Suche nach "hauptverfahren gegen sechs"
Ergebnisse 55
Seite 2 von 4
OLG Hamm - 4 Ws 74/09
Oberlandesgericht Hamm vom 19.01.2009
- Inhalt
-
- , das Hauptverfahren gegen den Angeklagten vor der Strafkammer des Landgerichts Münster eröffnet, der
- sechs Monate hinaus wird angeordnet. Die Haftprüfung für die nächsten drei Monate wird dem nach den
- Justizvollzugsanstalt N gegen ihn vollzogen wird (Bl. 205, 206 Bd. II DA). 5Durch Beschluss vom
- sechs Monate hinaus angeordnet (Bl. 224-228 Bd. II DA). Mit Verfügung vom selben Tage bestimmte der
- Ermittlungen und ein anderer wichtiger Grund haben ein Urteil vor Ablauf von sechs Monaten noch nicht
OLG Celle - 32 HEs 18/01
Oberlandesgericht Celle vom 10.12.2001
- Inhalt
-
- : Oberlandesgericht Celle 32 HEs 18/01 133 Js 38497/01 ####### B e s c h l u s s In der Strafsache gegen 1
- gegen das Betäubungsmittelgesetz hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle im
- zwar vor. Der dringende Tatverdacht gegen die Angeschuldigten ergibt sich aus dem in der
- Untersuchungshaft nach § 121 Abs. 1 StPO über sechs Monate hinaus sind indessen nicht gegeben. Denn
- Datum Anklage erhoben, die sich - ebenso wie der Haftbefehl vom 3. Juni 2001 - auch gegen den Kurier
AG Düsseldorf - 513 IK 178/05
Amtsgericht Düsseldorf vom 20.01.2006
- Inhalt
-
- , das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren zurückgewiesen. G r ü
- Schuldenbereinigungsplanverfahren, das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren. Die
- im eröffneten Verfahren auszugehen. Die nach Ablauf von sechs Jahren verbleibende Verbindlichkeit
- Handlung. denn der Schuldner ist wegen des dieser Forderung zugrundeliegenden Sachverhaltes vom
- Schöffengericht X mit Urteil vom 26.02.2002 wegen Untreue in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1
OLG Hamm - 2 Ws 111/06
Oberlandesgericht Hamm vom 04.05.2006
- Inhalt
-
- schweren Bandendiebstahls anhängig. Das Verfahren richtet sich gegen sechs Angeklagte. Die Anklage der
- gegen sechs mutmaßliche Täter richtet und die immerhin 62 Seiten umfasst. Unter dem 28. September 2005
- einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Der Angeklagte ist an diesem Tag festgenommen worden
- Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot verneint. Gegen diesen Beschluss hat der Angeklagte Beschwerde
- Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO gegen den Angeklagten. Insoweit steht dem Senat im Übrigen auch nur
OLG Oldenburg - HEs 48/02
Oberlandesgericht Oldenburg vom 19.12.2002
- Inhalt
-
- . April 2002 gegen die Ange-schuldigten Anklage beim Amtsgericht – Schöffengericht – Oldenburg erhoben
- schweren Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, und Widerstand gegen
- . Angeschuldigter K... Gegen den Angeschuldigten K... besteht aufgrund des Haftbefehls vom 08. Dezem-ber
- Haftbefehls gegen den Angeschuldigten K..., der ausweislich der dem Senat vorgelegten Akten und
- insbesondere auch der Anklageschrift unbestraft ist, gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, § 120 Abs. 1
OLG Karlsruhe - 2 Ws 405/10
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 08.11.2010
- Inhalt
-
- Beschluss des Landgerichts ... vom 23. September 2010 dahin abgeändert, dass das Hauptverfahren vor der
- - und Verfallsbeteiligten. 3 Mit Beschluss vom 23.09.2010 hat die Strafkammer das Hauptverfahren
- Zuständigkeit der Großen Strafkammer nicht begründet sei. 4 Gegen diesen am 05.10.2010 zugestellten
- gegen fünf Angeklagte, die zu den Anklagevorwürfen entweder schweigen oder sie in Abrede stellen
- sechs Tagen (Heghmanns in StV 2003, 14 und DRiZ 2005, 290) um ein Vielfaches überschreiten wird
KG Berlin - 3 Ws 341/08
Kammergericht vom 06.10.2008
- Inhalt
-
- gegen sieben Angeklagte, von denen sich fünf - zum Teil bereits seit fast sechs Monaten - in
- Strafverfahren gegen sieben Angeklagte: Ausschluss der Beschwerde gegen die Terminierung der
- getroffenen Regelung. Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Terminsverfügung der
- Berlin legt dem Angeklagten mit der gegen insgesamt sieben Personen gerichteten Anklageschrift vom 20
- , abgelehnt hatte, hat der Angeklagten gegen die Terminierung der Vorsitzenden Beschwerde eingelegt. Das
OLG Köln - 2 Ws 168/10
Oberlandesgericht Köln vom 22.03.2010
- Inhalt
-
- Landgerichts Aachen vom 22.01.2009 – 72 Ns 980/07 –wurde gegen die Verurteilte wegen Betruges in
