Urteil des BFH vom 20.01.2010
Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Über
BFH Anhängiges Verfahren, X R 48/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 19.10.2011, unbegründet.
Abzug von Schulgeld für eine vom Sohn im Streitjahr 2004 besuchte im Inland belegene private Ergänzungsschule unter
Anwendung der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und der Übergangsregelung des § 52 Abs. 24b Satz 2 EStG i.d.F des
Jahressteuergesetzes 2009?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 9; EStG § 52 Abs 24b S 2; GG Art 3 Abs 1; GG Art 7 Abs 4 S 3
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 1.10.2009 (1 K 2304/07)