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OLG Düsseldorf - I-26 W 8/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.03.2008
- Inhalt
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- übertragen worden sind (so gen. Squeeze-out). 4Der Gegenstand des Unternehmens der R.-W. K. AG (im
- abzustellen. Dann käme es darauf an, wann die Durchführung des Squeeze-out öffentlich bekannt gemacht
- eine hinreichende Nähe zum Bewertungsstichtag gegeben sein 41 muss. Der beabsichtigte Squeeze-out ist
- Folgenden RWK) war laut Satzung: ".. die Leitung und Verwaltung von Unternehmen und
- und aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 209 Mio. €. Letztere resultierten im
OLG Frankfurt - 5 W 53/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.07.2010
- Inhalt
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- Beherrschungsvertrag für die Bemessung der angemessenen Abfindung im Fall des Squeeze out regelmäßig nicht an
- Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei squeeze-out Tenor Auf die
- beabsichtigte die Antragsgegnerin die Durchführung eines Squeeze out-Verfahrens gemäß §§ 327a ff. AktG und
- geplante Squeeze out wurde von der Gesellschaft erstmals am 8. Mai 2002 bekanntgegeben (vgl. Bl. 924
- den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Squeeze out Rücksicht nehme
LG Frankfurt am Main - 05 O 74/04
Landgericht Frankfurt am Main vom 29.09.2009
- Inhalt
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- Abfindung bezüglich des Squeeze Out einen für Stammund Vorzugsaktien einheitlichen anteiligen
- Verlangen der Hauptaktionärin gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ein Squeeze-Out gegen Gewährung einer
- fortbestehend anzusehen, weil die wegen des Squeeze Out zu gewährende Barabfindung, hinsichtlich der
- der Eintragung des Squeeze Out nicht verzinst werde, was nur gerechtfertigt sei, wenn die Aktionäre im
- Squeeze Out ankommen sollte, was offen bleiben kann. 38 Voraussetzung des Anspruchs auf periodische
OLG Düsseldorf - I-16 W 63/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.01.2004
- Inhalt
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- Landgerichts besteht kein Anlass, an die Freigabeentscheidung im so genannten squeeze-out-Verfahren strengere
- unbegründet. Weder sind die Regelungen des squeeze-out-Verfahrens verfassungswidrig (siehe nachfolgend I
- .) noch wird das squeeze-out-Verfahren von der Hauptaktionärin rechtsmissbräuchlich betrieben (siehe
- der Antragsgegner, die Regelungen des squeeze-out-Verfahrens seien verfassungswidrig. Die von den
- unbedenklich. Mit dem Rechtsinstitut des "squeeze-out" soll einem Aktionär, der direkt oder indirekt über
BGH - II ZR 198/11
Bundesgerichtshof vom 18.12.2012
- Inhalt
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- weiteren Annahmefrist könne nur dann einen übernahmerechtlichen Squeeze out nach § 39a WpÜG und
- übernahmerechtliche Squeeze-out, 2007, S. 106; s. auch Meyer, WM 2006, 1135, 1142; Seibt/Heiser, AG
- Wochen (so Kießling, Der übernahmerechtliche Squeeze-out gemäß §§ 39a, 39b WpÜG, 2008, S. 52) als
- -Finanzgruppe bei der Übernahme der LBBH die Squeeze out-Schwelle von 95 % überschritten habe und nun
- erreicht. 14 zurechenbar. Der DSGV sei kein von der Beklagten abhängiges Unternehmen im Sinne des
LG Bonn - 11 O 35/03
Landgericht Bonn vom 09.03.2004
- Inhalt
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- namentlich für den Einwand, die Regelungen des sog. Squeeze-out-Verfahrens gem. §§ 327a ff AktG seien
- Verfahren des sog. Squeeze-out gem. §§ 327 a ff AktG nicht zu beanstanden. 57Die wirtschaftliche Position
- wie auch beim Squeeze-out mit der Einführung des Spruchstellenverfahrens ein Scheitern der
- der den Squeeze-out betreibende Aktionär zumindest eine Aktie unmittelbar selbst halten muss (Emmerich
- "Umhängen" von Beteiligungen um die formalen Voraussetzungen für das Squeeze-out zu schaffen, solle
KG Berlin - 2 W 68/07
Kammergericht vom 23.01.2007
- Inhalt
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- Aktienrechtliches Squeeze-out: Überprüfung der Unternehmensbewertung im Spruchverfahren Leitsatz Bei der
- . 3 SpruchG nach einem sog. Squeeze-out ist eine Unternehmensbewertung anzustellen mit dem Ziel
- / Riegger , Anh. § 11 Rn. 44 f.; Wehmann , Die Barabfindung beim Squeeze-out, §§ 327a-f AktG, 2006, S. 91
- Abfindung zu erlangen. 2Die Beschwerdeführer waren Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1. Am 27. Juni 2002
- benannte Gesellschaft handele. 6Die Beschwerdeführer haben beantragt, 7eine höhere Abfindung zu
LG Bochum - 12 O 136/04
Landgericht Bochum vom 07.12.2004
- Inhalt
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- Vorzugsaktionären ein Stimmrecht oder eine sonstige Mitbestimmung hinsichtlich der Frage des Squeeze-out gewährt
- Grund zu der Annahme, ein Hauptaktionär, der durch die Einleitung des Squeeze-out-Verfahrens gerade
- Squeeze-out- Verfahrens trifft Stamm- und Vorzugsaktionäre gleichermaßen. Es geht nicht darum, den
- AG in die Beklagte angebotene Abfindung in Form einer 1 Barabfindung oder der Übergabe von Aktien
- sich auch auf die Verzinsung der festgelegten Abfindung erstrecke. Nach Auffassung der Kläger laute
OLG Frankfurt - 5 U 183/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.01.2009
- Inhalt
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- Squeeze-Out (§ 16 Abs.2 UmWG, § 327e Abs.2 AktG, etc.). Aus der späteren Einleitung des
- sein, dass Z4 mit dem bekannten Aktionärskläger über die Möglichkeit einer Abfindung für die Klage
- Aktionärsverhalten beträchtlicher Schaden nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch für den
- dadurch wurde nachteilig auf die Vermögenslage des Unternehmens eingewirkt. Ein vorgesehener
- sich bei dem Kläger um einen wohlhabenden Unternehmer – "Z4" – handelt. Einen Grundsatz, wonach