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BSG - S 4 KN 32/97
Bundessozialgericht vom 12.11.2003
- Inhalt
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- Rentenversicherung nach § 20 Abs 4 FRG an. Der am 22. September 1942 in B. , Oberschlesien, geborene Kläger
- 1971 bis August 1985 (genau 1. September 1971 bis 17. Juli 1985) nicht nach § 20 Abs 4 FRG der
- Abs 4 FRG sowie des § 138 SGB VI. Weiter habe das LSG als Auslegungshilfe zu Unrecht die Verordnung
- letztlich Tatbestandsmerkmale des § 22 Abs 1 FRG (vgl BSG Urteile vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R - SozR
- Beweiserleichterung des § 4 Abs 1 FRG zugute, dh diese Tatsachen sind nur glaubhaft zu machen, was den
§ 6 NotSan-APrV
Zulassung zur Prüfung
- Inhalt
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- nicht früher als drei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen; im Falle der staatlichen Ergä
- Abschrift,2.die Bescheinigung nach § 1 Absatz 4 über die Teilnahme an den
- Grund des § 32 Absatz 2 Satz 4 des Notfallsanitätergesetzes zusätzlich der Nachweis ü
- nicht für Personen, die auf Grund des § 32 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 4 des Notfallsanitä
- Ausbildungsveranstaltungen,3.im Falle der staatlichen Ergänzungsprüfung oder der staatlichen Prüfung auf
OLG Zweibrücken - 3 W 5/05
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 09.02.2005
- Inhalt
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- nachgesuchte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht bewilligt werden. Gemäß §§ 22 Abs. 2, 29 Abs. 4 FGG
- zu § 199 FGG, ferner in den gängigen Kommentaren zum FGG (Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15
- ......................................................., 4. R....................................................., 5. A
- Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 4 000,00 EUR festgesetzt. G r ü n d e : Das
- Rechtsmittel der Antragstellerin ist als sofortige weitere Beschwerde nach §§ 43 Abs. 1 Nr. 4, 45 Abs. 1
OLG Stuttgart - 18 UF 233/09
Oberlandesgericht Stuttgart vom 22.10.2009
- Inhalt
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- , nicht das neue FamFG, sondern das alte Recht gilt. 8Gemäß Art 111 I S. 1 FGG-RG sind auf Verfahren
- dieser Vorschrift ist nach Art 111 II FGG-RG jedes gerichtliche Verfahren, das mit einer
- Grundsatz hat sich auch durch die spätere Einfügung des Art 111 II FGG-RG nichts geändert, da dieser
- ., Rn. 1 zu Art 111 FGG-RG; abweichend lediglich ohne Begründung Prütting in Prütting/Helms, FamFG, Rn
- . 5 zu Art 111 FGG-RG). III. 12Da sich die Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners in ihrem Antrag
BSG - B 4 RA 87/00 R
Bundessozialgericht vom 30.08.2001
- Inhalt
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- . Auf die Frage, ob § 22 Abs 4 FRG verfassungsgemäß sei, komme es damit nicht mehr an, weil der
- eingelegt. §§ 22 Abs 4 FRG, 22b FRG, 4 Abs 5 FANG (jeweils idF des WFG) verstießen gegen das
- der heutigen Praxis) die Absenkung nach § 22 Abs 4 FRG nicht erst bei der Ermittlung der EP
- üblichen Praxis der Beklagten. Ohne Anwendung von § 22b Abs 4 FRG ergäben sich im Fall der Klägerin als
- /6 gekürzt hat, und e) dass sie die so ermittelten Entgelte - nicht aber wie § 22 Abs 4 FRG dies
KG Berlin - 8 U 61/10
Kammergericht vom 02.06.2010
- Inhalt
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- Landgericht Berlin Berufung eingelegt. Dabei habe er Art. 21 Ziffer 4 FGG-RG, wonach die
- FGG- RG“ noch auf solche Urteile Anwendung, die vor dem 31. August 2009 erlassen worden seien. Mit
- Übergangsvorschrift des § 40 EGGVG eingeführt worden sei, übersehen. 8In Art. 22 FGG-RG, der unter Ziffer 14 die
- Ende des FGG-RG unter Art. 111 eine Übergangsvorschrift. Genau dort vermute der Jurist eine
- , die Übergangsvorschrift derart versteckt im FGG-RG unterzubringen. Sie sei dort nicht zu vermuten und
LSG Bayern - L 13 R 283/09
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.06.2009
- Inhalt
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- Beitrags- und Beschäftigungszeiten fallen würden, in Folge von § 22 Abs. 4 FRG in der Fassung des
