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LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 V 65/95
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.10.1996
- Inhalt
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- . Der Vergleich mit der Pflegezulage der Stufe III zeige, daß die angemessenen Kosten höher seien als
- angemessenen Kosten aus der pauschalen Pflegezulage zu zahlen hat und ihm mindestens die Hälfte der pauschalen
- Gewährung einer erhöhten Pflegezulage unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts
- darüber, ob dem kriegsblinden Kläger eine erhöhte Pflegezulage im Sinne von § 35 des
- Erblindung beider Augen" seit dem 01.11.1976 Versorgung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE
BSG - S 7 V 249/95
Bundessozialgericht vom 18.09.2003
- Inhalt
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- angemessenen Kosten den Betrag der pauschalen Pflegezulage nach Abs 1, wird die Pflegezulage um den
- Rechtsstreit betrifft die Gewährung einer erhöhten Pflegezulage nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Bei dem
- (pauschal) zuerkannten Pflegezulage gemäß § 35 Abs 2 BVG. Der Beklagte gewährte ihm mit Bescheid vom 4
- . Januar 1995 für den Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 31. März 1995 eine erhöhte Pflegezulage unter
- " verurteilt, dem Kläger eine erhöhte Pflegezulage auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 7 der Anlage 2 der
LSG Niedersachsen-Bremen - 9 V 3/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.01.2001
- Inhalt
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- Pflegezulage nach Stufe I gemäß § 35 Abs 1 BVG. Der Beschädigte beantragte am 3. November 1994
- Pflegezulage nach Stufe II. Zur Begründung berief er sich auf unregelmäßig wiederkehrende Anfallshäufigkeit, Zu
- der angefochtenen Bescheide verurteilt, ab Oktober 1996 Pflegezulage der Stufe II nach § 35 BVG zu
- Berufung ist begründet. Das SG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegezulage nach
- -mengelebt. Die Voraussetzungen für eine erhöhte Pflegezulage seit Oktober 1996 lassen sich nicht
§ 11 BVG
- Inhalt
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- können auch die vollen Kosten übernommen werden. Empfänger einer Pflegezulage
- .Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,3.Versorgung mit Heilmitteln einschließlich
- ;sern und Kontaktlinsen4.Versorgung mit Zahnersatz,5.Behandlung in einem Krankenhaus
- (Krankenhausbehandlung),6.Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,7.häusliche Krankenpflege,8.Versorgung
- Versorgung mit Hilfsmitteln können Beschädigte unter den Voraussetzungen des § 10 Abs
SozG Berlin - S 43 VH 114/88
Sozialgericht Berlin vom 26.11.1993
- Inhalt
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- Stufe III, Pflegezulage nach Stufe II und einen Pauschbetrag für Kleidermehrverschleiß nach der
- Leistungszeitraum der zu gewährenden Ausgleichsrente, des Ehegattenzuschlages, der Pflegezulage und der
- Pflegezulage nach Stufe I gewährt. Auf die Einwendungen der Klägerin zur Höhe der Leistungen hat er mit
- , Pflegezulage nach Stufe II und einen Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß nach der
- 1973 bis Dezember 1987 Pflegezulage nach Stufe II, die halbe Ausgleichsrente, der volle
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 V 20/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2002
- Inhalt
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- Pflegezulage nach Stufe III, Schwerstbeschädigtenzulage, Ehegattenzuschlag, Ausgleichsrente
- 10.06.1999 hat er Anspruch auf Unterkunft und Versorgung (Verpflegung, regelmäßige Reinigung des
- Normalmaß beschränkt. Ebenso umfasse der Pflegevertrag keine über die notwendige Versorgung
- . Die Pflegezulage nach § 35 BVG betreffe Aufwendungen für fremde Wartung und Pflege, die die
- handele es sich jedoch um besondere Leistungen der Heilbehandlung, die der orthopädischen Versorgung
LSG Niedersachsen-Bremen - 9 V 78/95
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.12.2002
- Inhalt
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- Kläger entsprechende Versorgung zu gewähren. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Der
- Schädigungsfolgen be-dingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sowie über eine Pflegezulage nach
- lehnte den Antrag dann mit Bescheid vom 24. Juni 1987 ab. Dem Kläger ste-he eine Pflegezulage nicht zu
- einer Pflegezulage begehrt hat. Das SG hat den Kläger auf innerem Gebiet von Dr. I. begutachten
- Klägers, mit der er inzwischen lediglich noch die Gewährung von Versorgung nach einer MdE um 100 v.H
BSG - B 9 V 3/01 R
Bundessozialgericht vom 10.12.2002
- Inhalt
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- 1998 Anspruch auf Gewährung einer Pflegezulage nach Stufe I hat. Die 1928 geborene Klägerin wurde 1948
