Urteil des BFH vom 20.08.2008
Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100 Abs. 3 FGO im zweiten Rechtsgang nicht anwendbar
BFH Anhängiges Verfahren, III R 55/08 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 04.08.2011, Zurückverweisung.
Besteht ein Anspruch auf Kindergeld für einen polnischen Staatsangehörigen, dessen Ehefrau und die Kinder in Polen leben,
wenn er im Inland einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, daher nicht der deutschen Sozialversicherung, sondern der
polnischen Pflichtversicherung für Landwirte unterliegt und somit in den persönlichen Geltungsbereich der VO (EWG)
1408/71 fällt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 1; EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2; EWGV 1408/71 Art 2 Abs 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 16.1.2008 (2 K 623/07)