- drei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt. Mit
- Pflichtverteidigerin gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung
- Aachen vom 19.10.2009 (Bl. 201 d.A.) aus der vorbezeichneten Verurteilung sowie zwei weiteren, gegen die
- , weil die im Hauptverfahren erfolgte Beiordnung der Pflichtverteidigerin C. T. auch für das
BGH - III ZR 376/12
Bundesgerichtshof vom 14.11.2013
- Inhalt
-
- Amtsgerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 199 ff StPO) um sechs Monate verzögert ergangen sei
- . Von Rechts wegen Tatbestand 1Der Kläger macht gegen das beklagte Land einen Anspruch auf
- Entschädigung für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens
- derjenige, gegen den polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts einer
- selbst die (konkludente) Mitteilung oder auch nur einen Hinweis darauf, dass gegen den Zeugen wegen
OLG Hamm - 4 OBL 74/05
Oberlandesgericht Hamm vom 15.12.2005
- Inhalt
-
- Untersuchungshaft vor Ergehen eines Urteils wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur
- , 19 b Ls 260 Js 87/05 - 295/05 Hw./E. Tenor: Die gegen den Angeklagten in dieser Sache ergangenen
- ,- € 6unterschrieben haben soll, mit dem der Angeklagte später einen Vollstreckungstitel gegen X erwirkt haben
- soll. Eine Haftbeschwerde des Angeklagten gegen diesen Haftbefehl hatte keinen Erfolg, die weitere
- Hauptverfahren und ordnete zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Der Beginn der
VerfGH Berlin - 1 AR 1362/07
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 26.11.2008
- Inhalt
-
- Kammergerichts, mit denen seine sofortige Beschwerde gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen
- als Nebenkläger zu und lehnte zugleich die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Beteiligten zu 2
- Beschwerdeführer, der als Nebenkläger in einem gegen den Beteiligten zu 2 gerichteten
- Strafverfahren zugelassen worden war, wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des
- gegen diese Verwerfungsentscheidung zurückgewiesen wurden. 21. Der 1997 geborene Beschwerdeführer
OLG Düsseldorf - III-3 RVs 117/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.09.2010
- Inhalt
-
- vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde
- Hauptverfahren hinsichtlich der Anklage vom 21. August 2009 nicht. Im die Anklageschrift vom 21. Juli 2009
- zugelassen werden können. Gegen den Willen des Amtsrichters, die Anklageschrift vom 21. August 2009 am
- zurückverwiesen. Gründe: 1I. 23Das Amtsgericht Krefeld hat den Angeklagten "wegen Sachbeschädigung in
- mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen und wegen
OLG Hamm - 5 BL 121/99
Oberlandesgericht Hamm vom 05.08.1999
- Inhalt
-
- . November 1992 wurde gegen den Angeklagten Anklage wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- zur Last gelegten Taten dringend verdächtig. Es besteht gegen ihn der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß
- Grund vorliegt, der hinsichtlich des Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs
- dürfte. Daß das Untersuchungsergebnis zunächst ausschließlich zu dem Verfahren gegen den anderweitig
- Grund vor, der die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus rechtfertigt. Der
Inhaltsübersicht StPO
- Inhalt
-
- § 116aAussetzung gegen Sicherheitsleistung§ 116bVerhältnis von Untersuchungshaft zu anderen
- § 120Aufhebung des Haftbefehls§ 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate§ 122Besondere
- funktionelle Zuständigkeiten§ 210Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss§ 211Wiederaufnahme
- gegen Abwesende§ 276Begriff der Abwesenheit§ 277(weggefallen)§ 278(weggefallen)§ 279(weggefallen
- § 305aBeschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss§ 306Einlegung; Abhilfeverfahren§ 307Keine
OLG Karlsruhe - 1 Ws 235/03
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.09.2003
- Inhalt
-
- Zwischenverfahren Tenor Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Y. gegen den Beschluss des Landgerichts Y. vom 11
- erließ das Amtsgericht Y. gegen den in der Schweiz wohnhaften deutschen Staatsangehörigen unter dem
- anzusehen wäre, zumal sich der Angeschuldigte beinahe sechs Monate in Haft befunden hat und
- zwischenzeitlich Anklage erhoben wurde, so dass der Strafkammer im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens zur
- sie - vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens - die Akten an die