu kann jedoch im Einzelfall erklärt werden.“ Um diese beiden Sätze dreht sich eine Entscheidung des BGH (Urt. v. 21.08.2019 - VIII ZR 265/18). Dürfen diese so formuliert werden? Wo standen diese Sätze? Ein Online-Shop, der Lebensmittel verkauft, verwendete die beiden Sätzen [...]

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