Urteil des BFH vom 17.12.2010
Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Einkünfte einer ansonsten vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft bei nachträglich erkannter Betriebsaufspaltung
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 37/10 (Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010)
Erzielt eine Personengesellschaft aus der Vermietung eines Grundstücks, das teilweise im Rahmen einer
Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft und teilweise an fremde Dritte überlassen wird, aufgrund der Abfärbewirkung
nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte?
Sind in die Ermittlung des bei Wegfall der personellen Verflechtung entstehenden Aufgabegewinns nur Wertsteigerungen
des Grundstücks einzubeziehen, die seit dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem das FA erstmals eine Betriebsaufspaltung
bejaht hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 3 Nr 1; EStG § 16 Abs 3
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 15.6.2010 (8 K 3660/02)