Urteil des BFH vom 20.10.2008
Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung
BFH Anhängiges Verfahren, III R 51/08 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2008)
Kindergeld für in Deutschland als Arbeitnehmer einer polnischen Firma tätigen polnischen Staatsangehörigen, der in Polen
sozialversichert ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 1; EStG § 65; EWGV 1408/71
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 16.4.2008 (2 K 1166/08)