Urteil des BFH vom 19.11.2010

Keine steuerlich begünstigte Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines Postbeamten mit einer ehemaligen Telekom-Tochter bei Wiederaufleben des bloß ruhenden früheren Dienstverhältnisses zur Telekom

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 26/10 (Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.01.2011, unbegründet.
Abfindung bei Arbeitsplatzwechsel - Ist die Vorschrift des § 3 Nr. 9 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass sie
jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn dem - abgefundenen - Arbeitnehmer unter keinem denkbaren Gesichtspunkt
ein Arbeitsplatzverlust droht (weil infolge der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein anderes - bisher ruhendes -
Beschäftigungsverhältnis als Beamter wieder auflebt) und somit eine soziale Härte nicht gegeben ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 9
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 4.5.2010 (1 K 1069/06)