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BSG - S 29 KA 4093/98
Bundessozialgericht vom 09.12.2004
- Inhalt
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- Festlegungen des EBM-Ä für die berufliche Tätigkeit der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden
- die "Verwirklichung" einer angemessenen Vergütung der ärztlichen Leistungen der KÄV zur Aufgabe
- ihre berufliche Tätigkeit in diesem System und unter seinem Schutz ausüben, stärkere
- 2 GG Regelungen der Berufsausübung. Das schließt Regelungen der Vergütung beruflicher Tätigkeiten
- Beschränkung der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zur Folge hat. Vor diesem Hintergrund ist es
LAG Düsseldorf - 10 Sa 663/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.06.2010
- Inhalt
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- ", dem Hochschulstudium entsprechende Tätigkeit Normen: §§ 10, 13 BAT-KF in der ab dem 01.07.2007
- 8045/08 - abgeändert. 1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin für ihre Tätigkeit bei der Beklagten
- mit technischer Ausbildung und mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich
- eingruppiert, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Fallgruppe 9 heraushebt, in
- Fallgruppe 9 wiederum technische Mitarbeiter mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit
LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 54/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.05.2006
- Inhalt
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- Abläufe und organisatorischen Formen in eben jener Industrie Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit
- ) zum 10. Juni 1990 aufgelöst und ab dem 11. Juni 1990 der Beginn einer Tätigkeit als Leiter des Büros
- Altersversorgung der technischen Intelligenz sowie die Zeit seiner Tätigkeit bei dem Bezirksamt Weißensee von
- Tätigkeit eines Erzeugnisgruppensekretärs noch die eines Betriebsorganisators eine ingenieurtechnische
- Tätigkeit iS der AVItech. Allenfalls für einen Erzeugnisgruppenleiter, der grob gesagt einem
VG Berlin - 2 A 130.06
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- staatlicher Reglementierung grundsätzlich freie Sphäre der beruflichen Entfaltung. Ein solches Abwehrrecht
- umschrieben. Danach ist Verwaltung die Tätigkeit außerhalb von Rechtsetzung und Rechtsprechung (vgl
- ). Rechtsetzung in diesem Sinne ist in jedem Fall die rechtsetzende Tätigkeit von Gesetzgebungsorganen
- ; die rechtsetzende Tätigkeit der Exekutive durch Erlass von Rechtsverordnungen wird in der Literatur
- Umweltinformationsgesetz in § 2 Nr. 1 a – die Tätigkeit der obersten Bundesbehörden oder sonstiger Bundesorgane beim
LAG Düsseldorf - 8 Sa 784/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 23.09.2008
- Inhalt
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- öffentlichen Arbeitgebers zu stützen, wenn die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers
- 01.04.2003 bis zum 31.12.2006 als Verwaltungsangestellte gegen Zahlung einer Vergütung nach
- wurden im Wesentlichen das Leistungsvermögen des Mitarbeiters und dessen berufliche Entwicklung seit
- das Jahr 2007 nicht zu entnehmen sei, dass die Vergütung der Klägerin aus Haushaltsmitteln erfolge
- Recht gebe es keine Zweckbestimmung, die die Tätigkeit der Klägerin in ihrem Dezernat als nur
BSG - S 8 SB 3473/04
Bundessozialgericht vom 29.03.2007
- Inhalt
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- Steuerberatergebührenordnung als übliche Vergütung zugrunde legen (vgl Hübschmann/Hepp/Spietaler
- Gebühren" und spricht - in ihrer ab 1.7.2004 geltenden Neufassung - von "gesetzlicher Vergütung
- Aufwand der Beteiligten, nämlich die Vergütung eines beauftragten Rechtsanwalts. Bei der Vertretung im
- , wenn die gesetzliche Vergütung verlangt werde. 22 Ebenso wie § 193 SGG und § 162 VwGO wird § 91 ZPO
- waren, wurde im Jahre 1953 das so genannte "Armenrecht" (staatliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten
LAG Hamm - 17 Sa 1897/01
Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.06.2002
- Inhalt
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- arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt; 2
- Iserlohn, 3 Ca 1125/01 Schlagworte: Vergütung des Bereitschaftsdienstes gemäß § 15 Abs. 6 a Unterabs
- versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2
- ) Gegenstand des Dienstvertrages können Dienste jeder Art sein. 15§ 612 Vergütung 1617(1) Eine Vergütung gilt
- als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 171/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.11.2007
- Inhalt
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- Ingenieurs zu führen. Seine Tätigkeit sei jedoch ab Januar 1969 durch eine rein technische Tätigkeit geprägt
- Versorgungssystem, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist, und die als
