Urteil des BFH vom 18.01.2008
Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998
BFH Anhängiges Verfahren, IX R 53/05 (Aufnahme in die Datenbank am 18.1.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.08.2011, unbegründet.
Ist beim Verlustrücktrag eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum 1998
die Verrechnungsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG zu beachten; ist für die Ermittlung des Verlustrücktrags die Anweisung in
R 115 Abs. 6 EStR 1999 zutreffend?
Das Verfahren war bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 21.
Februar 2007). Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 18.01.2011 wieder aufgenommen.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10d Abs 1 S 3; EStG § 2 Abs 3; EStG § 52 Abs 1; EStR R 115 Abs 6; StEntlG 1999/2000/2002
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 8.12.2004 (14 K 3823/02)