Urteil des BFH vom 17.12.2010
BFH: kreditnehmer, eigentümer, innenverhältnis, bausparvertrag, verwaltung, vermietung, treuhänder, darlehen, datenbank, verpachtung
BFH Anhängiges Verfahren, IX R 25/10 (Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.05.2011, durcherkannt.
Darlehensaufnahme durch Treuhänder-Ehegatten - Trägt der Eigentümer die Schuldzinsen für ein zur Finanzierung eines
Mietobjekts aufgenommenes Darlehen selbst und sind diese deshalb als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn er im Rahmen eines Treuhandvertrags seinen Ehegatten als Kreditnehmer
eingeschaltet hat, diesem im Innenverhältnis ein Rechtsanspruch auf Aufwendungsersatz zusteht und die Mieteinnahmen auf
dessen Konto mit der Maßgabe weitergeleitet werden, dass der Ehegatte daraus die Zinszahlungen entrichtet. Ist es
darüberhinaus schädlich, dass die Tilgungsleistungen vom Kreditnehmer (Einzahlungen auf Bausparvertrag) nicht
vollständig vom Eigentümer-Ehegatten gezahlt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1; EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 7.5.2010 (1 K 3830/08 E)