- die 40-prozentige Kürzung nach § 22 Abs. 4 FRG 1996 für verfassungsmäßig. Mit der mit Schriftsatz
- Abs. 4 FRG 1996 verschont zu bleiben, weiter. Er hält diese Kürzung nach wie vor für verfassungswidrig
- unter Außerachtlassung der Multiplikation gemäß § 22 Abs. 4 FRG 1996 neu festzustellen und
- Anwendung von § 22 Abs. 4 FRG 1996 sowie Art. 6 § 4 c FANG keine höhere Rente zusteht, als es die
OLG Oldenburg - 1 WS 177/94
Oberlandesgericht Oldenburg vom 14.09.1994
- Inhalt
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- : Kein Sachgebiet eingetragen Normen: IRG § 11, STPO § 207 ABS 2., STPO § 207 ABS 2., STPO § 207 ABS
- . Aufl., § 11 IRG, Rn. 37; BGHSt 29, 94, 97 a E; KK-StPO, 3.Aufl., § 207, Rn 16 (Treier); Löwe-Rosenberg
- , StPO , 24.Aufl., § 207, An 61 (Rieß); Uhlig (Schomburg/ Lagodny/ JRG, 2. Aufl., § 72, Rn 28; Hermes
§ 4 PhysTh-APrV
Zulassung zur Prüfung
- Inhalt
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- Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Aus der
- Teilabschnitten ablegen wollen, ergeben, daß sie die nach Absatz 1 Satz 3 und 4 erforderlichen
- ;fungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.(4) Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur
- als Ergänzungsprüfung und in Teilabschnitten abgelegt, darf der Termin für den ersten
- Bescheinigung muß sich für die Prüflinge, die die Ergänzungsprüfung in
BSG - B 13 RJ 56/03 R
Bundessozialgericht vom 11.03.2004
- Inhalt
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- Rechtsänderungen in § 22 Abs 4 FRG und der Einführung des § 22b Abs 1 Satz 1 FRG fortgeführt worden. Der
- . Dezember 2000 siedelte die Klägerin nach Deutschland über und wurde als Spätaussiedlerin iS des § 4
- Versicherung nach dem Fremdrentengesetz (FRG), für deren Berechnung 25 EP zugrunde gelegt wurden. Mit
- Rentenfeststellung für einen Berechtigten nach dem FRG höchstens 25 EP zugrunde zu legen seien, die Klägerin aber
- . August 2001 ergangenen Urteils des Bundessozialgerichts ((BSG) B 4 RA 118/00 R - BSGE 88, 288 = SozR 3
§ 30 HdlRegVfg
- Inhalt
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- sollen in dem Vermerk angegeben werden.(5) Die Bestätigung oder Ergänzung früher
- gefertigter Abschriften ist zulässig. Eine Ergänzung einer früher erteilten Abschrift soll
- zu bezeugen, daß weitere ihn betreffende Eintragungen in dem Register nicht enthalten sind.(4
- eingereichten Wiedergaben von Schriftstücken (§ 8a Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs in der bis zum
- unterbleiben, wenn die Ergänzung gegenüber der Erteilung einer Abschrift durch Ablichtung
§ 6 SeeDTauglV
Durchführung der Untersuchung
- Inhalt
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- ß und Zucker zu ergänzen. Körpergröße, Gewicht und Blutdruck sind zu messen
- , einen anderen Arzt, insbesondere einen Facharzt, zuziehen und eine Ergänzungsuntersuchung veranlassen.
- über frühere Krankheiten und Gebrechen zu befragen. Die allgemeine körperliche
Verleumdungsklage früh abgewiesen
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 03.10.2013
LSG Bayern - L 5 RJ 241/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 14.01.2003
- Inhalt
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- (§ 4 Abs.1 Satz 2 FRG). Weder aus der vorgelegten Adeverinta vom 26.02.1991 noch aus den Zeugenaussagen
- 15.01.1963 bis 30.06.1963 als Beitrags- bzw. Beschäftigungszeit nach dem FRG. Der am 1938 in P. im Banat
- Beschäftigungszeit. Gemäß Art.6 § 4 Abs.3 Satz 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und
- FRG trotz des Zuzugs des Klägers bereits im Jahre 1990 uneingeschränkt in der ab 30.06.1990 geltenden
- FRG stehen Beitragszeiten, die bei einem nicht- deutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 3 EUZBBG 2013
Grundsätze der Unterrichtung
- Inhalt
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- Arbeitsgruppen.(4) Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung bleibt von den
- lediglich eine ergänzende und erläuternde Funktion zu. Die Bundesregierung stellt sicher
- in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europ
- umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend. Diese Unterrichtung erfolgt