Urteil des BFH vom 20.08.2010
Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 24/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.04.2011, Zurückverweisung.
Krankenversicherungsschutz als Arbeitslohn - Handelt es sich bei den Beiträgen eines Arbeitgebers für eine von ihm für
polnische Saisonarbeitskräfte abgeschlossene private Krankenversicherung um steuerpflichtigen Barlohn oder um nach § 8
Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfreie Sachbezüge?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2; EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 1.9.2009 (6 K 1661/08)