Urteil des BFH vom 29.03.2017

BFH (kommission, berichtigung, zucker, garantie, finanzierung, abteilung, menge, höhe, egv, landwirtschaft)

EuG Anhängiges Verfahren, T-184/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2009)
Hellenische Republik gegen Kommission, Klage, eingereicht am 14. Mai 2009 mit dem Antrag,
- der Klage stattzugeben und die angefochtene Entscheidung der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss
bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft,
Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung, bekannt gegeben unter dem
Aktenzeichen K(2009) 1945 und veröffentlicht unter dem Aktenzeichen 2009/253/EG (ABl. L 75, S. 15), mit der wegen
fehlender Kontrollen Berichtigungen für Ausfuhrerstattungen und die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
vorgenommen werden, für nichtig zu erklären, hilfsweise, diese dahin abzuändern, dass der Prozentsatz der finanziellen
Berichtigung auf 5 % gesenkt wird, hilfsweise, die Berichtigung in Höhe von 10 % nur auf die Menge zu berechnen, die dem
von der EBZ (griechische Zuckerindustrie) eingeführten Zucker entspricht, und
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
EGV 1663/95 Art 8 Abs 1