- aus russischer Zwangsarbeit nach Deutschland entlassen. Zunächst erhielt sie Versorgung nach einer
- der Klägerin am 23. Juni 1993 gestellten Antrag auf Gewährung einer Pflegezulage nach § 35 Abs 1
- 26. November 1998 Pflegezulage nach Pflegestufe I zu gewähren. Die Klägerin habe einen täglichen
- ) heranzuziehen. Danach seien sämtliche Verrichtungen des täglichen Lebens, die mit der Versorgung iS
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 V 91/97
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2001
- Inhalt
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- hinaus als dessen Folge auch die Versorgung der Witwe höher ausgefallen wäre. Solange der
- solche Mindereinnahmen nicht zu einer Verringerung der maßgeblichen Versorgung der Witwe aus der
- der Witwe auf Versorgung durch den Tod des Kriegsbeschädigten im Mai 1985 entstanden sind. Nach § 12
- Versorgung der Witwe aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung ausgewirkt. Allenfalls hätte es – bei
- Zeitpunkt seines Todes wegen nicht nur vorübergehender Hilflosigkeit Anspruch auf eine Pflegezulage hatte
§ 14 WoGG
Jahreseinkommen
- Inhalt
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- Lebensunterhalt nach den §§ 10 bis 15 des Flüchtlingshilfegesetzes,mit Ausnahme der Pflegezulage
- Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist;27.die H
- notwendigen Unterhalt ohne die Kosten der Erziehung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen
- ;r die Kosten der Erziehung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen nach § 39
- bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt worden sind, mit Ausnahme a
BSG - 9 VG 3/08
Bundessozialgericht vom 30.09.2009
- Inhalt
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- zuerkannten Leistungen der Beschädigtenversorgung (Grundrente, Kleiderverschleißpauschale, Pflegezulage
- Grundrente, Kleiderverschleißpauschale nach der Bewertungszahl 65, Pflegezulage der Stufe V und
- habe diesen zu Recht verurteilt, dem Kläger "nach Maßgabe des § 60 Abs 1 Satz 2 BVG" Versorgung nach
- Grundrente, Kleiderverschleißpauschale, Pflegezulage, Schwerbeschädigtenzulage und Ausgleichsrente
- von Grundrente, Kleiderverschleißpauschale, Pflegezulage und Schwerstbeschädigtenzulage für die Zeit
BSG - B 9 V 2/04 R
Bundessozialgericht vom 14.07.2004
- Inhalt
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- diesem erkannte der Beklagte mit Bescheid vom 5. August 1977 nach dem Gesetz über die Versorgung der
- , Schwerstbeschädigtenzulage der Stufe VI, Ausgleichsrente, Pflegezulage der Stufe IV sowie Führzulage und
- (Ausgleichsrente, Kleiderverschleißpauschale, Schwerstbeschädigtenzulage, Führzulage, Pflegezulage Stufe
- Leistungen der orthopädischen Versorgung nach § 13 BVG, die grundsätzlich als Sachleistung erbracht
- Schwerstbeschädigtenzulage Stufe VI 793 DM Pflegezulage Stufe IV 1.466 DM Kleiderverschleißpauschale 92 DM
LSG Bayern - L 2 KN 25/07 P
Bayerisches Landessozialgericht vom 13.08.2008
- Inhalt
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- außer Haus sowie für hauswirtschaftliche Versorgung, Die Beklagte erkannte bei F mit Bescheid vom 8
- Pflegegeld aus der Pflegeversicherung beim Zusammentreffen mit Pflegezulage nach dem
- Pflegegeldes nach §§ 36, 37 SGB XI einerseits sowie der Pflegezulage nach § 35 BVG andererseits bewusst
- zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand
- Pflegeheim könnten Kosten bis zu 1.023 EUR monatlich direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet werden, falls die
LSG Bayern - L 15 VJ 4/96
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.11.2002
- Inhalt
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- Impfschadensfolge und Gewährung von Versorgung ab Antragsmonat nach einer MdE von 70 v.H.) als
- Pflegezulage verneinte. In der mündlichen Verhandlung vom 28.02.1996, in der das Sozialgericht die
- und Entscheidung verband, hat die Klägerin die negative Entscheidung des Beklagten zur Pflegezulage im
- weiterer Impfschadensfolgen Versorgung ab 01.02.1987 unter Einschluss einer besonderen beruflichen
- . Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 V 61/97
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.06.1998
- Inhalt
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- der Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 v.H., u.a. eine Pflegezulage der Stufe IV sowie eine Führ
- der Heil- und Krankenbehandlung, und zwar der orthopädischen Versorgung mit Hilfsmitteln im
- der Beklagte die durch die Unterbringung im Pflegeheim anfallenden Kosten unter Anrechnung auf die
- Kosten für fremde Führung umfasse. Zur Begründung bezieht er sich - wie bereits im
- Beklagten berechtigte, diese Leistung mit der Übernahme der Kosten einer nicht nur vorüber gehenden