- , die berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen und 2. die entsprechende Tätigkeit
- Ausbildung erworbene, in der Versorgungsordnung genannte berufliche Qualifikation bzw. das Berufsbild
- Vorgängereinrichtungen nach landesrechtlicher Regelung die verliehene staatliche Bezeichnung "Ingenieur
LAG Düsseldorf - 9 Sa 991/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.01.2008
- Inhalt
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- höheren Vergütung als der bisherigen und entsprechende Vertragsänderung hat, wenn er die bisherige
- Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen kann. Denn für ihre Auffassung, sie müsse lediglich prüfen, ob sie
- , ihn so zu fördern, dass er seine eingeschränkte Arbeitskraft durch entsprechende Tätigkeit noch
- 1 Nr. 2 und 3 SGB IX enthaltene Verpflichtung des Arbeitgebers, das berufliche Weiterkommen des
- Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige vertragliche geschuldete Tätigkeit auszuüben
EuGH - C-153/02
Europäischer Gerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
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- akademischen Grades, der für seinen Inhaber sowohl für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als auch
- gegebenenfalls die über das Studium hinaus erforderliche berufliche Ausbildung abgeschlossen hat, und - aus
- , schließen mit dieser einen Vertrag, der die Zahlung einer Vergütung für die von der ESE erbrachten
- Tätigkeit von den Stellen des Vereinigten Königreichs ordnungsgemäß ermächtigt und zugelassen ist; - im
- Grade, die nach der Ableistung von Studienzeiten bei ausländischen, ihre Tätigkeit in Italien
BAG - 4 AZR 168/10
Bundesarbeitsgericht vom 18.04.2012
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnisse in Entsendefällen erstreckt wurde. § 2 LohnTV Gebäudereinigung 2004 sah für eine Tätigkeit, wie
- vorgesehene „Mindestlohn“ (Stundenlohn) der der Tätigkeit des Klägers entsprechenden Lohngruppe war mit 8,15
- allgemeinverbindliche Tarifvertrag diese Tätigkeit gerade nicht als besonders schwierig oder gar
- allgemeinverbindlichen Tarifvertrag als mit dem Grundentgelt entlohnte Tätigkeit beziehen. 22b) Der
- Vergütungsbestandteile zu einem Entgeltanspruch ohne entsprechende Tätigkeit - etwa im Fall von Mutterschutzzeiten
OLG Stuttgart - 17 UF 133/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 22.11.2011
- Inhalt
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- über die ... Die monatliche Vergütung des Antragstellers als Präsident ... betrug im Jahr 2010
- Karrieresprung vergleichbar. Zudem liege das Amt wegen der umfangreichen Tätigkeit über der
- Zumutbarkeitsgrenze der Belastung. 29- der Tätigkeit bei der S. als Aufsichtsrat. Er sei allein aufgrund seiner
- berücksichtigen, davon jedenfalls 50 % der Einkünfte aus der Tätigkeit als Präsident ..., jedoch die
- vollen Einkünfte aus der Tätigkeit für die L. und aus dem Aufsichtsratsmandat bei der S., jeweils ohne
VG Düsseldorf - 2 K 4552/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 06.05.2005
- Inhalt
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- folgt dar: I. Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT: 2.523,16 Euro 14II. Ortszuschlag (verheiratet
- körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche
- Anforderung für diese Tätigkeit ist. Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 regelt weiter, dass der benachteiligte
- eines Rechtsmittels gegen das als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn
- Rechtsgedanke Geltung, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln dann nicht
OLG Frankfurt - 10 U 161/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.12.2007
- Inhalt
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- 23 hts und des Verfahrensrechts ist Aufgabe des staatlichen Gerichts. 24 Daraus folgt zunächst, dass
- beruflichen Tätigkeit habe er Wasserleitungen gesehen, die „meiner Einschätzung nach sehr alt waren, als ich
- Honorarberechtigung: Vergütung der Höhe nach für die Verlegung von Wasserleitungen im Zusammenhang mit dem Ausbau
- Auseinandersetzung der Parteien an der Frage, ob der Beklagte von der ihm grundsätzlich zustehenden Vergütung
- Berechtigung einer Forderung der Höhe nach der Einschätzung eines staatlichen Gerichtes unterwerfen (BGH
OLG Köln - 5 U 127/09
Oberlandesgericht Köln vom 18.08.2010
- Inhalt
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- stellt. Für die vereinbarten Leistungen zahlt die Beklagte zu 2) eine Vergütung, auf die monatliche
- Gestellung von Ärzten über Dienstleister, aber auch die Tätigkeit von Belegärzten und Honorarärzten
- Krankenhausleistungen als Aufgabe der Daseinsvorsorge verstanden und unterliege deshalb einer engen rechtlichen
- (vgl. OLG München, Urteil vom 14.01.2010 – 29 U 5136/09 -). Bei diesen richtet sich die Vergütung
- Privatklinik betrieben wird, verletzen auch nicht ohne weiteres die Vorgaben der staatlichen