Urteil des BFH vom 17.12.2010
Kein behördliches Ermessen bei Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen die Tierschutzrichtlinie - Abgrenzung zur Prüfungspflicht und Bewertungspflicht der Behörde - Grundsatz gebundenen Verwaltungshandelns - Keine Bindung des BFH an Tatsache
BFH Anhängiges Verfahren, VII R 40/10 (Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.05.2011, durcherkannt.
Ablehnung der beantragten Ausfuhrerstattung für lebend ausgeführte Rinder wegen Nichteinhaltung der
Tierschutzvorschriften.
Hat die Zollbehörde beim Vorliegen "sonstigen Informationen" gemäß Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 nachzuweisen, welche
Tiere unter den Verstößen gegen die RL 91/628/EWG tatsächlich gelitten haben? (Divergenz zu VII R 32/05?)
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EGV 2634/97 Art 13 Abs 9; EGV 615/98 Art 5; EWGV 805/68 Art 13; EWGRL 628/91
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2009 (4 K 58/08)