Urteil des BFH vom 17.12.2010

Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR - Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 49/10 (Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.04.2011, durcherkannt.
Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen - Greift das Halbabzugsverbot des § 3c Abs 2 Satz 1 EStG hinsichtlich des
Verlustes aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte
steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: GmbH-Anteilsveräußerung zu einem -symbolischen- Kaufpreis von 1 EUR)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3c Abs 2; EStG § 3 Nr 40c; EStG § 17 Abs 1; EStG § 17 Abs 2; FGO § 120 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 9.7.2010 (1 K 337/07 E)