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OLG Köln - Ss 81/98
Oberlandesgericht Köln vom 05.03.1998
- Inhalt
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- geschlossenen Ortschaft um 47 km/h zu einer Geldbuße von 200,00 DM verurteilt und ein Fahrverbot
- (Bundesratsdrucksache 392/96 S. 6, 7 und BT-Drucksache 13/5418 S. 5). In der Begründung (BT-Drucksache 13
- ) und dem Bundesratsentwurf (BT-Drucksache 13/4541 S. 8) sollte der Bußgeldsenat in der Besetzung mit
- Entlastungseffekt (vgl. Bundesratsdrucksache 392/96 S. 1; BT-Drucksache 13/4541 S. 30 und 13/8655 S. 2) nicht zu
- StPO oder § 77 a OWiG getroffen hat oder ob das Amtsgericht Zweifel an der Richtigkeit der Messung
OLG Celle - 322 SsBs 188/10
Oberlandesgericht Celle vom 30.08.2010
- Inhalt
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- Einzelrichter und den Richter am Landgericht xxxxx am 30. August 2010 beschlossen: 1. Die Rechtsbeschwerde
- - 322 SsBs 75/09). III. Die Kostenentscheidung folgt aus § 79 Abs. 3 OWiG, § 473 Abs. 1 StPO. xxxxxxxxx xxxxxxxxx xxxxx
- Verstoß gegen §§ 1 Abs. 1 Nr. 10, 3 Satz 2, 5 Abs. 1 Nr. 3 Nds.NRSG gewertet und ausgeführt, der Raum
- . Senatsbeschlüsse vom 24.09.2009 322 SsBs 289/08 und vom 07.07.2009 322 SsBs 75/09 ). Hier bestand allerdings
- (vgl. dazu bereits Senat, Beschluss vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 und Beschluss vom 07.07.2009
LG Wuppertal - 85 Js 37/03
Landgericht Wuppertal vom 06.12.2005
- Inhalt
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- . L2 und dem Angeklagten kommen werde, welche am 26.09.1999 angestanden habe. Aus den Reihen der XXX
- . 19Tatsächlich hat dann die XXX nach der Wahl ja auch ihre zuvor geäußerte Meinung geändert und
- und bundesweit rund 60 Verkaufsfilialen, beschäftigt, anfangs als Buchhalter, seit 1975 als Prokurist
- erwartenden Wahlkampagne der XXX nur durch den Einsatz erheblicher Mittel werde entgegentreten können und es
- keinem der beiden Kandidaten der großen Parteien T-STRAßE und XXX für das Amt des X
OLG Köln - 2 U 66/99
Oberlandesgericht Köln vom 03.11.1999
- Inhalt
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- und es herrschte Tageslicht. Die damals 78-jährige Beklagte kam mit ihrem Fahrrad aus der
- Js 161/98 - Staatsanwaltschaft Bonn - lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung
- der Sachverständige auf der Grundlage von Berechnungen mit minimal 7 km/h und maximal 15 km/h
- vorgelegten Fotos von der Unfallstelle - insbesondere Bild 2 und 17 - zeigen deutlich, daß die Beklagte
- Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf den §§ 708 Nr. 10, 711, 108 ZPO. 57 Streitwert
OLG Celle - 32 Ss 207/09
Oberlandesgericht Celle vom 08.09.2010
- Inhalt
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- Verurteilung in 1. Instanz aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen wurde, unterblieben, so kann im
- Oberlandesgericht xxxxxxxxx, die Richterin am Oberlandesgericht xxxxxxxxxx und den Richter am Landgericht
- dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hob die 20. kleine
- Strafkammer des Landgerichts Hannover das Urteil des Amtsgerichts Hannover auf und sprach den Angeklagten
- erfolgen kann, wenn sie im Urteil aus anderen Gründen unterblieben ist (vgl. MeyerGoßner, StPO, 53
AG Heinsberg - 16 C 301/05
Amtsgericht Heinsberg vom 23.04.2007
- Inhalt
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- von ca. 1O m zur Kollisionsstelle jedenfalls bereits innerhalb der Einfahrt erkennen und am Bordstein
- , Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 25 StVO, Rn. 22, m.w.N.; vgl. auch KG NZV 2OO7, 8O f., m.w.N.). Nach
- seinem Fahrzeug Opel T 98 Kombi mit dem amtlichen Kennzeichen XXX, welches bei der Beklagten
- verläuft zunächst parallel zur K 5 und zweigt dann bogenförmig nach rechts ab, wobei die Zufahrt hier
- , das an beiden Seiten und oben mit Warnbaken, welche mit retroreflektierenden Folien belegt sind
OLG Köln - 9 U 77/94
Oberlandesgericht Köln vom 19.09.1995
- Inhalt
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- durchgängig seit dem 01.01.1990 Arbeitslosenhilfe bezogen hat (vgl. Bl. 38 - 45, 87 - 90 und 150 der
- beruht auf den § 708 Nr. 10, 711 ZPO. 46 Streitwert für das Berufungsverfahren und Wert der Beschwer 47für den Kläger: 76.050,00 DM. 48
- doppelter Ausführung besessen hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde demgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO
- Geräten falsche Angaben gemacht und sie arglistig getäuscht mit der Folge, daß sie gemäß § 14 Abs
- abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Die Beklagte sei gemäß § 14 Abs. 2 AERB leistungsfrei
LG Kleve - 140 Ks 1/06 LG
Landgericht Kleve vom 07.06.2006
- Inhalt
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- durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt ist. 58-----------------hatte die Bewegungsfreiheit und
- . Tenor: Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen
- ------------- und stammt aus dem ----------, lebt aber seit etwa 50 Jahren in den ---------------. Dort lernte
- dem gemeinsam sie bei den Eltern aufwuchs, zunächst in ______ und dann später in
- sehr dominant und führte sich als "großer Chef" auf. F3 hatte ein Alkoholproblem . Das Verhalten des