Urteil des BFH vom 20.10.2010

Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog. "Stepdown"-Geldern - Rückforderbarkeit der Leistung als Indiz für deren Zeitraumbezogenheit - Unbeachtlichkeit der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

BFH Anhängiges Verfahren, I R 77/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 27.07.2011, durcherkannt.
Ist bei Vereinbarung fallender Zinssätze für ein Darlehen ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 1; EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 1; HGB § 250 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 21.12.2009 (6 K 1918/07)